Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Erweiterung des Geltungsbereiches (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.01.2021 ö 12

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. Außerdem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Am 08.06.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Da sich die Untere Naturschutzbehörde dafür ausgesprochen hat, Teile des anfallenden Wassers in das „Kirchenmoor“ zu leiten, um das Moor durch die Versorgung mit zusätzlichem Wasser zu revitalisieren und hierdurch zudem die „Spöck“ weiter zu entlasten, wurden die Eigentümer der Moorflächen ebenfalls zu dem Termin eingeladen.
Am 07.10.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in dem die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Flächeneigentümern und das Entwässerungskonzept thematisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Abgrenzung des Geltungsbereiches angesprochen.
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche bisher nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 liegt, ist der Geltungsbereich um diese Fläche zu erweitern (siehe Anlage).

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 sollte um die geplante Retentions- und Ausgleichsfläche erweitert werden.
Der Empfehlungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde am 29.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst.

C Beschlussvorschlag

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstück: 54/63 (Teilstück); Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 138 u. 36/6 (Teilstücke)) wird um die Retentions- und Ausgleichsfläche (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/63 (Teilstück) u. 50/1) erweitert.

Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

gez. S. Dreier am 09.12.2020
gez. O. Plambeck am 09.12.2020

Beschluss

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstück: 54/63 (Teilstück); Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 138 u. 36/6 (Teilstücke)) wird um die Retentions- und Ausgleichsfläche (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/63 (Teilstück) u. 50/1) erweitert.

Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
B-Plan Nr. 50 Erweiterung Geltungsbereich (.pdf)

Datenstand vom 26.03.2021 12:39 Uhr