Kindertagesstättenbedarfsplanung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 02.06.2021

Beratungsreihenfolge

Sachbearbeiter/in
Hagenah Dirk

Rechtliche Bedeutung

Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Planungskosten/Baukosten/Betriebskosten(-zuschüsse)

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben.
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihren Familien.

A Sachverhalt

Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte nach § 45 SGB VIII und den Erhalt entsprechender Zuschüsse ist die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers nach §§ 10/11 KiTaG. Entsprechend der Bevölkerungsprognose und der vorliegenden Anmeldungen ist die Einrichtung einer ü3-Gruppe und einer u3-Gruppe bzw. einer Tagespflege notwendig. Pädiko e.V. wird als Träger entsprechende Anträge beim Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Gemeinde Flintbek ist als Standortgemeinde beteiligt und leitet den Antrag mit einer entsprechenden Stellungnahme an den örtlichen Träger der Jugendhilfe weiter.
Es liegen zum August 2021 folgende Anmeldungen, für die aktuell keine freien Plätze vorhanden sind, vor:
10 Kinder ü3
3 Kinder u3

C Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Antrag auf Aufnahme einer ü3-Gruppe und einer u3-Gruppe bzw. Tagespflege des Trägers Pädiko e.V. in den Bedarfsplan mit einer positiven Stellungnahme weiterzuleiten.

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Antrag auf Aufnahme einer ü3-Gruppe und einer u3-Gruppe bzw. Tagespflege des Trägers Pädiko e.V. in den Bedarfsplan mit einer positiven Stellungnahme weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 03.09.2021 09:18 Uhr