Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald an ihrem bisherigen Standort (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 24.09.2020 ö 6

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

A Sachverhalt

Nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, der Kreis- und der Amtsordnung (GKAVO) gelten für die Durchführung des Bürgerentscheides die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung über die Gemeindewahl (GKWO) entsprechend.
Der bestehende Wahlprüfungsausschuss hat eine Vorprüfung der Einsprüche gegen die Abstimmung die die Gültigkeit der Abstimmung von Amts wegen zu prüfen (§39 GKWG, § 66 Abs. 2 GKWO).
Die Gemeindevertretung hat  abschließend  über die Gültigkeit des Bürgerentscheides und über die Einsprüche zu beschließen. (§ 39 GKWG, § 66 Abs. 2 GKWO).

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Ergebnis des Bürgerentscheides wurde am 25. Juni 2020 bekanntgemacht. Die Einspruchsfrist endete am 7. August 2020. Es sind keine Einsprüche eingegangen.
Der Wahlprüfungsausschuss tagt unmittelbar vor dieser Sitzung der Gemeindevertretung.

C Beschlussvorschlag

Da keiner der unter der Nr. 2 bis 3 des § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt, beschließt die Gemeindevertretung die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald an ihrem bisherigen Standort vom 21. Juni 2020 gemäß § 39 des GKWG.
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 04.09.2020
gez. Olaf Plambeck (Bgm.) am 04.09.2020

Beschluss

Da keiner der unter der Nr. 2 bis 3 des § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes genannten Fälle vorliegt, beschließt die Gemeindevertretung die Gültigkeit des Bürgerentscheids zum Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald an ihrem bisherigen Standort vom 21. Juni 2020 gemäß § 39 des GKWG.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.01.2021 07:58 Uhr