Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Christiansruh", angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel (Windenergienutzung)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 24.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 24.09.2020 ö 11

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

A Sachverhalt

Mit der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2012 wurde durch die Landesregierung Schleswig-Holstein im Norden der Gemeinde Flintbek ein Eignungsgebiet mit einer Größe von 9 ha ausgewiesen. Nördlich angrenzend, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel, wurde ebenfalls ein Eignungsgebiet mit einer Größe von ca. 35 ha ausgewiesen. Die Gemeinde Flintbek und die Landeshauptstadt Kiel wollten diese Gebiete seinerzeit gemeinsam und einheitlich zu einem Windpark entwickeln und führten aus diesem Grunde parallel entsprechende Bauleitplanverfahren durch (B-Plan Nr. 44 sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Die Eignungsgebiete der Teilfortschreibung 2012 des Regionalplans III wären auch ohne kommunale Bauleitplanung mit Wendenergieanlagen bebaubar gewesen, die Gemeinde wollte jedoch im Rahmen ihrer Planungshoheit die Windenergienutzung mitgestalten.
Die Aufstellungsbeschlüsse für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und den B-Plan Nr. 44 der Gemeinde Flintbek wurden am 19.06.2014 gefasst. Die Verfahren waren soweit vorangeschritten, dass die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse hätten gefasst werden können.

B Stellungnahme der Verwaltung

In Folge des OVG-Urteils vom 20.01.2015 sind die in der Fortschreibung des Regionalplanes ausgewiesenen Windeignungsgebiete unwirksam. Demzufolge kann sich im Fall des Windparks Kiel-Meimersdorf / Flintbek nicht mehr auf den Regionalplan bezogen werden.
Aus diesem Grunde wurden die Verfahren für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie 2016 eingeleitet.
Nach langanhaltender Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung im Sommer 2020 nunmehr den dritten Durchlauf abgeschlossen. Aus der Synopse ergaben sich abermals keine Änderungen am Vorranggebiet PR2_RDE_074 ("an der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh") in der Gemeinde Flintbek.Die Landesplanung hat daraufhin die vierten Entwürfe für die Teilregionalpläne Wind fertiggestellt. Gegenüber den vorhergehenden dritten Entwürfen gibt es 22 große und rund 85 kleinere Änderungen. Mit den Entwürfen werden 2,03 % der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen. Insgesamt wird es 334 Vorranggebiete geben, davon 35 für Repowering.Die bevorstehende vierte Anhörung erfolgt jedoch nach einem anderen Prinzip als bisher. Ausgelegt werden nur noch diejenigen Gebiete, in denen sich gegenüber dem vorhergehenden Entwurf Änderungen ergeben haben. Von knapp 970 Datenblättern der dritten Entwürfe bleiben rund 90 % unverändert. Lediglich 107 Datenblätter gehen in die vierte Anhörung.Das Datenblatt für das Vorranggebiet PR2_RDE_074 ist nicht Bestandteil dieser Anhörung. Somit können für dieses auch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden.
Da das Gebiet „An der Straße „Christiansruh“, angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel“ in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wird, sind die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan Nr. 44 sowie für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
Die Empfehlungsbeschlüsse zur Aufhebung des B-Planes Nr. 44 sowie zur Aufhebung der 20. Änderung des F-Planes an die Gemeindevertretung wurden durch den Bauausschuss am 20.08.2020 gefasst.

C Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Christansruh“, angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel (Windenergienutzung)“ (Geltungsbereich siehe Anlage) aufzuheben.

  1. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch).

gez. S. Dreier am 18.09.2020
gez. C. Stegelmann am 18.09.2020

Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Christansruh“, angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel (Windenergienutzung)“ (Geltungsbereich siehe Anlage) aufzuheben.

Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Geltungsbereich B-Plan Nr. 44 (.pdf)

Datenstand vom 26.01.2021 07:58 Uhr