Zuschuss an den Schützenverein Kleinflintbek von 1967 e.V. (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 02.12.2020

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

Auszahlung in Höhe von 700 EUR

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Die Vereine und Verbände als wichtige Kulturträger der Gemeinden sollen gefördert werden. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und kirchlichen Einrichtungen haben einen hohen Stellenwert und werden unterstützt. Kulturelle Veranstaltungen können gefördert werden.
Vielfältige Kultur und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde.
Um ehrenamtliche Tätigkeit ist zu werben, regelmäßig wird Ehrenamt besonders geehrt.

A Sachverhalt

Für das Jahr 2021 liegt ein Antrag des SV Kleinflintbek von 1967 e.V. auf Bezuschussung der Jugendarbeit in Höhe von 700 EUR vor. 
Für das Jahr 2020 hat der Verein keinen Zuschuss erhalten, da der Antrag erst am 5. Januar 2020 eingegangen war. In den Vorjahren hat der SV Kleinflintbek von 1967 e.V. jährlich einen Zuschuss von 700 EUR erhalten.

B Stellungnahme der Verwaltung

Bei allen Zuschüssen an Vereine und Verbände handelt es sich um freiwillige Leistungen.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung des Zuschusses in der sich aus der Beratung ergebenden Höhe.

gez. Hagenah (Amtsleiter) am 19.11.2020
gez. Baller (Büroleiterin) am 19.11.2020

Diskussionsverlauf

Dieser Zuschussantrag ist wiederholt verspätet eingegangen. Künftig ist die Abgabefrist entsprechend der Richtlinie zu beachten.

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales beschließt die Bewilligung eines Zuschusses für den SV Kleinflintbek von 1967 e.V. für das Jahr in Höhe von 700 EUR. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 0

Dokumente
SV Kleinflintbek Antrag 2021 (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 16:25 Uhr