Auswahl eines Trägers für eine Kita (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 28.04.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe

Finanzielle Auswirkungen

Planungskosten/Baukosten/Betriebskosten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben. (Ziel)

Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. (Grundsatz)

A Sachverhalt

Die Verwaltung hat ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel der Vergabe einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit vorübergehender Einrichtung einer Übergangsgruppe durchgeführt.

Es erfolgte eine Bewerbung und zwei Absagen (Anlage).

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Pädiko e.V. ist als Träger geeignet  und wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Jugend, Bildung, Kultur und Soziales stimmt einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Flintbek, mit vorübergehender Einrichtung einer Übergangsgruppe zu und beauftragt die Verwaltung mit Pädiko e.V. eine Vereinbarung auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Leistungs-, Entgelt-, Anpassungs- und Prüfungsvereinbarung) bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales zur Beschlussvorlage auszuarbeiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Übergangsgruppe im Bedarfsplan entsprechend aufnehmen zu lassen

30.1 Katja Plambeck.
21.0.4.2021 Sonja Baller-Büroleitung- .

Diskussionsverlauf

Die Vorsitzende des Vereins Pädiko e.V., Frau Clausing stellt den Verein und das eingereichte Konzept den Mitgliedern des Ausschusses vor.

Beschluss

Der Ausschuss für Jugend, Bildung, Kultur und Soziales stimmt einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Flintbek, mit vorübergehender Einrichtung einer Übergangsgruppe zu und beauftragt die Verwaltung mit Pädiko e.V. eine Vereinbarung auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Leistungs-, Entgelt-, Anpassungs- und Prüfungsvereinbarung) bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales zur Beschlussvorlage auszuarbeiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Übergangsgruppe im Bedarfsplan entsprechend aufnehmen zu lassen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 1

Dokumente
AWO (.pdf)
DRK (.pdf)
Pädiko 1 (.pdf)
Pädiko 2 (.pdf)

Datenstand vom 03.06.2021 08:09 Uhr