Bebauungsplan Nr. 10, 3. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Hörnskoppel (Schulstraße/Endmoräne)" hier: Beratung über weitere Planung / Änderung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 29.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 29.10.2020 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) –

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Für das Grundstück „Heidberg 6“ ging bei der Gemeinde Flintbek die Anfrage eines privaten Investors hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau ein. Das Grundstück ist derzeit mit einem baufälligen Einfamilienhaus bebaut und liegt im Bereich des B-Planes Nr. 10. Im B-Plan sind für das Grundstück zwei Baufelder ausgewiesen, die vertikal angeordnet sind. Um das Vorhaben realisieren zu können, müssten die Baufelder jedoch horizontal angeordnet sein. Aus diesem Grund muss der B-Plan Nr. 10 geändert werden. Da im Bauausschuss der Konsens bestand, dass die Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück „Heidberg 6“ positiv gesehen wird, wurde die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 21.11.2019 durch Beschluss empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Flintbek zu fassen, um Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 sodann den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit dem Bauleitplanverfahren erst begonnen wird, wenn eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors vorliegt. Die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors wurde im Februar bei der Verwaltung eingereicht.
Die Gemeindevertretung beschloss darüber hinaus, dass mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden solle. Nach einer daraufhin durchgeführten Preisumfrage wurde mit dem Büro „Bauleitplan Czierlinski“ der Planungsvertrag über die städtebaulichen Leistungen geschlossen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 wurde für die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 im Regelverfahren gefasst. In diesem Fall könnten jedoch die Regelungen des § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Anwendung finden. Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB entsprechend. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 3 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden. Zudem muss die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grund ist der Aufstellungsbeschluss unter Beachtung des § 13a Abs. 3 BauGB zu fassen.
In der Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 erfolgte durch Herrn Czierlinski in Hinblick auf den Grünbestand, den derzeit bestehenden B-Plan sowie die Umgebungsbebauung, die Lage- und Höhensituation des Grundstückes sowie die verkehrliche Situation ein erster Sachstandsbericht.
Im Ausschuss bestand der Konsens, dass die an dem Grundstück angrenzende Treppe nicht in den Geltungsbereich aufgenommen werden solle. Die Treppe ist nicht öffentlich gewidmet, sodass eine Erschließung nur durch das Eintragen einer Grunddienstbarkeit möglich wäre.
Eine mögliche Verbreiterung der südlichen Verkehrsfläche wurde seitens der Ausschussmitglieder positiv bewertet. Dier Verwaltung wurde aus diesem Grunde beauftragt, den Geltungsbereich dementsprechend zu erweitern.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Anliegern der Straße „Heidberg“ sowie mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu führen. Am 03.08.2020 fand ein Gespräch mit den Anliegern der Straße „Heidberg“, der Verwaltung und dem beauftragten Städteplanerbüro statt. Über die dargelegten Bedenken und Anregungen wurde in der Bauausschusssitzung am 20.08.2020 berichtet.
Die Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde stimmt der Durchführung einer vorhabenbezogenen Änderung des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 10 im § 13 a –Verfahren aus formaler Sicht grundsätzlich zu Trotz der Wahl des beschleunigten Verfahren solle aber bewusst darauf geachtet werden die Anwohner und die Öffentlichkeit ausreichend in einer frühzeitigen Beteiligung zu berücksichtigen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Der Aufstellungsbeschluss ist hinsichtlich der Verfahrensart und der Geltungsbereichsgröße zu konkretisieren. Hierfür sind erneute Beschlüsse des Bauausschusses sowie der Gemeindevertretung erforderlich. Da im Zuge der Vorbereitung dessen noch nicht alle für die Beratung und Beschlussfassung erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Verwaltung in der Sitzung des Bauausschusses die Absetzung des Tagesordnungspunktes Nr. 6 beantragen.

C Beschlussvorschlag

gez. S. Dreier am 21.10.2020
gez. O. Plambeck am 22.10.2020

Diskussionsverlauf

- Der Tagesordn ungspunkt wurde abgesetzt -

Datenstand vom 11.12.2020 12:07 Uhr