2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung einer Hundesteuer (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 24.09.2020 ö 10

Sachbearbeiter/in
Bettin Stefan

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

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Zu beachtende Ziele und Grundsätze

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Zukunftskonzept

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A Sachverhalt

Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat mit Info vom 10.08.2020 den Gemeinden empfohlen, die Hundesteuersatzungen zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig in dem eine Hundesteuersatzung für unwirksam erklärt wurde. Die streitgegenständliche Hundesteuersatzung regelt, dass die Steuerschuld mit dem Kalendermonat, in dem ein Hund in einen Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen wird, entsteht. Wird ein Hund am 15. August angemeldet beginnt laut dieser Satzung die Steuerpflicht am 01. August. Darin sieht das Verwaltungsgericht ein Verstoß gegen höherrangiges Recht, hier das Kommunale Abgabengesetz und die Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften entstehen Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Leistungspflicht knüpft.
Hierzu steht die Regelung in der streitgegenständlichen Hundesatzung im Widerspruch, wonach die Steuerschuld mit dem Kalendermonat entsteht, in dem der Hund aufgenommen wird. Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht die Entstehung der Steuerpflicht wird damit unzulässiger Weise auf den Anfang des Monats verschoben, obwohl der Hund z.B. am 15. eines Monats angemeldet wird und dann erst die Leistungspflicht entsteht.
In dieser Regelung sieht das Gericht eine unzulässige Vorverlagerung der Steuerpflicht.
Durch den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag wird empfohlen den Beginn der Hundesteuerpflicht auf den darauffolgenden Monat des Monats, in dem der Hund in einem Haushalt aufgenommen wird, festzulegen. Das würde bedeuten, wird ein Hund am 15. August angemeldet beginnt die Hundesteuerpflicht am 01. September


Das Ende der Steuerpflicht würde entsprechend geregelt. Die Steuerpflicht endet vor dem Monat, in dem der Hund abgeschafft, abhandenkommt oder eingeht. Das würde bedeuten, wird ein Hund am 15. August abgemeldet endet die Steuerpflicht am 31. Juli.
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Flintbek sollte entsprechend angepasst werden.
Bei der Gemeinde Flintbek ist zurzeit in der Hundesteuersatzung geregelt, dass die Steuerpflicht mit dem Kalendervierteljahr beginnt in dem der Hund angemeldet wird. Das bedeutet, wird ein Hund am 15. August angemeldet beginnt die Steuerpflicht am 01. Juli.
Die Steuerpflicht endet laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Flintbek zum Ende des Kalendervierteljahres in dem der Hund abgemeldet wird. Das bedeutet, wird ein Hund am 15. August abgemeldet endet die Steuerpflicht am 30. September. Beide Regelungen sind unzulässig und führen entsprechend der Gerichtsurteils zur Unwirksamkeit der Satzung. Deshalb sollte dem Hauptausschuss sowie der Gemeindevertretung empfohlen werden die Satzung wie in der Anlage beigefügt zu ändern.

B Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund der Gerichtsentscheidung hält die Verwaltung die Änderung der Satzung für erforderlich. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.09.2020 mit der Änderung der Hundesteuersatzung befasst.
Im Satzungsentwurf wurde durch den Hauptausschuss lediglich die Formulierung in § 3 Abs. 3 wie folgt geändert:
„Die Steuerpflicht endet am Ende des vorhergehenden Monats des Kalendermonats in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht“

Zum besseren Verständnis wurde in die Änderungssatzung der Absatz 2, der gegenüber der Ursprungssatzung nicht geändert wird, aufgenommen. Im Entwurf zur Sitzung des Hauptausschusses war dieser noch nicht enthalten.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung einer Hundesteuer.


gez. Carsten Stegelmann, 1. stellv. Bürgermeister 18.09.2020

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Flintbek über die Erhebung einer Hundesteuer.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Entwurf 2. Änderung Hundesteuersatzung (.pdf)

Datenstand vom 26.01.2021 07:58 Uhr