Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am BSZ an der "Dorfstraße" sowie des Sportplatzes am "Eiderkamp" (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 03.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Raschke Maike

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Die Sportanlagen sollen in einem guten Zustand erhalten und bedarfsgerecht angepasst werden.
Vielfältige Kultur- und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde.

A Sachverhalt

Alle Satzungen in der Gemeinde Flintbek wurden überprüft und sollten aktualisiert werden.
Zudem werden Lesefassungen der einzelnen Satzungen verfasst, die auf der Homepage der Gemeinde Flintbek eingesehen werden können.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Satzung über die Benutzung der Sportanlagen im Bürger-und Sportzentrum an der „Dorfstraße/Schlotfeldtsberg“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“ ist vom 14.03.2005 und sollte neuverfasst werden.
Diese Satzung beinhaltet neben der Benutzung der Sportanlagen, auch die Nutzungen der Räumlichkeiten des im April 2018 abgebrannten Bürger- und Sportzentrums.
Der Neubau eines BSZ ist für 2021 geplant.
Im Zuge des Neubaus, sollte eine gesonderte Satzung unter anderem über die Benutzung der Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Dusch- und WC Räume, Büro des TSV u.a.) verfasst werden.
Die Neufassung dieser Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am BSZ und am Eiderkamp sollte mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft treten. Gleichzeitig müsste die Satzung vom 14.03.2005 außer Kraft treten.
Die Neufassung der Satzung ist in der Anlage beigefügt.

C Beschlussvorschlag

Der BJKS empfiehlt der Gemeindevertretung der Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am BSZ an der „Dorfstraße“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“ zuzustimmen.
gez. 60.4 Raschke am 04.12.2020
gez. Al 60 Brede am 04.02.2021
gez. Bgm O. Plambeck am 09.02.2021

Diskussionsverlauf

Folgende Änderungen sind redaktionell vorzunehmen:
  • § 2 Abs. 4 muss geändert werden in „Feuerwehr Flintbek“,
  • § 3 Abs. 5 muss „a)“ entfallen,
  • § 4 Abs. 4 Buchstabe i wird geändert in „Fahrzeuge aller Art“,
  • § 5 Abs. 2 wird geändert in „, das auf eine Einhaltung dieser Benutzungssatzung achtet.“

Beschluss 1

Frau Schlegelberger-Erfurth beantragt, § 2 Abs. 2 Satz 1 wie folgt zu ändern: „Dem TSV Flintbek steht ein Nutzungsrecht zu:“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5 , Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Frau Dr. Boysen beantragt, 3 Abs. 3 Satz 1 wie folgt zu ändern: Der TSV Flintbek hat für alle am Wochenende geplanten Punktspiele und Freundschaftsspiele jeweils bis spätestens donnerstags einen verbindlichen Spielplan in dem Bekanntmachungskasten am Bürger- und Sportzentrum auszuhängen und online bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 1

Beschluss 3

Der BJKS empfiehlt der Gemeindevertretung der Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am BSZ an der „Dorfstraße“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“ mit den Änderungen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Anschreiben Nachsendung Version 2 Satzung Sportanlagen (.pdf)
Satz-Benutzungssatzung Sportanlagen Bürger- und Sportzentrum sowie des Sportplatzes am Eiderkamp Entwurf (.pdf)
Version 2 Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am Bürger- und Sportzentrum an der „Dorfstraße“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“ (.pdf)

Datenstand vom 29.04.2021 06:47 Uhr