Änderung der Hauptsatzung (SV) hier: Antrag der FDP


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Baller Sonja

Finanzielle Auswirkungen

Zurzeit keine, erst bei Umsetzung. Hier können die genauen Kosten zurzeit nicht beziffert werden.

Freiwillige Leistung
Umsetzung einer Handlungsmöglichkeit aus § 35 a) Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

A Sachverhalt

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 die Durchführung von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht. Von diesem Instrument kann aus Gründen des Infektionsschutzes Gebrauch gemacht werden, wenn der Zugang zu der Sitzung erschwert ist. Dies kann im Falle einer Pandemie zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einer Risikogruppe angehören, sich einen hygienerechtlichen Vorgaben entsprechender Sitzungssaal nicht finden lässt und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sich in Quarantäne befinden oder sie sich möglicherweise bei der Anreise zur Sitzung Infektionsrisiken aussetzen könnten. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss von der jeweiligen kommunalen Körperschaft in Eigenverantwortung entschieden werden. Aufgrund des zurzeit vorliegenden Infektionsgeschehens dürften die Hürden für die Begründung der Durchführung von Videokonferenzen aktuell aber nicht besonders hoch sein.

Notwendig für die Durchführung derartiger Sitzungen ist eine Änderung der Hauptsatzung.

Eine Hauptsatzung kann mit einem einfachen Mehrfachbeschluss gem. § 39 (1) Gemeindeordnung i. V. m. § 4 Gemeindeordnung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.

Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Voraussetzungen für die Durchführungen der wie o. genannten Sitzungen in rechtlicher Form zu schaffen. Der Hauptausschuss hatte in seiner vorletzten Sitzung die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.

Dass die technischen Voraussetzungen, insbesondere die Einbindung der Öffentlichkeit in diese Sitzungen zurzeit nicht gegeben sind, wurde vom Unterzeichner in der letzten Sitzung des Hauptausschusses ausführlich dargelegt mit dem Hinweis, dass eine Änderung der Hauptsatzung unabhängig hiervon vorgenommen werden kann.

Aus diesem Grunde kann unabhängig von der derzeitigen Prüfung der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde und des Zweckverbandes Kommunit, die an einer Lösung der zurzeit noch bestehenden Problematiken arbeiten, bereits vorsorglich eine Änderung der Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung beschlossen werden, um dann zukünftig in die technische Umsetzung zu gehen, da die rechtlichen Voraussetzungen durch die Hauptsatzungsänderung gegeben sind.

Die hier vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung entspricht inhaltlich 1:1 den Vorgaben des Landes Schleswig-Holsteins.

B Stellungnahme der Verwaltung

Eine Änderung der Hauptsatzung zum jetzigen Zeitpunkt ist zum einen unschädlich für die Gemeinde Flintbek, zum anderen sorgt sie dafür, dass eine Umsetzung technischer Möglichkeiten und Nutzung von Videokonferenzen, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, sofort erfolgen kann.

Soweit wird nicht zuletzt auch im Hinblick auf ständig steigenden Infektionszahlen verwaltungsseitig empfohlen, die Änderung der Hauptsatzung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen.


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag:

C Beschlussvorschlag

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom …. folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek erlassen:

Artikel 1

§15

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.

(2)        Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne des Abs. 1 durchgeführt werden.

(3)        Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Abs. 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4)        Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Abs. 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Abs. 1 bekanntgemacht.

(5)        Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

Artikel 2

§ 16

Inkrafttreten

(1)        Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

(2)        Die vorstehende Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.



Flintbek, den

                                                               Gemeinde Flintbek
                                                               Der Bürgermeister




gez. Olaf Plambeck - Bürgermeister am 11.12.2020

Beschluss

5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2020 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom …. folgende 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Flintbek erlassen:

Artikel 1

§15

Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

(1) Bei Naturkatastrophen aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren außergewöhnlichen Notsituationen, die eine Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und Vertreter an Sitzungen der Gemeindevertretung erschweren oder verhindern, können die notwendigen Sitzungen der Gemeindevertretung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum als Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei werden geeignete technische Hilfsmittel eingesetzt, durch die die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen zeitgleich in Bild und Ton an alle Personen mit Teilnahmerechten übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister.

(2)        Sitzungen der Ausschüsse und der Beiräte können im Sinne des Abs. 1 durchgeführt werden.

(3)        Wahlen dürfen in einer Sitzung nach Abs. 1 und 2 nicht durchgeführt werden.

(4)        Die Gemeinde entwickelt ein Verfahren, wie Einwohnerinnen und Einwohner im Fall der Durchführungen von Sitzungen im Sinne des Abs. 1 Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge und Anregungen unterbreiten können. Das Verfahren wird mit der Tagesordnung zur Sitzung im Sinne des Abs. 1 bekanntgemacht.

(5)        Die Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 GO wird durch eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einem öffentlich zugänglichen Raum und durch eine Echtzeitübertragung oder eine vergleichbare Einbindung über Internet hergestellt.

Artikel 2

§ 16

Inkrafttreten

(1)        Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

(2)        Die vorstehende Änderung der Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.



Flintbek, den

                                                               Gemeinde Flintbek
                                                               Der Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Antrag FDP Änderung Hauptsatzung (.pdf)

Datenstand vom 26.03.2021 12:39 Uhr