26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Teilbereich 1: "südöstlich der "Gartenstraße" und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50" und Teilbereich 2: "südlich der Straße "Himmelreich", östlich der Bebauung am "Runenweg" und nördlich des "Schönhorster Weges"" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 29.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 29.10.2020 ö 12

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete)

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern nicht nachlassen. Eine Erweiterung dieser Wohnbauflächen kann zukünftig jedoch nur in kleinen Schritten, ressourcensparend, erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen. Außerdem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Am 08.06.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert wurden. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt. Geplant ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle. Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Da sich die Untere Naturschutzbehörde dafür ausgesprochen hat, Teile des anfallenden Wassers in das „Kirchenmoor“ zu leiten, um das Moor durch die Versorgung mit zusätzlichem Wasser zu revitalisieren und hierdurch zudem die „Spöck“ weiter zu entlasten, wurden die Eigentümer der Moorflächen ebenfalls zu dem Termin eingeladen.
Am 07.10.2020 fand zudem ein weiterer Arbeitskreis statt, in dem die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Flächeneigentümern und das Entwässerungskonzept thematisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Abgrenzung des Geltungsbereiches angesprochen.
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche bisher nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 liegt, ist der Geltungsbereich um diese Fläche zu erweitern (siehe TOP 11).
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Eine Abstimmung mit der Landesplanung sowie mit der Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde hinsichtlich des Erfordernisses der Darstellung der Ausgleichs- und Retentionsfläche im Flächennutzungsplan und damit einhergehend einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek hat ergeben, dass eine Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan auf Grund der Bedeutung des Vorhabens für die Entwässerungskonzeption der Gemeinde und der Größe der Anlage erforderlich ist. Ohne eine vorherige und entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes werde zudem gegen das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB verstoßen.
Aus diesem Grund ist für die Retentions- und Ausgleichsfläche die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek aufzustellen.
Da die Gemeinde Flintbek zukünftig im östlichen Bereich eine Siedlungserweiterung anstrebt, sollte die Fläche östlich des „Schönhorster Weges“ zukunftsweisend mit in den Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen werden.
Der Geltungsbereich ist in dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Das Verfahren für die Ausweisung der geplanten Retentions- und Ausgleichsfläche sowie der zukünftig geplanten Wohnbaufläche östlich des „Schönhorster Weges“ im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek (26. Änderung) sollte durch Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Für das Gemeindegebiet wird ein F-Plan aufgestellt. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet: Teilbereich 1: „südöstlich der „Gartenstraße“ und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/ 63 (Teilstück) u. 50/1) und Teilbereich 2: „nördlich und südlich der Straße „Himmelreich“, östlich der Bebauung am „Runenweg“ und nördlich des „Schönhorster Weges“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 30/2, 9/1, 9/2, 57/8 (Teilstück) (Geltungsbereich siehe Anlage) die 26. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Retentions- und Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 50 (Teilbereich 1)

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung im östlichen Bereich der Gemeinde Flintbek (Teilbereich 2)

  1.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure“ in 24106 Kiel beauftragt werden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

gez. S. Dreier am 21.10.2020
gez. O. Plambeck am 22.10.2020

Diskussionsverlauf

Herr Lorenzen merkt an, dass die Änderung im Flächennutzungsplans für den „Teilbereich 2“ förderlich für die Umsetzung eines Kreisverkehrs zur verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 50 sei.
Herr Herrmann führt an, dass die Ausweisung des „Teilbereiches 2“ als kritisch anzusehen ist. Er begründet dies unter Bezugnahme der weiteren Belastung der Infrastruktur Flintbeks in Form des Klärwerkes, der Straßen und der Kindergärten.
Der Bürgermeister erklärt, dass es sich bei der Flächennutzungsplanänderung um eine Maßnahme der vorbereitenden Bauleitplanung handele und durch den Beschluss kein Bauleitplanverfahren unmittelbar eingeleitet werden wird.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Für das Gemeindegebiet wird ein F-Plan aufgestellt. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet: Teilbereich 1: „südöstlich der „Gartenstraße“ und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplanes Nr. 50“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 5, Flurstücke: 54/ 63 (Teilstück) u. 50/1) und Teilbereich 2: „nördlich und südlich der Straße „Himmelreich“, östlich der Bebauung am „Runenweg“ und nördlich des „Schönhorster Weges“ (Gem.: Großflintbek, Flur: 3, Flurstücke: 30/2, 9/1, 9/2, 57/8 (Teilstück) (Geltungsbereich siehe Anlage) die 26. Änderung aufgestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Retentions- und Ausgleichsfläche für den B-Plan Nr. 50 (Teilbereich 1)

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung im östlichen Bereich der Gemeinde Flintbek (Teilbereich 2)

  1.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure“ in 24106 Kiel beauftragt werden.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Dokumente
26. Änderung Flächennutzungsplan Geltungsbereich (.pdf)

Datenstand vom 11.12.2020 12:07 Uhr