Kindertagesstättenbedarfsplanung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 21.10.2020

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Erfüllung eines Rechtsanspruches auf Förderung in einer Tageseinrichtung

Finanzielle Auswirkungen

Planungskosten/Baukosten/Betriebskosten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien (Grundsatz)

A Sachverhalt

Einhergehend mit der Erschließung des B-Planes Nr. 50 ist der Bau einer Kindertagesstätte vorgesehen. Zur weiteren Planung ist der grundsätzliche Standort zu klären.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Neubau der Kita nicht zwingend in dem Baugebiet erfolgen muss. Insbesondere die verkehrliche Erschließung und einhergehend damit das Verkehrsaufkommen muss entsprechende Berücksichtigung finden. Kaum noch Eltern bringen Ihre Kinder zu Fuß in die Einrichtungen. Meistens wird der Weg zur Arbeit oder nach Hause mit dem Weg zur Kindertageseinrichtung verbunden. Im Umfeld der Kita „Ich & Du“ ist insbesondere während der Hol- und Bringzeiten ein für die Straße erhebliches Verkehrsaufkommen feststellbar. Beschwerden von den Anwohnern liegen ebenfalls vor.
Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass es durchaus denkbar ist, den Neubau einer größeren Kindertageseinrichtung in dem derzeit in Planung befindlichen Gewerbegebiet zu realisieren. Arbeitsplatznahe Kindertagesstättenplätze und ggfs. eine Abstimmung der Öffnungszeiten mit den Betriebszeiten der dort ansässigen Betriebe können ein weiterer Standortvorteil für das Gewerbegebiet darstellen. Die Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf spielt eine immer größere Rolle, insbesondere, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Das Gewerbegebiet befindet sich auf der Achse zwischen Bordesholm und Kiel. Die Nutzung dieser Kindertageseinrichtung könnte daher auch über die Gemeindegrenzen hinaus attraktiv sein, so dass bei nicht mehr ausreichender Auslastung durch Flintbeker Kinder eine Belegung der Plätze durch auswärtige Kinder möglich ist. Mit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes ist auch die freie Wahl der Einrichtung möglich. Eine Beschlussfassung ist im Hinblick auf die Fortführung des Bauleitplanverfahrens schnell zu treffen.  

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob der Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Gewerbegebiet an der L318 möglich ist.



gez. Dirk Hagenah
gez. Olaf Plambeck

Diskussionsverlauf

Beschluss: 

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob der Bau und Betrieb einer Kindertageseinrichtung im Gewerbegebiet an der L318 möglich ist.

5 dafür, 2 dagegen

Datenstand vom 15.11.2022 16:18 Uhr