Errichtung eines Mountainbike- /BMX-Parcours (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Nutzungsvereinbarung

Finanzielle Auswirkungen

keine

A Sachverhalt

An die Verwaltung wurde durch Herrn Stefan Maierhöfer die Idee herangetragen, einen sogenannten „Dirtpark“ zu errichten. Ein Verein (Dirtpark Flintbek e.V.) hat sich bereits gegründet. Durch die Aufschüttung mehrerer Erdhügel könnte eine derzeitige Freifläche als Parcours für Mountainbike und BMX-Fahrer genutzt werden.
Der BJKS hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 die Verwaltung beauftragt, eine Nutzungsvereinbarung zur Errichtung eines solchen „Dirtparks“ auf der Fläche des „Heimstättenweges“ zu schließen.
Die anschließende baurechtliche Prüfung des Vorhabens ergab, dass ein „Dirtpark“ baurechtlich als Sportfläche zu bewerten ist. Der Spielplatz „Heimstättenweg“ ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen.  
Aus diesem Grund ist eine Realisierung auf der Spielplatzfläche im Heimstättenweg nur durch eine Ausweisung in einem Bebauungsplan möglich.
Auch der angedachte Alternativstandort „An der Bahn“ auf der Fläche neben dem Haus der Jugend setzt ein Planungserfordernis voraus, dies bestätigte die Untere Bauaufsichtsbehörde. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Die Fläche liegt jedoch im Außenbereich gem. § 35 BauGB, daher müsste auch hier ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Aus diesem Grund wurde in der Sitzung des BJKS am 30.10.2019 über einen Alternativstandort beraten. Als möglicher Standort kam die Fläche der abgängigen Tennishalle im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 18, 2. Änderung in Betracht, da die Fläche im B-Plan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festgesetzt ist. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, zu prüfen, wie eine Zuwegung zum „Dirtpark“ auf dieser Fläche sichergestellt wird. Gleichzeitig stimmte der BJKS der Nutzung auf der Fläche der abgängigen Tennishalle zur Errichtung des „Dirtparks“ grundsätzlich zu und bat die Verwaltung, die entsprechende Nutzungsvereinbarung mit Herrn Maierhöfer abzuschließen. Die Verwaltung führte am 22.11.2019 ein Gespräch mit dem Tennisclub Flintbek, um die offenen Fragen bezüglich der Erschließung zu klären. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2020 wurde der Bürgermeister beauftragt die Änderung des Erbpachtrechtsvertrages mit dem Tennisverein abzuschließen. Diese Änderung enthält unter anderem die Übergabe der Zuwegung zur Fläche der ehemaligen Tennishalle an die Gemeinde. Da die Fläche direkt an ein reines Wohngebiet (WR-Gebiet - § 3 Baunutzungsverordnung) angrenzt, waren außerdem die schallschutzrechtlichen Bestimmungen zu klären. Eine Rücksprache mit dem LLUR ergab, dass in jedem Fall eine schalltechnische Begutachtung erforderlich ist. Eine solche Begutachtung würde Kosten zwischen 5.000,- € und 10.000,- € nach sich ziehen Der Standort sei jedoch auf Grund der unmittelbaren Nähe zu dem WR-Gebiet als sehr kritisch einzustufen. Die Anlieger des „Schurkamps“ und des „Schlotfeldtsberg“ wandten sich zudem bereits an die Verwaltung und teilten ihre Bedenken hinsichtlich des Standortes in einem Gespräch mit. Zudem reichten sie im Zuge der Sitzung des BJKS vom 19.02.2020 eine Stellungnahme mit der Forderung, dass die weitere Nutzung des Hallengrundstückes so gestaltet wird, dass sich keine höhere Belastung als vor dem Abriss der Halle ergibt, ein. Das Vorhaben auf dieser Fläche wäre daher aus den oben genannten Gründen, wenn überhaupt, nur mit großen Einschränkungen realisierbar.
Als geeigneter Standort kommt aus diesem Grund lediglich die Fläche neben dem Beachvolleyballfeld auf der Freifläche hinter dem Feuerwehrgerätehaus Großflintbek in Betracht. Die Fläche ist als öffentliche Grünanlage mit der Zweckbestimmung Sportplatz im B-Plan Nr. 30, 1. Änderung festgesetzt. Auch hier wäre mit Bauantragstellung eine schalltechnische Begutachtung erforderlich, allerdings sei dieser Standort nach erster Einschätzung des LLUR aus schallschutzrechtlicher Sicht geeignet.
Aus der vergangenen Ausschusssitzung vom 06.05.2020 ging der Beschluss hervor, dass ein Konzept bezüglich der Errichtung eines „Dirtparks“ auf der Fläche des Feuerwehrplatzes, hinter dem Feuerwehrgerätehaus Storchennest 1, mit einer Kosteneinschätzung erstellt werden soll.

B Stellungnahme der Verwaltung

In einem ersten Konzeptentwurf des Vereines „Dirtpark Flintbek e.V.“ werden die vorhandenen Geländegegebenheiten in die Planung einbezogen, so dass Teile des an der Grünfläche angrenzenden Erdwalls für die Fahrspuren des „Dirtparks“ genutzt werden.
Eine diesbezügliche umwelttechnische Begutachtung der Aufschüttung durch die Untere Naturschutzbehörde steht noch aus. Eine Voreinschätzung durch Herrn Dönicke, Umwelttechniker der Gemeinde Flintbek, wurde bereits erstellt. Diese ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung hat hinsichtlich der Idee zudem Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen gehalten. Im B-Plan Nr. 30, 1. Änderung ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Zudem ist der Bereich als Fläche für Aufschüttungen festgesetzt.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit, dass die Nutzung dieser Fläche für die Realisierung des „Dirtparks“ lediglich durch Änderung des B-Planes erfolgen könnte. Die Idee könnte folglich nur durch ein kosten- und zeitintensives Bauleitplanverfahren realisiert werden.
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz könnte dagegen für die Errichtung des „Dirtparks“ ohne Durchführung eines Änderungsverfahrens genutzt werden. Hierdurch würde sich diese Fläche, welche derzeit für andere Aktivitäten zur Verfügung steht, jedoch verringern.
Der Verein „Dirtpark Flintbek e.V.“ hat aus diesem Grund ein Alternativkonzept ohne Nutzung der Aufschüttungsfläche erstellt.
Beide Konzepte sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Vertreter des Vereines stehen für Rückfragen in der Sitzung zur Verfügung.
Hinsichtlich der schallschutzrechtlichen Prüfung wurde durch die Verwaltung eine Preisumfrage für die Erstellung einer schalltechnischen Begutachtung durchgeführt. Da es sich bei der zu betrachtenden Fläche und dessen Lage, um einen aus schallschutztechnischer Sicht vermutlich unbedenklichen Bereich handelt, könnte laut dem LLUR eine sogenannte detaillierte Prognose nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) ausreichen.
Diese unterscheidet sich von einem Schallschutzgutachten im gewöhnlichen Sinne durch dessen Umfang im Rahmen der Vorprüfungen und späteren textlichen Ausarbeitung. Bei dieser Prognose müssten an den maßgeblichen Immissionsorten durch den „Dirtpark“ mindestens 10 dB(A) unter den jeweils geltenden Immissionsrichtwerten der 18. BImSchV liegen. Für die Erstellung der Prognose würden Kosten i.H.v. 1.500,- € brutto entstehen.
Sollte diese Prognose allerdings negativ ausfallen, so müsste ein vollständiges Schallschutzgutachten erstellt werden. Hierfür würden zusätzliche Kosten i.H.v. ca. 3.400,- € entstehen. Dies scheint nach der fachlichen Voreinschätzung der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen als recht unwahrscheinlich.

C Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des BJKS-Ausschusses beschließen, dass eine schalltechnische Voruntersuchung durchgeführt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind zunächst als außerplanmäßige Ausgabe einzusetzen. Weitere Beschlüsse ergeben sich nach Vorlage des Ergebnisses dieser Untersuchung.

gez. S. Dreier am 03.06.2020
gez. O. Plambeck am 03.06.2020

Diskussionsverlauf

Herr Stefan Maierhöfer verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.

Beschluss

Für das schalltechnische Gutachten Dirtpark werden 1.500,00 Euro als außerplanmäßige Ausgaben bereitgestellt.
Weitere Investitions- und Betriebskosten übernimmt die Gemeinde nicht.

Voraussetzung ist, dass zwischen der Gemeinde und dem Nutzer (Dirtpark Flintbek e.V.) vorab ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wird, in dem insbesondere der Nutzer die Verkehrssicherungspflicht und den pfleglichen Erhalt seiner Anlage übernimmt und in dem eine tragfähige Lösung für die Zuwegung gefunden wird, ohne dass hierfür Kosten auf die Gemeinde zu kommen.

Soweit in dem auszuhandelnden Nutzungsvertrag auf eine sichere Einfriedung z.Zt. verzichtet wird, bleibt dies auch Sache des Vereins, falls sich dies zukünftig doch als notwendig erweist.

Ferner ist im Nutzungsvertrag festzuhalten, dass bei Beendigung des Projekts der Nutzer das Grundstück freigeräumt zu übergeben hat. Das ist auch dann der Fall, wenn die Gemeinde das Grundstück für eigene Belange benötigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 5

Dokumente
Konzept 1 - mit Nutzung der Aufschüttung (.pdf)
Konzept 2 - ohne Nutzung der Aufschüttung (.pdf)
Standortprüfung Umweltbelange (.pdf)

Datenstand vom 24.09.2020 09:42 Uhr