Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Flintbek (Beitrags- und Gebührensatzung) hier: Änderung des Bemessungsmaßstabes für die Niederschlagswasserbeseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Hauptausschuss, 25.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Hauptausschuss 25.11.2020 ö 6

Sachbearbeiter/in
Bettin Stefan

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Niederschlagswassergebühr ist eine kostenrechnende Gebühr. Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung wird durch die Einnahmen bei der Gebühr gedeckt.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Erheben von kostengerechten Gebühren, Ausschöpfen der gemeindeeigenen Einnahmequellen

Zukunftskonzept

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A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek erhebt für die Abwasserbeseitigung, entsprechend der Satzung für die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung), eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr.

Die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1m³ Abwasser. Die Gemeinde Flintbek erhält Anfang des Jahres von den Stadtwerken Kiel eine Aufstellung aller Frischwasserverbräuche. Anhand dieser wird dann die Höhe der Schmutzwassergebühr berechnet.

Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wird die Gebühr nach der überbauten und befestigten Fläche des Grundstücks bemessen, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Je 50m² sind eine Berechnungseinheit. Flächen werden entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung auf volle 50m² aufgerundet. 

Der Gebührenmaßstab mit je angefangene 50 m² birgt einige Ungerechtigkeiten und wird in verschiedene Gerichtsurteilen sehr kritisch gesehen. 

So hat zum Beispiel das OVG Münster zum Bemessungsmaßstab wie folgt geurteilt:

„Bei Anwendung des Maßstabes der bebauten und befestigten Fläche muss nicht ein Satz pro qm festgesetzt werden. Es kommt auch in Betracht, einen Satz pro 100 qm festzusetzen oder einen Satz für die ersten 150 qm vorzusehen und erst bei einer darüber hinaus gehenden Fläche einen qm-Satz anzusetzen. Allerdings rechtfertigen Gründe der Verwaltungspraktikabilität keine Satzungsregelung, nach der die festgelegten Gebührensätze für die kanalwirksame Grundstücksflächen „je angefangene 25 m²“ erhoben werden, wenn die kanalwirksamen Grundstücksflächen konkret ermittelt und gerade nicht nur grob abgeschätzt werden.“

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeinde Flintbek hat für jedes Grundstück die konkrete Fläche von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Es gibt keinen Grund, außer die der Verwaltungspraktikabilität, die einen Berechnungsmaßstab von je angefangene 50 m² rechtfertigen. Die Berechnung auf volle m² ist möglich und sollte in der Satzung abgepasst werden.
 
Für die Gebührenkalkulation werden die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung ermittelt und zurzeit durch die Anzahl der Berechnungseinheiten geteilt. Für die Kalkulation für das Jahr 2020 war dies folgende Berechnung:

Kosten 239.533,28 € : Berechnungseinheiten 11.510 = 20,81 € je Berechnungseinheit pro Jahr

Für ein Grundstück, dass z.B. mit insgesamt 302 m² befestigte Fläche an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist, werden zurzeit sieben Berechnungseinheiten veranlagt. Damit werden für dieses Grundstück 145,67 € im Jahr fällig (7 x 20,81 €).

Würde die Berechnung für das Jahr 2020 auf volle m² erfolgen würde dies wie folgt aussehen:

Kosten 239.533,28 € : angeschlossene Fläche 532.074 m³ = 0,45 €/m² pro Jahr

Für das oben genannte Beispiel würde es bedeuten:

302 m² angeschlossene Fläche x 0,45 € = 135,90 € pro Jahr

In diesem Beispiel ergibt sich für das Jahr 2020 eine Einsparung in Höhe von 9,77 €. 

Einsparung gibt es jedoch nicht bei jedem Grundstück. Bei einem Grundstück mit einer befestigten und angeschlossenen Fläche von 148 m² ergibt sich folgende Berechnung:

Berechnung je angefangene 50 m²
drei Berechnungseinheiten x 20,81 € = 62,43 € pro Jahr

Berechnung volle m²
148 m² x 0,45 €/m² = 66,60 € pro Jahr

In diesem Beispiel würde eine Mehrbelastung in Höhe von 4,17 € für das Jahr 2020 entstehen.

Die Berechnung auf volle m² ist zusätzlich zum rechtlichen Aspekt auch gerecht. Es werden nur konkret angeschlossenen Flächen berechnet.

Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Flintbek sollte im Zusammenhang mit der neuen Kalkulation für das Jahr 2021 zum 01.01.2021 geändert werden. 

Der Hauptausschuss wird gebeten, der geänderten Bemessungsgrundlage bereits jetzt zuzustimmen, damit die Verwaltung in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 die neue Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Der Hauptausschuss am 09.12.2020 sowie die Gemeindevertretung am 17.12.2020 können dann über die Satzungsänderung mit den entsprechenden neunen Gebührensätzen beraten und beschließen.

C Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr auf volle m² zu. Die Verwaltung wird gebeten, bereits in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 mit dieser Bemessungsgrundlage zu rechnen und dem Hauptausschuss die Änderung Satzung für die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung), zur Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung, erneut vorzulegen.



gez. Sönke Pries (Amtsleiter) 17.11.2020


gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) 17.11.2020

Diskussionsverlauf

Beschluss: 


Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr auf volle m² zu. Die Verwaltung wird gebeten, bereits in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 mit dieser Bemessungsgrundlage zu rechnen und dem Hauptausschuss die Änderung Satzung für die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung), zur Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung, erneut vorzulegen.

Beschluss

Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr auf volle m² zu. Die Verwaltung wird gebeten, bereits in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 mit dieser Bemessungsgrundlage zu rechnen und dem Hauptausschuss die Änderung Satzung für die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung), zur Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung, erneut vorzulegen.



gez. Sönke Pries (Amtsleiter) 17.11.2020


gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) 17.11.2020

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 15.11.2022 16:41 Uhr