Überplanung des Grundstückes "Spielplatz Immenhagen/ Grünfläche angrenzend an den Müllershörn" (B-Plan Nr. 27) (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 9

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen oder sind durch die Gemeinde zu tragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Aufgrund der kritischen Haushaltslage der Gemeinde Flintbek wurde die Verwaltung im Rahmen einer Arbeitskreissitzung beauftragt, Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Eine Möglichkeit einmalige Einnahmen zu generieren, liegt in der Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke. 

Da das Grundstück „Spielplatz Immenhagen; Grünfläche angrenzend an den Müllershörn“ im räumlichen Bezug zur Bebauung der Siedlung „Immenhagen“ steht und sich eine Erweiterung der Bebauung um die Fläche des Spielplatzes und der Grünfläche durchaus in das Siedlungsbild einfügen würde, besteht die Idee, diese Fläche zu überplanen und das Grundstück zu veräußern. 
In diesem Zuge haben bereits erste Gespräche mit einem Investor stattgefunden, welcher an einer Bebauung des Grundstücks interessiert ist. Seine Planungsideen, welche eine Bebauung mit Einfamilienhäusern als Einzel- und Doppelhäuser vorsehen, wurden dem Bauausschuss zunächst in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. 
In der Hauptausschusssitzung am 26.08.2020 wird über eine Veräußerung des Grundstückes beraten werden. 
Darüber hinaus ist jedoch in jedem Fall über die bauleitplanerische Zielsetzung für das Grundstück und ggf. über die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses zu beraten. Der Druck zur Ausweisung von Wohnbauflächen wird in der näheren Zukunft nicht nachlassen. Das Interesse, welches sowohl von den Flintbeker Bürger/innen als auch von Bürger/innen aus dem Umland, der Verwaltung entgegengebracht wird, ist immens. 
Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 3.500 qm und wird derzeit als Spielplatzfläche sowie als Grünfläche genutzt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsgültigen B-Planes Nr. 27 für das Gebiet „Immenhagen - zwischen den Straßen Müllershörn und Bergkoppel“ der Gemeinde Flintbek. Der B-Plan Nr. 27 wurde im Jahre 1989 bereits durch die 1. Änderung dahingehend überarbeitet, dass die Dächer im Plangebiet flach geneigt - Dachneigung bis 11° - mit begrünter Oberfläche herzustellen sind. 
Für eine Überplanung des Spielplatzes und der Grünfläche wäre folglich die 2. Änderung des B-Planes durchzuführen. 
Seitens der Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ausgeschlossen. Die zu überplanende Fläche befindet sich zwar im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen B-Planes, jedoch ist diese als Grünfläche und teilweise als Kinderspielplatz festgesetzt und befindet sich in Randlage mit unmittelbaren Übergang in den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Das Verfahren nach § 13b BauGB scheidet zudem aus, da das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 13b BauGB nach derzeitigem Recht nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden konnte.
Die Änderung des B-Planes ist daher im Regelverfahren durchzuführen. 
Da die Festsetzung „Kleinsiedlungsgebiet“ gem. § 2 Baunutzungsverordnung heute nicht mehr zeitgemäß ist, sollte zudem darüber nachgedacht werden, das gesamte Plangebiet zu überarbeiten. 
Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. Bei dem Kleinsiedlungsgebiet handelt es sich um ein Auslaufmodell. In Zeiten gestiegenen Wohlstands und gewandelter Lebensgewohnheiten tritt die sozialpolitische Bedeutung dieser Festsetzung, für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen durch eigenen Besitz von Haus und Garten und/oder landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung durch Bodenständigkeit eine gewisse Krisenfestigkeit zu erreichen, in den Hintergrund. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes ist funktionslos geworden, wenn im betroffenen Gebiet auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, die auf dem Grundstück gewonnen werden, zu rechnen ist und sich die Bewohner erkennbar auf diesen Zustand eingestellt haben. 
Zudem ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek anzupassen, da die wirksame 7. Änderung dessen die Bebauung von der Grünfläche an gleicher Stelle trennt. 
Da der ursprüngliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek aus dem Jahre 1969 ist und sich bereits die 23. Änderung in der Aufstellung befindet, sollte generell darüber beraten werden, diesen in seiner Gesamtheit zu überarbeiten. 
Aus der im Juni durchgeführten Verkehrsschau hat sich ergeben, dass es eine verkehrliche Anbindung an die Straße „Müllershörn“ durchgeführt werden könnte. Eine fußläufige Anbindung könnte über die Siedlung „Immenhagen“ erfolgen. Die Schmutz- und Regenwasserentsorgung könnte durch Anschluss an die in der Siedlung „Immenhagen“ befindlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle erfolgen. 
Bei diesen Überlegungen ist jedoch zu beachten, dass sich der Fußweg im Privateigentum befindet.
Eine erste Begutachtung der Fläche in Hinblick auf die arten- und landschaftsschutzbezogenen Belange mit der Unteren Naturschutzbehörde steht noch aus.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Überplanung der Fläche sollte in jedem Fall weiterverfolgt werden. Der Spielplatz sollte in diesem Zuge neu konzipiert und der Standort ggf. weiter zur Straße „Müllershörn“ hin verschoben werden. Da die Festsetzung „Kleinsiedlungsgebiet“ aus dem B-Plan Nr. 27 nicht mehr zeitgemäß ist und es nicht absehbar ist, dass zukünftig eine Rückentwicklung zu den typischen Charakteristika des Kleinsiedlungsgebietes erfolgt, sollte das gesamte Plangebiet überarbeitet werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Bauausschusses die Aufstellungsbeschlüsse (Änderung des B-Planes Nr. 27 und Änderung des Flächennutzungsplanes) mit dem Ziel der Anpassung der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzung des „Kleinsiedlungsgebietes“ sowie der Überplanung der Grünfläche und des Spielplatzes für die Schaffung von Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser vorzubereiten.

gez. S. Dreier am 12.08.2020
gez. O. Plambeck am 12.08.2020

Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister berichtet, dass auch in diesem Falle, wie unter Tagesordnungspunkt sieben berichtet, vergabetechnischer Klärungsbedarf herrsche und nach dem Gespräch mit Herrn Prof. Dr. Ewer am 31.08.2020 das weitere Vorgehen veranlasst werden könne.
Des Weiteren brachte die Regionalentwicklung des Kreises hervor, dass das Gesamtgebiet des Bebauungsplanes Nr.27 eine Überplanung benötige, da die Festsetzungen des Kleinsiedlungsgebietes nicht mehr gegeben sind.
Gemeindevertreter A. Lorenzen spricht sich für den Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung aus, da die Aufstellungsbeschlüsse für die nächste Sitzung des Bauausschusses vorbereitet werden würden und sich zu diesem Zeitpunkt bereits alle Fragen vergaberechtlicher Art geklärt haben sollten.
Gemeindevertreterin A. Bläse befürwortet ebenfalls den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Herr Herrmann beschreibt die Durchführung des Beschlusses für unschädlich und befürwortet diesen.
Herr Muhs schließt sich Herrn Herrmann an und appelliert an die Fraktionen sich mit der Thematik der Umlegung des Spielplatzes auseinanderzusetzen, da er die Notwendigkeit eines Spielplatzes in diesem Gebiet nicht mehr sehe. Er wolle sich mit dieser Aussage nicht grundsätzlich gegen die Notwendigkeit von Kinderspielplätzen aussprechen, allerdings sehe er es als sinnvoller an die Neuschaffung eines Spielplatzes an einem anderen Ort vorzunehmen.
Herr Erfurth spricht sich gegen den Beschluss aus, da er die zeitliche Dringlichkeit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in diesem Fall nicht als gegeben sehe.
Deswegen beantragt er über die Beschlussvorlage der Verwaltung nicht abzustimmen.

Beschluss 1

Herr Erfurth beantragt über den Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes 9 „Überplanung des Grundstückes „Spielplatz Immenhagen/ Grünfläche angrenzend an den Müllershörn“ (B-Plan Nr.27) nicht abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Beschluss 2

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung des Bauausschusses die Aufstellungsbeschlüsse (Änderung des B-Planes Nr. 27 und Änderung des Flächennutzungsplanes) mit dem Ziel der Anpassung der nicht mehr zeitgemäßen Festsetzung des „Kleinsiedlungsgebietes“ sowie der Überplanung der Grünfläche und des Spielplatzes für die Schaffung von Wohnbaufläche für Einfamilienhäuser vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr