Bebauungsplan Nr. 52 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordwestlich der "Hamburger Chaussee" (L 318), südwestlich des "Meilensteinweges" und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes" hier: Sachstandsbericht (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek plant die Erweiterung des Gewerbegebietes an der L 318. Um das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 38) erweitern zu können, ist die Aufstellung des B-Planes Nr. 52 erforderlich. Außerdem muss der Flächennutzungsplan hierfür geändert werden. Die Aufstellung des B-Planes und die Änderung des F-Planes sollen im Parallelverfahren erfolgen. Die Gemeindevertretung Flintbek hat in ihrer Sitzung vom 06.11.2018 aus diesem Grund den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 52 für das Gebiet „nordwestlich der Hamburger Chaussee (L318), südwestlich des „Meilensteinweges“ und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes“ gefasst. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.08.2019 stellten Herr Kühle vom Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ den ersten Planungsstand und Herr Matthiesen vom Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen und Schlegel“ den Grünbestand vor.  
Am 05.11.2019 wurde der B-Plan Nr. 52 sodann im „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ weiter thematisiert. 
In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.11.2019 wurden die Ergebnisse aus dem „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ vorgestellt sowie aktuelle Informationen bekannt gegeben. Durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ wurden zudem drei Planungsvarianten entwickelt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wurden. Der Bauausschuss stimmte dem vorgelegten Entwurf mit der Ringerschließung (Variante 1) zu.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte daraufhin vom 19.12.2019 bis zum 07.02.2020. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung vom 25.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Flintbek durchgeführt.
Am 08.06.2020 fand ein „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgestellt wurden. Außerdem wurden erste Entwürfe hinsichtlich der Entwässerung des Gebietes vorgestellt. Diese ersten Ideen sind auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 entstanden. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Der auf dem Plangebiet befindliche Graben wurde in den Ideen berücksichtigt (Beseitigung, Verlegung, Erhaltung). Diese ersten Ideen wurden in der letzten Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt. 
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab aus diesem Grunde die Variante 1 (Ringerschließung) für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde am 11.08.2020 geführt. In der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2020 wird hierüber berichtet. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass am 11.08.2020 ein Planungsgespräch bezüglich der Entwässerungsplanung mit der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde und denen am Bebauungsplanverfahren Nr.52 beteiligten Planern stattgefunden hat. Die durch den Bauausschuss favorisierte Variante der Ringerschließung sei für die Wasser- und Naturschutzbehörde tragbar, sodass nun durch die Planer Vorkonzepte hinsichtlich der Entwässerung und des Bebauungsplanes erstellt werden können.

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr