Bebauungsplan Nr. 52 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordwestlich der "Hamburger Chaussee" (L 318), südwestlich des "Meilensteinweges" und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes" hier: Erweiterung des Geltungsbereiches (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 01.10.2020 ö 8

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)


In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeinde Flintbek plant die Erweiterung des Gewerbegebietes an der L 318. Um das bestehende Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 38) erweitern zu können, ist die Aufstellung des B-Planes Nr. 52 erforderlich. Außerdem muss der Flächennutzungsplan hierfür geändert werden. Die Aufstellung des B-Planes und die Änderung des F-Planes sollen im Parallelverfahren erfolgen. Die Gemeindevertretung Flintbek hat in ihrer Sitzung vom 06.11.2018 aus diesem Grund den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 52 für das Gebiet „nordwestlich der Hamburger Chaussee (L318), südwestlich des „Meilensteinweges“ und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes“ gefasst. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.08.2019 stellten Herr Kühle vom Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ den ersten Planungsstand und Herr Matthiesen vom Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen und Schlegel“ den Grünbestand vor.  
Am 05.11.2019 wurde der B-Plan Nr. 52 sodann im „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ weiter thematisiert.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.11.2019 wurden die Ergebnisse aus dem „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ vorgestellt sowie aktuelle Informationen bekannt gegeben. Durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ wurden zudem drei Planungsvarianten entwickelt, welche in der Sitzung vorgestellt und erläutert wurden. Der Bauausschuss stimmte dem vorgelegten Entwurf mit der Ringerschließung (Variante 1) zu.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte daraufhin vom 19.12.2019 bis zum 07.02.2020. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung vom 25.02.2020 im Rathaus der Gemeinde Flintbek durchgeführt.
Am 08.06.2020 fand ein „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgestellt wurden. Außerdem wurden erste Entwürfe hinsichtlich der Entwässerung des Gebietes vorgestellt. Diese ersten Ideen sind auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 entstanden. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Der auf dem Plangebiet befindliche Graben wurde in den Ideen berücksichtigt (Beseitigung, Verlegung, Erhaltung). Diese ersten Ideen wurden in der letzten Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab aus diesem Grunde die Variante 1 (Ringerschließung) für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei.
Das Gespräch mit der Unteren Wasserbehörde sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde am 11.08.2020 geführt. In der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2020 wurde hierüber berichtet.
Zurzeit werden durch die beauftragten Planungsbüros Vorkonzepte erstellt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Dafür muss der bereits bestehende Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.52 um das Flurstück 76/16 erweitert werden. Grund dessen ist die bisherige Annahme, dass das Flurstück 76/16, welches sich im Besitz der Gemeinde befindet, Teil des Bebauungsplangebietes Nr. 38 für das Gebiet „westlich L318, nördlich und südlich Batterieweg“ sei. Durch den aktuellen Planungsgedanken wäre dieses Flurstück folgend dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen und nicht überplant. Der Geltungsbereich sollte aus diesem Grund um das Flurstück 76/16 erweitert werden.

Des Weiteren wird der Geltungsbereich bis in Teile der Straßenfläche Hamburger Chaussee überplant, um dadurch ein gewisses Maß an Planungsflexibilität zu schaffen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordwestlich der "Hamburger Chaussee" (L 318), südwestlich des "Meilensteinweges" und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes" wird um das Flurstück 76/16 und eines Teilstückes „Hamburger Chaussee“ erweitert.
           

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)



Gez. O. Plambeck 23.09.2020
Gez. S. Dreier 23.09.2020

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "nordwestlich der "Hamburger Chaussee" (L 318), südwestlich des "Meilensteinweges" und nordöstlich des bestehenden Gewerbegebietes" wird um das Flurstück 76/16 und eines Teilstückes „Hamburger Chaussee“ erweitert.
           

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
20-02-03_Plangeltungsbereich BP 52 (.pdf)
Hervorhebung der Änderungen (.pdf)

Datenstand vom 13.11.2020 12:41 Uhr