24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung) hier: Aufstellungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 20.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 20.08.2020 ö 13

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor/ die Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Berücksichtigung der Belange der Nachhaltigkeit in allen Entscheidungen und Gremien.

Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Planungen und Konzeptionen.

A Sachverhalt

Mit der Veröffentlichung des dritten Entwurfs der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, bestand vom 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 die Möglichkeit Stellungnahmen beim zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration abzugeben.
Für den ersten und zweiten Entwurf des LEP – und den darin enthaltenen Vorranggebieten PR2_RDE_074 – hat die Gemeinde Flintbek vom Anwaltsbüro BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Stellungnahmen erarbeiten lassen und diese im Juni 2017 (erster Entwurf) bzw. im Dezember 2018 (zweiter Entwurf) beim zuständigen Ministerium abgegeben.
Der seitens der Gemeinde Flintbek für den zweiten Entwurf des Regionalplanes eingereichten Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
Neben der Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Entwurf, wurde zugleich der dritte Entwurf zu den Regionalplänen I-III (Sachthema Windenergie) am 17.12.2019 von der Landesregierung beschlossen und veröffentlicht. Gegenüber dem zweiten Entwurf sind darin Anpassungen im Textteil, dem Umweltbericht und zahlreichen Datenblättern vorgenommen worden. Das Vorranggebiet PR2_RDE_074, nordöstlich von Großflintbek, bleibt jedoch unverändert. Auf Grund des Beschlusses des Umwelt- und Wegeausschusses vom 13.02.2020 wurde zu dem 3. Entwurf eine weitere Stellungnahme durch die Gemeinde Flintbek eingereicht (siehe hierzu Sitzungsvorlage Umwelt- und Wegeausschuss vom 13.02.2020). Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet.

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Eignungsgebiet der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes, mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, ist auch ohne kommunale Bauleitplanung mit Windenergieanlagen bebaubar.
Die Gemeinde Flintbek kann jedoch im Rahmen ihrer Planungshoheit die Windenergienutzung mitgestalten und eine Feinsteuerung der Ausweisung des Vorranggebietes vornehmen. 
Wesentliche Planungsziele könnten sein:
  • Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Gewährleistung der Bürgerbeteiligung im Planungsprozess
  • Festlegung der Höhe der Anlagen
  • Gewährleistung des Immissionsschutzes der umliegenden Bebauung
  • Festlegung der inneren Erschließung
  • Regelung des Umfangs und der Lage von Ausgleichsflächen
  • Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild im Rahmen der Erarbeitung eines Umweltberichtes

Die rechtliche Durchsetzbarkeit der Ziele und Vorgaben sollte frühzeitig im Zuge eines ersten Planungsgespräches im Verfahren geprüft werden. 
Zunächst sind die Aufstellungsbeschlüsse für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des B-Planes Nr. 53 zu fassen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „an der Straße „Zur Heide“, östlich der Straße „Röthsoll“, südlich der Straße „Christiansruh“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Feinsteuerung und Mitgestaltung hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Windvorranggebiet (PR2_RDE_074) in der Gemeinde Flintbek.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.


  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung erfolgen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „an der Straße „Zur Heide“, östlich der Straße „Röthsoll“, südlich der Straße „Christiansruh“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Feinsteuerung und Mitgestaltung hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Windvorranggebiet (PR2_RDE_074) in der Gemeinde Flintbek.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.


  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Dokumente
Geltungsbereich (.pdf)

Datenstand vom 15.11.2022 15:55 Uhr