Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg" hier: Sachstandsbericht (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. Außerdem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Zuletzt fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ am 08.06.2020 statt, in welchem die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt. 
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei.

Aus dem Arbeitskreis ging außerdem das Bestreben hervor, neben den klassischen Wohnbereichen auch Konzepte für Wohnprojekte oder andere Wohnformen (Nachbarschaften, Wohnhöfe, Wohnprojekte usw.) zu entwickeln.
Ein externer Planer könnte als Ideengeber auftreten, hinsichtlich der Entwicklungen bei Wohn- und Bauformen beraten und weitere inhaltliche Impulse geben. Darüber hinaus könnte er die Projektsteuerung übernehmen und bei der Vermittlung der Ziele und Ideen als Mediator zwischen Gemeinde, Fachplanern und Erschließungsträger fungieren.
Im Bauausschuss vom 06.11.2019 wurde durch Herrn Dau-Schmidt ein Vortrag zu alternativen Wohnformen in Neubaugebieten gehalten. Hier wurden viele Beispiele aus den skandinavischen Ländern, aber auch aus dem direkten Umkreis genannt. Auch zum Umgang mit topographischen Beschwerlichkeiten und deren Umsetzung wurden Ausführungen gemacht. Der Bauausschuss nahm den Vortrag als guten Impuls für die weitere Planung der baulichen Entwicklung der Gemeinde Flintbek auf und beauftragte die Verwaltung, mit Herrn Dau-Schmidt und Herrn Kühle ein Gespräch hinsichtlich einer möglichen Umsetzung der Idee zu führen. 
In der Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 wurde über die Thematik weiter beraten. Im Ausschuss bestand der Konsens, dass zu gegebener Zeit im Verfahren Kontakt zu Herrn Dau-Schmidt aufgenommen werden sollte, wenn Herr Kühle das Erfordernis zum Ausdruck bringt. Als Nachtrag zur Sitzung wurde den Ausschussmitgliedern eine durch Herrn Dau-Schmidt vorgenommene Skizzierung mit der Darstellung der Herausforderungen und der Chancen im Hinblick auf den B-Plan Nr. 50 sowie einer möglichen Verfahrensform übersandt. In einer Veranstaltungsreihe (5 - 7 Termine) könnten zunächst fachliche Inputs vermittelt werden, Inhalte diskutiert und anschließend in einer gemeinsamen Planungsrunde Praktisches umgesetzt werden. Die Ergebnisse würden auf Umsetzbarkeit im B-Plan Nr. 50 geprüft werden und wenn möglich übernommen werden. Die Ergebnisse, die dort nicht zu Tragen kommen, würden in die weitere wohnbauliche Strategieplanung Flintbeks einfließen.
 
Außerdem ging die Idee aus dem Arbeitskreis hervor, Exkursionen bestehender Baugebiete durchzuführen, um hieraus sowohl positive als auch negative Aspekte in Hinblick auf die Entwicklung des B-Planes Nr. 50 zu ziehen und diese Anregungen in der Planung zu nutzen. Den Ausschussmitgliedern wurde durch die Verwaltung eine durch das Planungsbüro erstellte Liste mit Beispielen verschiedener Baugebiete übersandt, sodass über die Sommerpause eigenständig Exkursionen zu den Gebieten unternommen werden konnten.  

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde am 11.08.2020 geführt. In der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2020 wird hierüber berichtet.  
Zudem sollte auf Grundlage der durch Herrn Dau-Schmidt erstellten Skizzierung erneut über eine mögliche Beauftragung des Herrn Dau-Schmidt beraten werden. Um ein zukunftsorientiertes und nachhaltiges Baugebiet, welches gleichzeitig die übergeordnete wohnbauliche Strategieplanung der Gemeinde Flintbek für die Zukunft maßgeblich prägt, zu entwickeln, sollte diese Möglichkeit genutzt werden. Durch die Vorgabe der Anzahl an Veranstaltungsterminen könnten die Kosten gesteuert werden. Gemessen an der Gesamthöhe der Kosten für die Realisierung des Baugebietes würden die Kosten für eine Beauftragung des Herrn Dau-Schmidt lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Sollten darüber hinaus weitere Termine erforderlich sein, könnte eine Beratung über eine weitergehende Beauftragung zu späteren Zeitpunkt erfolgen. Eine zeitliche Verzögerung würde durch die Vorgehensweise nicht entstehen, da über die Thematik in den Ausschusssitzungen ohnehin beraten werden muss. 

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beauftragt Herrn Dau-Schmidt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem beauftragten Städteplanerbüro, „B2K und dn Ingenieure GmbH“, mit der Planung und Durchführung von 5 Veranstaltungsterminen hinsichtlich des B-Planes Nr. 50 und bittet die Verwaltung, den diesbezüglichen Vertrag mit Herrn Dau-Schmidt zu schließen.

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister nimmt Bezug auf die unter dem Tagesordnungspunkt 5 erteilten Auskünfte über das Planungsgespräch, da das Bebauungsplangebiet Nr.50 ebenfalls in diesem thematisiert worden ist. Auch in diesem Fall werden Vorkonzepte durch die beauftragten Planer erstellt.
Folgend erteilt der Vorsitzende den Ausschussmitgliedern das Wort, um den Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes zu beraten.
Herr Erfurth spricht sich strikt gegen die Beauftragung Herrn Dau-Schmidts aus und verweist darauf mit dem Planungsbüro B2K gute Erfahrungen gemacht zu haben, sodass kein zusätzlicher Experte benötigt wird. 
Der Vorsitzende Gemeindevertreter R. Holsten hingegen befürwortet eine Beauftragung Herrn Dau-Schmidts, da dieser weitere Ideen für die Gestaltung des Bebauungsplangebietes liefern kann. 
Gemeindevertreter A. Lorenzen schließt sich den Aussagen Herrn Gemeindevertreter R. Holstens an und appelliert das Angebot zu nutzen.
Herr H.-J. Hermann vertritt die Auffassung von einer Beauftragung durch die Gemeinde abzusehen, da bei der Vergabe eines solchen Auftrages Preisvergleiche innerhalb eines Vergabeverfahrens durchgeführt werden sollten, um das wirtschaftlichste Angebot nutzen zu können. 

Beschluss

Der Bauausschuss beauftragt Herrn Dau-Schmidt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem beauftragten Städteplanerbüro, „B2K und dn Ingenieure GmbH“, mit der Planung und Durchführung von 5 Veranstaltungsterminen hinsichtlich des B-Planes Nr. 50 und bittet die Verwaltung, den diesbezüglichen Vertrag mit Herrn Dau-Schmidt zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 4 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr