Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 9

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleiplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 21.12.2016 be­schlossen, die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Bahn" aufzustellen. Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 war die Umsiedlung von Einzelhandel an den Standort „Blumenwiese" (B-Plan Nr. 47) und die Aus­weisung des freiwerdenden Areals zum Gewerbegebiet. Durch die von der Landesplanung vorgegebene Obergrenze für Verkaufsflächen in Flintbek, musste das im B-Plan Nr. 28 fest­gesetzte ”sonstige Sondergebiet, Handel" und die damit verbundene Verkaufsfläche aus dem B-Plan Nr. 28 herausgenommen werden, damit die Verkaufsfläche am neuen Standort wieder festgesetzt werden konnte. Das freiwerdende Areal im Gebiet des B-Planes Nr. 28 sollte daher als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 06.06.2018 durchge­führt. Die Vermessungsarbeiten, die landschaftsplanerischen Leistungen sowie die städte­baulichen Leistungen wurden bereits beauftragt. Weitere Verfahrensschritte wurden bis dato nicht durchgeführt.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Flintbek hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2019 grundsätzlich für einen Schulneubau ein einem neuen Standort im Gemeindegebiet ausge­sprochen. in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.08.2019 erfolgte darauf der Be­schluss, eine neue Schule am Altstandort „Aldi" zu errichten. Gleichzeitig wurde der Bürger­meister beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.
Um den Bau einer Schule auf der Fläche des Altstandortes „Aldi" im Gebiet des B-Planes realisieren zu können, war für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 ein erneuter Aufstel­lungsbeschluss zu fassen, da sich das Planungsziel verändert hatte. Das derzeit in der Ur­schrift des B-Planes Nr. 28 festgesetzte „sonstige Sondergebiet, Handel" sollte in „Grund­stück für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung „Schule“ gewandelt werden. Die Gemeindevertretung fasste aus diesem Grund den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss mit dem veränderten Planungsziel in ihrer Sitzung vom 14.11.2019 erneut.
Auf Grund eines eingereichten Bürgerbegehrens gern. § 16 g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) für den „Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehen­den Standort" ruhte das Verfahren bis zu einer Entscheidung hierüber. Das Bürgerbegehren wurde mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 16. Dezember 2019 für zulässig erklärt.
Der sodann am 21.06.2020 durchgeführte Bürgerentscheid brachte das Ergebnis hervor, dass die Schule am Eiderwald am bestehenden Standort erhalten bleiben soll.
Das Aldigelände steht auch für die Aufstellung von Container für den vorübergehenden Schulbetrieb der Schule am Eiderwald nicht mehr zur Verfügung.

B Stellungnahme der Verwaltung

Aus diesem Grund ist der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek erneut zu fassen, da das Planungsziel „Festsetzung von Gewerbegebiet" weiterzuverfolgen ist.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek ist das Grundstück bereits als „Gewerbege­biet" (21. Änderung des F-Planes) ausgewiesen.
Der Empfehlungsbeschluss für die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28  wurde am 01.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst.
 

C Beschlussvorschlag

1. Der B-Plan Nr.28 für das Gebiet „an der „Lise-Meitner-Straße“, östlich der „Max-Planck-Straße“, südlich und westlich der Straße „An der Bahn“ (Geltungsbereich siehe Anlage) soll wie folgt geändert werden: Ziel ist es, das durch die Umsiedlung des Einzelhandelsbetriebes freiwerdende Areal als Gewerbegebiet auszuweisen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ beauftragt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits schriftlich erfolgt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Aushang erfolgen.

Gez. S. Dreier am 09.12.2020
Gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Beschluss

1. Der B-Plan Nr.28 für das Gebiet „an der „Lise-Meitner-Straße“, östlich der „Max-Planck-Straße“, südlich und westlich der Straße „An der Bahn“ (Geltungsbereich siehe Anlage) soll wie folgt geändert werden: Ziel ist es, das durch die Umsiedlung des Einzelhandelsbetriebes freiwerdende Areal als Gewerbegebiet auszuweisen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde bereits das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ beauftragt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) ist bereits schriftlich erfolgt.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Aushang erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 1

Dokumente
B-Plan Nr. 28, 1 Änderung - Geltungsbereich Stand 10.10.2019 (.pdf)

Datenstand vom 26.03.2021 12:39 Uhr