Kita im Ortsteil Voorde (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 02.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Planungskosten/Baukosten/Betriebskosten(-zuschüsse)

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben.
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien.

A Sachverhalt

In den letzten Sitzungen des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales wurden bereits verschiedenste Möglichkeiten zur Errichtung einer Kindertagesstätte im Ortsteil Voorde diskutiert und verschiedenste Beschlüsse gefasst. Im Kern steht unabdingbar fest, dass eine Kindertagesstätte mit naturnaher Ausrichtung errichtet werden soll.
Ein Träger ist mit Pädiko e.V. bereits gefunden. Hier ist noch eine Finanzierungsvereinbarung abzuschließen, sofern alle Rahmenbedingungen feststehen. 
Im Haushalt 2021 sind für den Umbau des Feuerwehrhauses Voorde Haushaltsmittel in Höhe von 520.000 EUR bereitgestellt.
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde beschlossen, Räumlichkeiten auf dem Grundstück Langstücken 5a anzumieten, um dort eine Übergangslösung zu schaffen. Für die vom Architekten vorgeschlagenen notwendigen Umbaumaßnahmen wären noch Mittel in Höhe von 130.000 EUR mit dem 2. Nachtrag bereitzustellen. Hinzukommt der monatlich zu entrichtende Mietzins in Höhe von 1.560 EUR zzgl. evtl. Umsatzsteuer und Betriebskosten 300 EUR insgesamt rd. 2.200 EUR monatlich.

Zwischenzeitlich wurden zwei Gespräche mit dem neuen Träger geführt. Das letzte Gespräch erfolgt unter Beteiligung der Heimaufsicht. 
Hieraus ergaben sich folgende Möglichkeiten für eine Übergangslösung.
Auf dem Spielplatz könnte ein ehemaliger Zirkuswagen aufgestellt werden, der den Kindern und den Beschäftigten eine Notunterkunft bietet und gleichzeitig für die Lagerung von Material zur Verfügung steht. Eine diesbezügliche erste Abfrage bei der Bauaufsicht war in der Gestalt erfolgreich, dass dies nach erster Einschätzung für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren baurechtlich voraussichtlich genehmigungsfähig wäre.
Bei dieser naturnahen Gruppe besteht die Möglichkeit der Betreuung von Kindern ab dem 20 Monat, eher ab dem 3. Lebensjahr. Daher bietet sich als Möglichkeit der weiteren Betreuung der unter dreijährigen Kinder die Einrichtung einer weiteren Tagespflege an. Räumlichkeiten hierfür könnte man weniger Aufwand, als bisher vorgesehen in den anzumietenden Räumlichkeiten auf dem Grundstück Langstücken 5a herrichten. Der Aufwand ist überschaubar.
Da diese Räume, entgegen der bisherigen Entscheidungen, nur noch als Ausweichquartier für die Außengruppe und als Tagespflege genutzt werden würde, ist der Aufwand für den Umbau wesentlich geringer als bisher geplant. Bei großzügiger erster Betrachtung würden Kosten für einen entsprechenden Bauwagen in Höhe von rd. 30.000 EUR anfallen. Hinzu kommen entsprechende Verkleidungs- und Vorbereitungsarbeiten. Für den einfachen Umbau würden sich die Kosten ebenfalls erheblich reduzieren, da es hier statt der Umbau- lediglich Renovierungsarbeiten notwendig sind. Ein Betrag von 50.000 EUR scheint hier auskömmlich. Die Arbeiten können größtenteils mit eigenem Personal vorgenommen werden.
Pädiko e.V. ist bereit die Federführung für die Renovierungsarbeiten zu übernehmen und mit eigenem Architekten die künftigen Bauarbeiten zu begleiten.
















Für eine dauerhafte Kindertagesstätte in Voorde kämen folgende Flächen in Betracht, die nachfolgend betrachtet werden:

Grundstück
Langstücken 2a Feuerwehrhaus Voorde
Grundstück südwestlich der L 318, nördlich der Siedlung „Langstücken“
Grundstück an der L 318 und der „Hörn“ 
Grundstück „Eiderschlösschen“
Grundstück „Freeweid 16a“ Schatzkammer
Langstücken 5 und 5a 
Spielplatz Voorde an der L 318
Bauplanungsrechtliche Gegebenheiten
Änderung des B-Planes Nr. 15 im § 13 a Verfahren
Aufstellung eines B-Planes im Regelverfahren / Änderung des F-Planes erforderlich Keine Zustimmung seitens der Landesplanung 
Aufstellung eines B-Planes im Regelverfahren / Änderung des F-Planes erforderlich
Änderung des B-Planes Nr. 12 erforderlich /Änderung (Berichtigung) des F-Planes erforderlich
Aufstellung eines B-Planes im Regelverfahren / Änderung des F-Planes erforderlich
Bebauung wahrschl. gem. § 34 BauGB ohne Aufstellung eines B-Planes möglich
Aufstellung eines B-Planes im Regelverfahren / Änderung des F-Planes erforderlich
Natur- und umweltfachliche Gegebenheiten
Grundstück bereits bebaut – Prüfung im Bauleitplanverfahren
Prüfung im Bauleitplanverfahren
Prüfung im Bauleitplanverfahren – Fläche an der „Hörn“ wird aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als kritisch eingestuft / Fläche direkt an der L 318 ist geeigneter
Grundstück wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Forstbehörde abgelehnt
Grundstück ist zum Teil bereits bebaut – Prüfung im Bauleitplanverfahren
Grundstück ist bereits bebaut – Prüfung im Bauantragsverfahren
Prüfung im Bauleitplanverfahren
Erschließung
Grundstück ist erschlossen
Grundstück ist nicht erschlossen
Grundstück ist nicht erschlossen, verkehrl. Erschließung über die „Hörn“ ist unzureichend 
Grundstück ist verkehrlich erschlossen
Grundstück ist erschlossen
Grundstück ist erschlossen
Verkehrliche Erschließung müsste über L 318 erfolgen / Abstimmung mit dem LBV SH erforderlich 
Eigentumsverhältnisse
Grundstück muss nicht erworben werden
Grundstück muss erworben werden
Grundstück muss erworben werden
Grundstück muss nicht erworben werden
Grundstück muss erworben werden
Grundstück muss erworben werden, Möglichkeit des Erwerbs nicht sicher, Kaufpreis steht noch nicht fest, Fläche kann ggf. geteilt und nicht benötigte Fläche geteilt und veräußert werden
Grundstück muss nicht erworben werden
Größe
1.300 qm
22.000 qm
31.000 qm 
7.000 qm
14.600 qm
3.900 qm
2.400 qm







Nach der letzten Prognoseberechnung entstehen folgende Bedarfe:





2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031


0-3-Jährige
147
133
103
170
180
191
197
217
227
237
226
221
222
219
214
209


3-6,5-Jährige
288
273
270
264
288
317
370
407
454
489
470
446
418
395
379
368






































Versorgungsgrad

2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
72,3

0-3-Jährige
106
96
74
123
130
138
142
157
164
172
164
160
161
158
155
151
100,4

3-6,5-Jährige
289
274
271
265
289
318
371
408
456
491
472
447
419
396
380
369

B Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts und Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und zwingenden inzwischen teilweise kurzfristigen Notwendigkeit der entsprechenden Plätze schlägt die Verwaltung vor. Pädiko e.V. zu bitten ein entsprechendes Konzept für die Kita auf dem Spielplatz in Voorde zu erstellen und eine Betriebserlaubnis bei der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. Für eine dauerhafte Lösung sollte das Grundstück Langstücken 5/5a genutzt werden. 

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur beschließt die Einrichtung einer Kindergartengruppe auf dem Spielplatz Voorde. Als Notunterkunft soll ein Zirkuswagen genutzt werden. Als Ausweichquartier ist das angemietete Gebäude Langstücken 5a zu nutzen. Dort ist ebenfalls eine Kindertagespflege in der Trägerschaft von Pädiko e.V. einzurichten. 
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen für das Grundstück Langstücken 5 und 5a aufzunehmen. Der Hauptausschuss wird gebeten, sich kurzfristig mit einem entsprechenden Angebot zu beschäftigen. 

Für den 2. Nachtrag 2021 wird die Gemeindevertretung gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 
  1. Die Haushaltsmittel in Höhe von 520.000 EUR für den Umbau des Feuerwehrhauses Voorde sind zu streichen. Ebenso auf der Einnahmenseite die Beteiligung des Investors des B-Plan 50 von 250.000 EUR.
  2. Für die Anmietung des Gebäudes Langstücken 5a sind ab Mai 2021 monatlich 2.200 EUR bereitzustellen.
  3. Für Renovierungsmaßnahmen im Gebäude Langstücken 5a werden 50.000 EUR bereitgestellt.
  4. Für den Erwerb eines Zirkuswagens und Nebenkosten werden 33.000 EUR bereitgestellt.


gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 25.05.2021
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 25.05.2021

Diskussionsverlauf

Herr Lobach von der Firma Boelplan stellt die von ihm erstelle Bevölkerungsprognose zu den Kindern zwischen 0 und 6,5 Jahren vor.
Es folgt eine umfangreiche Diskussion zum Standort einer Kita in Voorde. Hierzu führt Frau Dr. Boysen unter Anderem aus, dass die Errichtung einer Kita auf dem Grundstück Langstücken 2a durchaus möglich ist, da die Errichtung von Stellplätzen nicht erforderlich ist, da die KiTa mit dem ÖPNV erreichbar ist und Stellplätze im Wendehammer „Am Krähenholz“ zur Verfügung stehen. Diese Stellplätze könnten tagsüber für die Kita und abends von den Anwohnern im Wechsel genutzt werden.
Auf Antrag von Dr. Boysen wird die Sitzung im 20:11 Uhr für 5 Minuten unterbrochen.

Beschluss 1

Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Kultur beschließt die Einrichtung einer Kindergartengruppe auf dem Spielplatz Voorde. Als Notunterkunft soll ein Zirkuswagen genutzt werden. Als Ausweichquartier ist das angemietete Gebäude Langstücken 5a zu nutzen. Dort ist ebenfalls eine Kindertagespflege in der Trägerschaft von Pädiko e.V. einzurichten. 
Für den 2. Nachtrag 2021 wird die Gemeindevertretung gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen: 
  1. Für die Anmietung des Gebäudes Langstücken 5a sind ab Mai 2021 monatlich 2.200 EUR bereitzustellen.
  2. Für Renovierungsmaßnahmen im Gebäude Langstücken 5a werden 50.000 EUR bereitgestellt.
  3. Für den Erwerb eines Zirkuswagens und Nebenkosten werden 33.000 EUR bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschluss 2

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und UWF stellen folgenden Antrag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grundstücksverhandlungen für das Grundstück Langstücken 5 und 5a aufzunehmen. Der Hauptausschuss wird gebeten, sich kurzfristig mit einem entsprechenden Angebot zu beschäftigen. 
Sollte innerhalb der nächsten 4 Monate kein akzeptables Angebot vorliegen, beschließt der BJKS auf dem Grundstück des Feuerwehrgerätehauses Voorde eine KITA für 3 Gruppen, ggf. eine 4. Gruppe in einem Zirkuswagen einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Planung für die KITA erarbeiten zu lassen, einschließlich einer Kostenschätzung, sowie die Änderung des B-Plan 15 vorzunehmen und den F-Plan anzupassen.
Bevor eine Standortfindung nicht abgeschlossen ist, wird das Grundstück Langstücken 2a nicht verkauft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Beschluss 3

Die CDU stellt folgende Anträge: 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO erneut über die Erweiterung der KiTa Storchennest um 2 Gruppen, Gespräche zu führen. 
2.  Sollte das Gespräch mit der AWO erfolgreich verlaufen, wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Planungen zur Erweiterung der KiTa Storchennest voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5 , Enthaltungen: 0

Dokumente
Antrag CDU zum Ausschuss am 02.06.2021 (.pdf)
Beschlussvorlage; Kita im Ortsteil Voorde (SV) (.pdf)

Datenstand vom 03.09.2021 09:18 Uhr