Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Hörnskoppel (Schulstraße/Endmoräne)" hier: Beratung über weitere Planung / Änderung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 8

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Für das Grundstück „Heidberg 6“ ging bei der Gemeinde Flintbek die Anfrage eines privaten Investors hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau ein. Das Grundstück ist derzeit mit einem baufälligen Einfamilienhaus bebaut und liegt im Bereich des B-Planes Nr. 10. Im B-Plan sind für das Grundstück zwei Baufelder ausgewiesen, die vertikal angeordnet sind. Um das Vorhaben realisieren zu können, müssten die Baufelder jedoch horizontal angeordnet sein. Aus diesem Grund muss der B-Plan Nr. 10 geändert werden. Da im Bauausschuss der Konsens bestand, dass die Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück „Heidberg 6“ positiv gesehen wird, wurde die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 21.11.2019 durch Beschluss empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Flintbek zu fassen, um Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 sodann den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit dem Bauleitplanverfahren erst begonnen wird, wenn eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors vorliegt. Die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors wurde im Februar bei der Verwaltung eingereicht. 
Die Gemeindevertretung beschloss darüber hinaus, dass mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden solle. Nach einer daraufhin durchgeführten Preisumfrage wurde mit dem Büro „Bauleitplan Czierlinski“ der Planungsvertrag über die städtebaulichen Leistungen geschlossen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 wurde für die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 im Regelverfahren gefasst. In diesem Fall könnten jedoch die Regelungen des § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Anwendung finden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB entsprechend. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 3 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden. Zudem muss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist der Aufstellungsbeschluss unter Beachtung des § 13a Abs. 3 BauGB zu fassen.
In der Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 erfolgte durch Herrn Czierlinski in Hinblick auf den Grünbestand, den derzeit bestehenden B-Plan sowie die Umgebungsbebauung, die Lage- und Höhensituation des Grundstückes sowie die verkehrliche Situation ein erster Sachstandsbericht. 
Im Ausschuss bestand der Konsens, dass die an dem Grundstück angrenzende Treppe nicht in den Geltungsbereich aufgenommen werden solle. Die Treppe ist nicht öffentlich gewidmet, sodass eine Erschließung nur durch das Eintragen einer Grunddienstbarkeit möglich wäre.
Eine mögliche Verbreiterung der südlichen Verkehrsfläche wurde seitens der Ausschussmitglieder positiv bewertet. Dier Verwaltung wurde aus diesem Grunde beauftragt, den Geltungsbereich dementsprechend zu erweitern.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Anliegern der Straße „Heidberg“ sowie mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu führen.
Am 03.08.2020 fand ein Gespräch zwischen den Anliegern der Straße „Heidberg“, der Verwaltung und dem beauftragten Städteplanerbüro statt. In diesem Zuge wurden die folgenden Bedenken und Ideen geäußert:
  • Anzahl der vorgesehenen Stellplätze (derzeit 14 TG-Stellplätze für 12 WE geplant) kritisch
  • Im Regelbetrieb herrscht auf Grund der angrenzenden Schule reger Verkehr Kann die schmale Straße den zusätzlich entstehenden Verkehr aufnehmen?
  • Ruhender Verkehr stellt aktuell bereits ein erhebliches Problem dar, da die Müllabfuhr wegen parkender Autos nicht durchkommt und dies auch bei Notfällen für die Feuerwehr und Rettungswagen zutrifft. 
  • Der Standort der geplanten Tiefgarageneinfahrt ist sehr sensibel
  • Von einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts in der Kurve sollte nicht der PKW-Verkehr profitieren, sodass die Autos den Abschnitt mit erhöhter Geschwindigkeit passieren. Die Verbreiterung sollte vielmehr dafür genutzt werden, dass neben der Fahrspur ein Gehweg errichtet wird, damit sich die Umstände für die zahlreichen Fußgänger verbessern. 
  • Das Grundwasserniveau sollte noch einmal genau untersucht werden, da der Grundwasserspiegel der Geländeoberfläche folgt und dies bei dem geplanten Bodeneingriff im hinteren Bereich des Geländes für Probleme sorgen könnte.
  • Im Verfahren sollte eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.
  • Eine Überprüfung des Grundbuches des Grundstückes sollte dahingehend erfolgen, ob große Bodenbewegungen auf dem Grundstück evtl. ausgeschlossen wurden
  • Das Vorhaben fügt sich nicht die in umliegende Bebauung ein
  • Die Einmündung des „Heidbergs“ in den „Lassenweg“ wird für Autofahrer nicht als Straßen-, sondern viel mehr als Grundstücksausfahrt wahrgenommen. Wenn der Verkehr im Heidberg durch die verdichtete Bauweise zunimmt, sollte auch an eine Umgestaltung des Einfahrtsbereichs gedacht werden.
  • Da bereits in der Vergangenheit der Parkplatz am Lassenweg zum Busbahnhof umgestaltet wurde und die Brückenstraße für den Schülerverkehr nicht zugänglich gemacht wurde, sollte der zunehmende Schülerverkehr nicht über den „Heidberg“ gelenkt werden. Dieser sei bereits jetzt überlastet.
  • Der Schwerverkehr sollte während der Baumaßnahmen limitiert werden und es sollte sichergestellt werden, dass die Investoren für die Sanierung der Straße aufkommen, falls diese durch den Baustellenverkehr beschädigt wird.

B Stellungnahme der Verwaltung

Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine Rückmeldung seitens der Regionalplanung vorlag, werden diese Informationen in der Sitzung nachgereicht.

C Beschlussvorschlag

gez. S. Dreier am 12.08.2020
gez. O. Plambeck am 12.08.2020

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet von der am 03.08.2020 stattgefundenen Einwohnerversammlung, bei welcher Anwohner des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.10 3.Änderung frühzeitig beteiligt worden sind.
Des Weiteren berichtet er, dass die Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde ein beschleunigtes Verfahren nach §13a des Baugesetzbuches für anwendbar hält. Trotz der Wahl des beschleunigten Verfahren solle aber bewusst darauf geachtet werden die Anwohner und die Öffentlichkeit ausreichend in einer frühzeitigen Beteiligung zu berücksichtigen.
Herr Muhs zeigt sich überrascht über die angedachte große Verdichtung des Geltungsbereiches. Er schließt sich des Weiteren den Einwänden der Anwohner an, dass die bereits aktuell angespannte verkehrliche Situation zu Stoßzeiten durch die Schaffung einer solchen Anzahl von Wohneinheiten noch angespannter werden würde.
Herr Erfuth spricht sich für die Ortsverdichtung aus und appelliert mit dem Bauvorhaben ergebnisoffen zu verfahren.

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr