Vorstellung des Gewässerschutzbeauftragten der Gemeinde Flintbek und dessen Vorbereitung zur Ernennung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Umwelt- und Wegeausschuss, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 29.04.2021 ö 4

Sachbearbeiter/in
Dönicke Marcel [deaktiviert]

Rechtliche Bedeutung

Die Bestellung und die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten sind nach §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Danach sind Einleiter, bei denen mehr als 750 m³ Abwasser pro Tag anfällt, dazu verpflichtet einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Tätigkeiten des ehrenamtlichen Gewässerschutzbeauftragten der Gemeinde Flintbek werden im Rahmen der Ehrenamtspauschale vergütet.

A Sachverhalt

Der Gewässerschutzbeauftragte ist nach WHG berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung von Vorschriften zu überwachen, regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen durchzuführen, Messergebnisse auszuwerten, bestehende Mängel aufzuzeigen und Maßnahmen zu formulieren. Dies ist in einem jährlichen Bericht festzuhalten und dem Gewässerbenutzer, in diesem Fall der Kommune, zu überreichen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Nachdem der bisherige Gewässerschutzbeauftragte seine Tätigkeit für die Gemeinde Flintbek beendet hat, bestand die Notwendigkeit einen Nachfolger zu finden. Daraufhin ist Herr Dr. Bengtsson mit der Verwaltung in Kontakt getreten und hat sein Interesse an dieser Funktion bekundet. Nach ersten Gesprächen mit dem in Kleinflintbek lebenden Dipl.-Biologen (im Ruhestand) hat sich schnell herausgestellt, dass seine Vorstellungen und die Interessen der Gemeinde Flintbek, bezüglich der Gewässerüberwachung und des Gewässerschutzes, sehr gut harmonieren und man sich eine beidseitige Zusammenarbeit vorstellen kann.
Sein Aufgabenfeld und die fachliche Eignung wurden ebenfalls mit der unteren Wasserbehörde abgestimmt. Nach ihrer Einschätzung ist Herr Dr. Bengtsson durchaus für die Berufung zum Gewässerschutzbeauftragten geeignet.
Über seine Vorstellungen zur zukünftigen Zusammenarbeit sind an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen notwendig, da vorgesehen ist, dass sich Herr Dr. Bengtsson gegenüber dem Umwelt- und Wegeausschuss selbst vorstellen wird.
Anschließend können gern Fragen gestellt werden und schließlich ist das Einvernehmen der Ausschussmitglieder nötig, damit letztendlich die Berufung zum Gewässerschutzbeauftragten zur nächsten Gemeindevertretung erfolgen kann.
Der Entwurf der Vereinbarung zur Bestellung des Gewässerschutzbeauftragten ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Diese wird nach dem Beschluss der Gemeindevertretung von beiden Vertragspartnern unterzeichnet und Herr Dr. Bengtsson kann seine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde Flintbek aufnehmen. 

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Bengtsson als Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz zu bestellen.
gez. H. Brede (Bauamtsleitung) am 19.04.2021
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 19.04.2021 

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden stellt sich Herr Dr. Bengtsson dem Ausschuss vor und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Bengtsson als Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
UmwWA_2021-04-29_Vereinbarung_GSB_2021 (.pdf)

Datenstand vom 10.11.2021 11:25 Uhr