Schaffung von weiteren Betreuungsplätzen für Kinder von 1 - 6 Jahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Plambeck Katja

Rechtliche Bedeutung

Erfüllung des Rechtsanspruches auf Förderung in einer Tageseinrichtung

Finanzielle Auswirkungen

Baukosten/Betriebskosten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)

Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Ihre Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Der Investor des Baugebietes 51 nordöstlich Saalbeek beteiligt sich gem. Erschließungsvertrag mit einem zweckgebundenen Folgekostenzuschuss für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen  an den Kosten für die Erweiterung des Betreuungsangebotes . Für dieses Baugebiet wird mit folgenden zusätzlichen Bedarf gem. der Prognose der Fa. Boelplan wie folgt gerechnet.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Zahlung des zweckgebundenen Folgekostenzuschusses für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen durch den Investor des Baugebietes sollte zeitnah zum Bezug der Häuser in diesem Baugebiet auch zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eingesetzt werden. Eine kurzfristige Einrichtung von 2 altersgerechten Gruppen ist nur durch Fördermittel für die Schaffung von Betreuungsplätzen im Rahmen von Bundes- oder Landesmitteln stehen zurzeit nicht zur Verfügung.
1) Umbau des Feuerwehrgerätehauses Voorde
2) Anbau an bestehenden Einrichtungen
erreichbar.
Die erste Möglichkeit wurde seitens der Verwaltung gem. den neuen Voraussetzungen des neuen Gesetzes zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) nach den Raumvorgaben für 2 Altersgemischte Gruppen überprüft. Für diesen Umbau reichen die Grundflächen nicht aus. Fraglich ist auch die Zuwegung ins Dachgeschoss aus brandschutzrechtlicher Sicht. Da die räumliche Struktur nicht gegeben ist, wurde die finanzielle Umsetzbarkeit nicht mehr geprüft.
Zur Prüfung der zweiten Möglichkeiten wurde bereits Kontakt zu den Trägern aufgenommen.
Für eine „Große Lösung“ für das weitere Baugebiet sieht die Verwaltung zurzeit folgende Gebiete zur Überprüfung vor:
1.) Gebiet der Bauhofhalle im Heitmannskamp
2.) Baugebiet B 50
3.) Industriegebiet Hamburger Chaussee
4.) Heimstättenweg
5) Tennishalle

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek stimmt einer Verhandlung mit den Trägern der Kindertagesstätten über die Schaffung von 2 Altersgemischten Gruppen zu.


Gez. K. Plambeck 29.05.2020
Gez. O. Plambeck 29.05.2020

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales Flintbek stimmt einer Verhandlung mit den Trägern der Kindertagesstätten über die Schaffung von 2 Altersgemischten Gruppen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 24.09.2020 09:42 Uhr