Bebauungsplan Nr. 49 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Teich Heimstättenweg am Rande des Spielplatzes" hier: Beratung über weitere Planung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 7

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Nr. 49 soll die wohnbauliche Stärkung des Innenbereichs mit „bezahlbarem Geschosswohnungsbau“ erzielt werden. Die Gemeindevertretung hat hierzu in ihrer Sitzung am 06.04.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Fläche des Teiches am Rande des Spielplatzes gefasst. Der Bebauungsplan sollte als vorhabenbezogener Bebauungsplan realisiert werden. Im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan zusammen mit dem Investor erarbeitet. Somit bindet sich die Gemeinde durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der daraus resultierenden Veräußerung des Grundstückes an einen Investor. Da im Verfahren bisher keine Einigung mit einem Investor erzielt werden konnte, entschloss sich die Gemeinde dazu, den Bebauungsplan als sogenannten Angebotsbebauungsplan zu erarbeiten. Dies gibt der Gemeinde die Möglichkeit das Grundstück samt Baurecht an einen beliebigen Investor zu veräußern.  
Da die DGW-Genossenschaft bereits im Spätsommer 2019 an die Gemeinde Flintbek herangetreten ist und grundsätzliches Interesse an der Realisierung von Geschosswohnungsbau auf der Fläche „Teich Heimstättenweg“ signalisiert hat, wurde Herr Blau von der DGW-Genossenschaft zu der Bauausschusssitzung vom 29.08.2019 eingeladen. 
Herr Blau stellte das Konzept der Genossenschaft sowie die Planungsabsicht für das Grundstück „Heimstättenweg“ anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation kann der Sitzungsvorlage zur Bauausschusssitzung vom 29.08.2019 entnommen werden.
Herr Blau gab seinerzeit zu dem Entwurf bekannt, dass insgesamt drei Wohnungsblöcke mit jeweils 8 Wohnungen geplant seien und hiervon ein Block für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stehe. 
Im Bauausschuss bestand der Konsens, dass die Verwaltung Verhandlungen mit der DGW-Genossenschaft aufnehmen soll.
In einem im Januar 2020 stattgefundenen Planungsgespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden im Vorwege die artenschutzrelevanten Gegebenheiten der Fläche besprochen. Hervorzuheben ist hier insbesondere der auf dem Grundstück befindliche Feuerlöschteich, welcher als technische Anlage nicht den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes unterliegt, jedoch wertvolle Strukturen als Jagdhabitat für Fledermäuse aufweist. Da der Feuerlöschteich für die Überplanung der Fläche verfüllt werden müsste, müssen die Strukturen im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zwingend wiederhergestellt werden. Die entsprechende Flächenakquise erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Landschaftsplanungsbüro. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Beratung über eine mögliche Veräußerung des Grundstückes an die DGW-Genossenschaft erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung am 26.08.2020. 
Gleichzeitig ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht weiter darüber zu beraten, ob eine Überplanung des Grundstückes auf Grundlage des Konzeptes der DGW-Genossenschaft durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes weiterzuführen ist oder ob ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden soll. Für die weitere Planung auf Grundlage des Konzeptes der DGW-Genossenschaft müsste der Geltungsbereich erweitert werden. 

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister teilt mit, dass für die Fläche des Bebauungsplanes Nr.49 bereits ein konkreter Interessent existiert.
Allerdings wird über die Veräußerung des Grundstückes nicht in der nächsten Hauptausschusssitzung am 26.08.2020 beraten, da aus vergabetechnischer Hinsicht Klärungsbedarf herrsche. Deswegen wird am 31.08.2020 ein Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Ewer stattfinden.
Er stellt folgend die Frage, in welcher Art die Planung durchgeführt werden solle.
Als Optionen führt er die angebots- und vorhabenbezogene Planung an.
Gemeindevertreter A. Lorenzen nennt folgend als dritte zu betrachtende Option die projektbezogene Planung und rät dazu dies erst zu beraten, sobald die vergaberechtlichen Bestimmungen geklärt sind.
Herr Muhs bringt an, dass er keine zeitliche Dringlichkeit gegeben sieht. Des Weiteren erinnere er sich, dass bereits vor einigen Jahren ein Projekt für diese Fläche angedacht war, welche eine „lockere Bebauung“ vorsah, anders als das aktuell dem Bauausschuss bereits vorgestellte Bauvorhaben des Interessenten.
Im Weiteren spricht er sich für eine angebotsbezogene Planung aus.

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr