20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße Christiansruh, angrenzend zur Landeshauptstadt Kiel (Windenergienutzung)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 11

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

A Sachverhalt

Mit der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2012 wurde durch die Landesregierung Schleswig-Holstein im Norden der Gemeinde Flintbek ein Eignungsgebiet mit einer Größe von 9 ha ausgewiesen. Nördlich angrenzend, auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel, wurde ebenfalls ein Eignungsgebiet mit einer Größe von ca. 35 ha ausgewiesen. Die Gemeinde Flintbek und die Landeshauptstadt Kiel wollten diese Gebiete seinerzeit gemeinsam und einheitlich zu einem Windpark entwickeln und führten aus diesem Grunde parallel entsprechende Bauleitplanverfahren durch (B-Plan Nr. 44 sowie 20. Änderung des Flächennutzungsplanes).
Die Eignungsgebiete der Teilfortschreibung 2012 des Regionalplans III wären auch ohne kommunale Bauleitplanung mit Wendenergieanlagen bebaubar gewesen, die Gemeinde wollte jedoch im Rahmen ihrer Planungshoheit die Windenergienutzung mitgestalten.
Die Aufstellungsbeschlüsse für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und den B-Plan Nr. 44 der Gemeinde Flintbek wurden am 19.06.2014 gefasst. Die Verfahren waren soweit vorangeschritten, dass die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse hätten gefasst werden können.

B Stellungnahme der Verwaltung

In Folge des OVG-Urteils vom 20.01.2015 sind die in der Fortschreibung des Regionalplanes ausgewiesenen Windeignungsgebiete unwirksam. Demzufolge kann sich im Fall des Windparks Kiel-Meimersdorf / Flintbek nicht mehr auf den Regionalplan bezogen werden.
Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen zum beschlossenen und bekannt gemachten 3. Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 und zum Regionalplan des Planungsraums II (Sachthema Windenergie an Land) ausgewertet. Der dritte Entwurf sieht das Vorranggebiet PR2_RDE_074 ("an der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh") für die Gemeinde Flintbek vor. 
Die Gemeinde Flintbek hat hierzu eine ablehnende Stellungnahme eingereicht (siehe hierzu Sitzungsvorlage Umwelt- und Wegeausschuss vom 13.02.2020). 
Da das Gebiet „An der Straße „Christiansruh“, angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel“ in der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wird, sind die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan Nr. 44 sowie für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Christansruh“, angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel (Windenergienutzung)“ (Geltungsbereich siehe Anlage) aufzuheben. 

  1. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch).

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Beschluss für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Christansruh“, angrenzend an die Grenze der Landeshauptstadt Kiel (Windenergienutzung)“ (Geltungsbereich siehe Anlage) aufzuheben. 

  1. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Geltungsbereich 20. Änderung F-Plan (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr