Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "rechts und links des "Borngangs" (straßenbegleitende Grundstücke Dorfstraße 9 bis 15 an der L 307)" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 29.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 29.10.2020 ö 10

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) –

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.07.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „rechts und links des Borngangs (straßenbegleitende Grundstücke Dorfstraße 9 bis 15 an der L 307)“ gefasst.

Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13a Baugesetzbuch – Bebauungsplan der Innenentwicklung- Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch entsprechend.

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.

In den Sitzungen des Bauausschusses am 27.11.2018 sowie am 24.01.2019 wurden durch das Planungsbüro B2K Kiel bereits Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 48 vorgestellt, welche auf die Ansiedlung eines Drogeriemarktes abgestimmt waren. Nach Vorstellung der Entwürfe sollte die Freigabe der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durch den Bauausschuss erfolgen.
Im Bauausschuss bestand jedoch der Konsens, dass zunächst eine Abstimmung zwischen den Architekten, den Städteplanern und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein sowie dem Investor erfolgen muss.
In einem daraufhin durchgeführten Abstimmungsgespräch hat sich der Investor dafür entschieden, dass die Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf der Fläche, auf Grund der geringen Verkaufsfläche, nicht durchgeführt werden soll.
In der Sitzung des Bauausschusses am 23.05.2019 erfolgte ein Sachstandsbericht durch das beauftragte Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“.
Der Bauausschuss beschloss anschließend, das weitere Verfahren des B-Planes Nr. 48 ruhen zu lassen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für das zu überplanende Grundstück wurde ein Bauantrag unter Heranziehung des § 34 BauGB gestellt. Die diesbezügliche Baugenehmigung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde für das Vorhaben ist nunmehr bei der Gemeinde Flintbek eingegangen. Einer weiteren Überplanung des Grundstückes steht dies entgegen.
Gem. des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung soll der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden, wenn ein Planverfahren in irgendeinem Planungsstadium vor dem abschließenden Beschluss aufgegeben wird, um den Rechtsschein des nicht abgeschlossenen Verfahrens aufzuheben.
Der Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 48 ist daher aufzuheben.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek aufzuheben.


2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

gez. S. Dreier am 21.10.2020
gez. O. Plambeck am 22.10.2020

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 der Gemeinde Flintbek aufzuheben.

2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Geltungsbereich B-Plan Nr. 48 (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2020 12:07 Uhr