Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek (SV)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeindevertretung, 24.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Wieck Andreas
Rechtliche Bedeutung
-Abwasserbeseitigungspflicht; Satzungsrecht
Finanzielle Auswirkungen
-keine
A Sachverhalt
Aufgrund von Zeitablauf, einigen gesetzlichen Änderungen und Verschiebungen in den Rechtsgrundlagen ist die Abwassersatzung neu zu fassen.
B Stellungnahme der Verwaltung
Für die neue Abwassersatzung sind nur geringfügige Änderungen ggü. der bisherigen Satzung erfolgt. U.a. ist die gendergerechte Formulierung berücksichtigt worden, geänderte Rechtsgrundlagen sowie der Datenschutz eingepflegt
Die in der Vorlage des Umwelt- u. Wegeausschusses erwähnte Genehmigung der unteren Wasserbehörde, gem. § 45 Abs. 1 des Landeswassergesetzes, trifft nach erfolgter Rücksprache nicht mehr auf die Satzung der Gemeinde zu und ist somit nicht mehr erforderlich. Einwände sind nicht erhoben worden.
Auf Wunsch des Ausschusses sind die Änderungen in der Anlage markiert.
C Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek.
gez. A. Wieck (Amtsleiter) am 09.09.2020
gez. C. Stegelmann (1. stv. Bürgermeister) am 09.09.2020
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Abwassersatzung (.pdf)
Datenstand vom 26.01.2021 07:58 Uhr