24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 01.10.2020 ö 10

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)


In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 21.12.2016 be­schlossen, die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Bahn" aufzustellen. Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 war die Umsiedlung von Einzelhandel an den Standort „Blumenwiese" (B-Plan Nr. 47) und die Aus­weisung des freiwerdenden Areals zum Gewerbegebiet. Durch die von der Landesplanung vorgegebene Obergrenze für Verkaufsflächen in Flintbek, musste das im B-Plan Nr. 28 fest­gesetzte ”sonstige Sondergebiet, Handel" und die damit verbundene Verkaufsfläche aus dem B-Plan Nr. 28 herausgenommen werden, damit die Verkaufsfläche am neuen Standort wieder festgesetzt werden konnte. Das freiwerdende Areal im Gebiet des B-Planes Nr. 28 sollte daher als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 06.06.2018 durchge­führt. Die Vermessungsarbeiten, die landschaftsplanerischen Leistungen sowie die städte­baulichen Leistungen wurden bereits beauftragt. Weitere Verfahrensschritte wurden bis dato nicht durchgeführt.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Flintbek hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2019 grundsätzlich für einen Schulneubau ein einem neuen Standort im Gemeindegebiet ausge­sprochen. in der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.08.2019 erfolgte darauf der Be­schluss, eine neue Schule am Altstandort „Aldi" zu errichten. Gleichzeitig wurde der Bürger­meister beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.
Um den Bau einer Schule auf der Fläche des Altstandortes „Aldi" im Gebiet des B-Planes realisieren zu können, war für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 ein erneuter Aufstel­lungsbeschluss zu fassen, da sich das Planungsziel verändert hatte. Das derzeit in der Ur­schrift des B-Planes Nr. 28 festgesetzte „sonstige Sondergebiet, Handel" sollte in „Grund­stück für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung „Schule“ gewandelt werden. Die Gemeindevertretung fasste aus diesem Grund den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss mit dem veränderten Planungsziel in ihrer Sitzung vom 14.11.2019 erneut.
Auf Grund eines eingereichten Bürgerbegehrens gern. § 16 g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) für den „Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehen­den Standort" ruhte das Verfahren bis zu einer Entscheidung hierüber. Das Bürgerbegehren wurde mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 16. Dezember 2019 für zulässig erklärt.
Der sodann am 21.06.2020 durchgeführte Bürgerentscheid brachte nunmehr das Ergebnis hervor, dass die Schule am Eiderwald am bestehenden Standort erhalten bleiben soll.
Das Aldigelände steht auch für die Aufstellung von Container für den vorübergehenden Schulbetrieb der Schule am Eiderwald nicht mehr zur Verfügung steht.

B Stellungnahme der Verwaltung

Aus diesem Grund ist der Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek wieder aufzuheben, da das Planungsziel „Festsetzung von Gewerbegebiet" weiterzuverfolgen ist.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek ist das Grundstück bereits als „Gewerbege­biet" (21. Änderung des F-Planes) ausgewiesen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufzuheben.

2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs.1 S.2 BauGB)


Gez. O. Plambeck 23.09.2020
Gez. S. Dreier 23.09.2020

Diskussionsverlauf

Die Protokollführerin führt zunächst anhand der Sitzungsunterlagen in den Sachverhalt ein.
Anschließend folgt eine eingehende Diskussion im Ausschuss. Der Bürgermeister gibt im Verlaufe der Beratungen bekannt, dass ein Aufstellen der Container als Übergangslösung für die Schulsanierung nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde durch Erwirkung einer befristeten Baugenehmigung auch auf einer Gewerbefläche möglich sei.
Es ergeht der nachfolgende Beschluss:

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufzuheben.

2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs.1 S.2 BauGB)

- Beschlussvorschlag angenommen -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 1

Dokumente
24. Änderung F-Plan - Geltungsbereich Stand 10.10.2019 (.pdf)

Datenstand vom 13.11.2020 12:41 Uhr