Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschuss, 10.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Dreier Sandra
Rechtliche Bedeutung
Vergabe von Planungsleistungen
Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) / Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen
Städtebauliche Leistungen (B-Plan Nr. 53 und 25. Änderung FNP): 52.700,- € netto
Umweltbericht (B-Plan Nr. 53): ca. 12.500,- € netto
Umweltbericht (25. Änderung FNP): ca. 10.000,- € netto
Im Verfahren können weitere Gutachten (Artenschutzbericht, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Baugrunduntersuchung) erforderlich werden. Das Erfordernis sowie die genaue Bezifferung der Kosten kann jedoch erst im Verfahren nach Erfassung der abwägungsrelevanten Sachverhalte erfolgen.
Außerdem ist zu beachten, dass eine Standortplanung, welche im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu erstellen ist, auszuarbeiten ist.
Weitere Kosten können u.a. durch Vermessungsarbeiten entstehen.
In der Darlegung der Kosten ist davon ausgegangen worden, dass die Gutachten nicht vom Vorhabenträger zur Verfügung gestellt werden.
A Sachverhalt
Mit der Aufstellung des B-Planes Nr. 53 sowie der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „an der Straße „Zur Heide“, östlich der Straße „Röthsoll“, südlich der Straße „Christiansruh“ (Windvorranggebiet) beabsichtigt die Gemeinde Flintbek die Feinsteuerung und Mitgestaltung hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Windvorranggebiet (PR2_RDE_074) in der Gemeinde Flintbek.
Hierzu sollen unter anderem Regelungen getroffen werden:
- zu den Standorten der Windkraftanlagen,
- zu der zulässigen Anzahl der Windkraftanlagen,
- zu der zulässigen Höhe der Windkraftanlagen,
- zur äußeren verkehrlichen Erschließung,
(Da die öffentliche Straße 'Zur Heide' durch das Vorranggebiet führt, sind besondere
Schutzvorkehrungen zu treffen.)
- zur Nachtkennzeichnung
Die Aufstellungsbeschlüsse wurden durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden soll.
B Stellungnahme der Verwaltung
Im Zuge der durchgeführten Ausschreibung der städtebaulichen Leistungen sind zwei Angebote der nachfolgenden Planungsbüros fristgerecht eingegangen:
„B2K und dn Ingenieure“, Schleiweg 10, 24106 Kiel
„Pro Regione GmbH“, Schiffbrücke 24. 24939 Flensburg
Die beiden Angebote wurden nunmehr anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der Planungsvertrag mit dem Büro „B2K und dn Ingenieure“ zu schließen ist.
C Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss stimmt der Beauftragung des Planungsbüros „B2K und dn Ingenieure GmbH“ zu und beauftragt die Verwaltung, den entsprechenden Planungsvertrag zu schließen.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister berichtet, dass zwei Planungsbüros für die ausgeschriebenen Planungsleistungen Angebote abgegeben haben.
Herr Groß spricht sich für die Beauftragung des Büros „B2K und dn Ingenieure“ aus.
Herr Lorenzen weist auf die Kosten hin, welche ein solches Verfahren nach sich zieht, die mit den planungsrechtlichen Regelungsmöglichkeiten in keiner wirtschaftlichen Relation stehen würden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Beauftragung des Planungsbüros „B2K und dn Ingenieure GmbH“ zu und beauftragt die Verwaltung, den entsprechenden Planungsvertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 1
, Enthaltungen: 2
Datenstand vom 18.03.2021 15:34 Uhr