Windrad an der Kläranlage K-15 (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Wegeausschuss, 27.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dönicke Marcel

Finanzielle Auswirkungen

Für die Ausarbeitung der Varianten und deren Machbarkeitsempfehlungen würden Vorplanungskosten in Höhe von 5.000 € anfallen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

CO2-Minderung bei öffentlichen Einrichtungen erreichen.

A Sachverhalt

Die Windenergieanlage (WEA) vom Typ Tacke TW 600 steht nun mittlerweile seit über 20 Jahren hinter dem Klärwerk und ist für Flintbek seither der einzige Lieferant in dieser Größenordnung für regenerativ bereitgestellten Strom. Wie die Turmhochhäuser am Hasselbusch und an der Gartenstraße, gehört auch die WEA zum weithin sichtbaren Ortsbild der Gemeinde.
Der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Flintbek, als Eigentümer der Fläche, und dem Betreiber der WEA läuft allerdings zum 31.12.2020 aus. Der Vertrag sieht vor, dass die Anlage spätestens zu diesem Datum zurückzubauen ist.
In den vergangenen Ausschüssen wurde bereits angesprochen, dass sich über eine Zukunft des Areals für die Nutzung regenerativer Energien Gedanken gemacht werden sollte. Der Vorschlag des Planungsunternehmens Hansen + Klümpen, die das Sanierungskonzept des Klärwerks erstellt haben, vor Ort eine eigene kommunal betriebene Kleinwindenergieanlage (KWEA) zu errichten stieß zunächst auf positive Resonanz.
Mit ebendiesem Planungsbüro fand am 13.08.2020 ein Ortstermin statt, um zum einen die Altanlage zu besichtigen und zum anderen, um mögliche Varianten für das weitere Vorgehen zu besprechen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für das weitere Vorgehen stehen mit jetzigen Kenntnisstand zunächst folgende drei Optionen zur Wahl, die mithilfe eines Planungsbüros auf ihre Machbarkeit untersucht werden müssten:
  1. Altanlage durch derzeitigen Betreiber vollständig zurückbauen lassen und an gleicher Stelle eine KWEA errichten und betreiben,
  2. je nach Standfestigkeit, Altanlage wie 1. zurückbauen lassen, das Fundament jedoch für eine eigene kleinere Anlage beibehalten,
  3. Übernahme der Altanlage vom derzeitigen Betreiber und deren Weiterbetrieb (Anpassungen und evtl. Austausch von Komponenten nötig).

Für die genannten Varianten können, je nachdem wie sich letztlich nach dem Ergebnis der Voruntersuchungen entschieden wird, weiterführende Untersuchungen wie Standfestigkeitsgutachten, Check der Antriebstechnik etc. nötig werden.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Machbarkeitsbetrachtung, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung der genannten Optionen ein Planungsbüro zu beauftragen und mit den sich ergebenden Erkenntnissen, im Zusammenwirken mit dem Umwelt- und Wegeausschuss, eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Standortes zu treffen. Hierfür würden für die Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) Planungskosten in Höhe von ca. 5.000 € entstehen. Diese sind bei Beschlussfassung im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Altanlage vom Betreiber vertragsgemäß zurückbauen zu lassen und an dessen Stelle keine Neuerrichtung vorzunehmen. Dafür würden keine weiteren Planungs- und Investitionskosten anfallen. Aufgrund der Preisentwicklung am Energiemarkt im Zusammenhang mit dem hohen Verbrauch der beiden energieintensiven Liegenschaften Klärwerk und Pumpstation, mit einem Gesamtverbrauch von ca. 500.000 kWh/a und sich daraus ergebenden Kosten von über 100.000 € allein für den Stromverbrauch, sollten mittel- bis langfristig jedoch Wege gefunden werden, um den Eigenbedarf zumindest teilweise durch regenerative Energien zu decken, nicht nur aus Wirtschaftlichkeitsgründen, sondern auch aus klimapolitischer Sicht.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt, dass die Verwaltung ein Planungsbüro mit der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) zum Standort der Windenergienutzung am Klärwerk beauftragt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten von ca. 5.000 € sind im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Gez. M. Dönicke am 20.08.2020
Gez. O. Plambeck am 20.08.2020

Diskussionsverlauf

Herr Probst, vom Ingenieurbüro Hansen+Klümpen, konnte kurzfristig eine überschlägige Berechnung der drei Optionen vornehmen und stellt diese vor. Eine Übersicht zu den genannten Optionen ist dem Protokoll beigefügt. Sein Fazit lautet, dass der Weiterbetrieb der Altanlage die wirtschaftlichste Variante wäre, dieser aber genehmigungstechnisch mit einigen Hürden verbunden  ist, da durch den Betreiberwechsel der Bestandsschutz verloren geht. Nach seinen Ausführungen ergehen zahlreiche Wortmeldungen.
Herr Wachs sieht mit der FDP keinen Weiterbetrieb der Altanlage, ebenso wenig wie Herr Groß, der dies ablehnt und eine für das Klärwerk und PW1 abgestimmte Anlage bevorzugen würde. Herr Kruse, Herr Rahn und Frau Bläse können dem nur zustimmen. Herr Herrmann ergänzt, dass die Bestandsanlage nicht zu den leisesten ihrer Art zählt und deren Weiterbetrieb schon allein deswegen nicht akzeptabel wäre.
Frau Boysen stellt den Antrag eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den weiteren Betrieb der Altanlage durchführen zu lassen.
Frau Bläse fragt nach, über welche Punkte generell abgestimmt werden muss und worüber auch noch später entschieden werden kann, da die Meinungen zum Thema offensichtlich weit auseinandergehen. Herr Wieck erklärt, dass aufgrund der Beendigung des Vertrags zwischen Gemeinde und Betreiber eine Entscheidung getroffen werden muss, ob die Anlage zurückgebaut wird oder nicht.  
Letztlich wird über den eingebrachten Antrag von Frau Boysen und über die Beschlussvorlage wie folgt abgestimmt und somit soll die Anlage vollständig zurückgebaut werden und vorerst kein Planer mit weiteren Untersuchungen beauftragt werden.

Beschluss 1

Die Gemeinde Flintbek prüft die Übernahme der Altanlage vom derzeitigen Betreiber und deren Weiterbetrieb auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und beauftragt dafür ein Planungsbüro mit der Vorplanung, einschließlich notwendiger Verhandlungen mit den Stadtwerken Kiel. Die anfallenden Planungskosten sind im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
mehrheitlich abgelehnt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt, dass die Verwaltung ein Planungsbüro mit der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) zum Standort der Windenergienutzung am Klärwerk beauftragt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten von ca. 5.000 € sind im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
mehrheitlich abgelehnt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6 , Enthaltungen: 1

Dokumente
SV_Windrad am Klärwerk_Vorbetrachtung_Hansen+Klümpen (.pdf)
TOP_Windrad an der Kläranlage K-15_Antrag B90-DieGrünen (.pdf)

Datenstand vom 02.10.2020 11:05 Uhr