Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Weiteres Vorgehen und Grundlagenermittlung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 17.03.2021 ö 5

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Städtebauliche Leistungen (B-Plan Nr. 53 und 25. Änderung FNP): 52.700,- € netto
Umweltbericht (B-Plan Nr. 53): ca. 12.500,- € netto
Umweltbericht (25. Änderung FNP): ca. 10.000,- € netto
Im Verfahren können weitere Gutachten (Artenschutzbericht, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Baugrunduntersuchung) erforderlich werden. Das Erfordernis sowie die genaue Bezifferung der Kosten kann jedoch erst im Verfahren nach Erfassung der abwägungsrelevanten Sachverhalte erfolgen.
Außerdem ist zu beachten, dass eine Standortplanung, welche im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu erstellen ist, auszuarbeiten ist.
Weitere Kosten können u.a. durch Vermessungsarbeiten entstehen.
In der Darlegung der Kosten ist davon ausgegangen worden, dass die Gutachten nicht vom Vorhabenträger zur Verfügung gestellt werden.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

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A Sachverhalt

Mit der Veröffentlichung des dritten Entwurfs der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, bestand vom 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 die Möglichkeit Stellungnahmen beim zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung abzugeben.
Für den ersten und zweiten Entwurf des LEP – und den darin enthaltenen Vorranggebieten PR2_RDE_074 – hat die Gemeinde Flintbek vom Anwaltsbüro BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Stellungnahmen erarbeiten lassen und diese im Juni 2017 (erster Entwurf) bzw. im Dezember 2018 (zweiter Entwurf) beim zuständigen Ministerium abgegeben.
Der seitens der Gemeinde Flintbek für den zweiten Entwurf des Regionalplanes eingereichten Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
Neben der Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Entwurf, wurde zugleich der dritte Entwurf zu den Regionalplänen I-III (Sachthema Windenergie) am 17.12.2019 von der Landesregierung beschlossen und veröffentlicht. Gegenüber dem zweiten Entwurf sind darin Anpassungen im Textteil, dem Umweltbericht und zahlreichen Datenblättern vorgenommen worden. Das Vorranggebiet PR2_RDE_074, nordöstlich von Großflintbek, blieb jedoch unverändert. Auf Grund des Beschlusses des Umwelt- und Wegeausschusses vom 13.02.2020 wurde zu dem 3. Entwurf eine weitere Stellungnahme durch die Gemeinde Flintbek eingereicht (siehe hierzu Sitzungsvorlage Umwelt- und Wegeausschuss vom 13.02.2020).
Nach langanhaltender Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung im Sommer 2020 den dritten Durchlauf abgeschlossen. Aus der Synopse ergaben sich abermals keine Änderungen am Vorranggebiet PR2_RDE_074.Die Landesplanung hat daraufhin die vierten Entwürfe für die Teilregionalpläne Wind fertiggestellt. Gegenüber den vorhergehenden dritten Entwürfen gab es 22 große und rund 85 kleinere Änderungen. Mit den Entwürfen werden 2,03 % der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen. Insgesamt wird es 334 Vorranggebiete geben, davon 35 für Repowering.
Die vierte Anhörung erfolgte nach einem anderen Prinzip als in den vorhergehenden Anhörungen. Ausgelegt wurden nur noch diejenigen Gebiete, in denen sich gegenüber dem vorhergehenden Entwurf Änderungen ergeben hatten. Von knapp 970 Datenblättern der dritten Entwürfe blieben rund 90 % unverändert. Lediglich 107 Datenblätter sind in die vierte Anhörung gegangen.
Das Datenblatt für das Vorranggebiet PR2_RDE_074 war nicht Bestandteil dieser Anhörung. Somit konnten für dieses auch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie nunmehr endgültig beschlossen. Am 31. Dezember 2020 lief das Windenergie-Moratorium aus. Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regionalpläne.
Das Eignungsgebiet der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes, mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, ist auch ohne kommunale Bauleitplanung mit Windenergieanlagen bebaubar.
Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 53 beabsichtigt die Gemeinde Flintbek jedoch im Rahmen ihrer Planungshoheit die Windenergienutzung städtebaulich zu steuern und eine Feinsteuerung der Ausweisung des Vorranggebietes vorzunehmen.
Das Vorranggebiet liegt östlich des Siedlungsgebietes. Am östlichen Ortsrand entsteht derzeit ein neues Wohnbaugebiet (Bebauungsplan Nr. 51). Die Gemeinde erwägt, südöstlich dieses Baugebietes ein weiteres Wohngebiet auszuweisen (nordöstlich der Landesstraße L 307). Der geplante Windpark wird von den Bewohnern am östlichen Siedlungsrand als landschaftsbildprägendes Element wahrgenommen werden.
Die Gemeinde sieht deshalb das Erfordernis, durch einen Bebauungsplan das Erscheinungsbild bzw. die optische Wirkung des Windparks zu steuern. Die Belange der Anwohner (Anforderungen an die Wohnqualität und an das Wohnumfeld) und die Belange der Energiegewinnung sollen im Bebauungsplan aufeinander abgestimmt werden. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Energiegewinnung zu ermöglichen.
Die Empfehlungsbeschlüsse an die Gemeindevertretung, die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan Nr. 53 sowie für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, wurden durch den Bauausschuss am 20.08.2020 gefasst. Da die 24. Änderung bereits im Verfahren ist (ehem. Aldi-Grundstück), war die lfd. Nummer für die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Windvorranggebiet auf Nr. 25 zu ändern.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 wurden die Beschlüsse zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des B-Planes Nr. 53 gefasst.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden soll. 
Nach erfolgter Ausschreibung der städtebaulichen Leistungen stimmte der Bauausschuss der Beauftragung des Planungsbüros „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in seiner Sitzung vom 10.12.2020 zu.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 wurde neben der Aufstellung eines B-Planes auch über den der Erlass einer Veränderungssperre gesprochen. Die Beratung wurde jedoch zunächst vertagt.
Planungen eines Projektentwicklungsbüros für die Realisierung zweier Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 229 m und 200 m liegen bereits vor. Das Projektentwicklungsbüro „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“ hat diese Planung in der Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses vom 30.09.2020 vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Ein Antrag zur Genehmigung wurde bis dato noch nicht gestellt.
Im Genehmigungsverfahren wird die Gemeinde gebeten, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Hierzu erhält Sie eine Frist von zwei Monaten. In dieser Zeit müsste spätestens ggf. auch eine Veränderungssperre erlassen werden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Um das Planungsziel, die Feinsteuerung und Mitgestaltung hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen im Windvorranggebiet (PR2_RDE_074) zu erreichen, wurde im Aufstellungsbeschluss festgelegt, dass unter anderem folgende Regelungen getroffen werden sollen:
-        zu den Standorten der Windkraftanlagen,
-        zu der zulässigen Anzahl der Windkraftanlagen,
-        zu der zulässigen Höhe der Windkraftanlagen,
-        zur äußeren verkehrlichen Erschließung,
(Da die öffentliche Straße 'Zur Heide' durch das Vorranggebiet führt, sind besondere
Schutzvorkehrungen zu treffen.)
-        zur Nachtkennzeichnung
In der Sitzung des Bauausschusses am 17.03.2021 sollen die Regelungen und Ziele weiter konkretisiert werden.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls über den in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 durch die UWF-Fraktion hervorgebrachten Ergänzungsantrag weiter zu beraten. Dieser ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
In Vorbereitung auf die diesbezüglich anstehenden Beratungen wird auf die Stellungnahme der Kanzlei „WEISSLEDER EWER“ zu den Voraussetzungen und Grenzen der Feinsteuerung verwiesen.
Die Bauleitplanung darf nicht dazu führen, dass der der Windenergie vom Gesetzgeber anerkannte substantielle Raum beschnitten wird. Gemäß geltender Rechtsprechung ist die Gemeinde verpflichtet, der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers (Regionalplan) Rechnung zu tragen und der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum zu schaffen.
In Hinblick auf die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu erstellenden Gutachten und den damit einhergehenden Kosten sollte zudem grundsätzlich darüber nachgedacht werden, ob diese durch die Gemeinde Flintbek beauftragt werden sollen oder angestrebt wird, dass diese der Gemeinde durch den Vorhabenträger zur Verfügung gestellt werden.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Vorhabenträger, „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“, ein Gespräch hinsichtlich der konkretisierten Festsetzungen zum Windvorranggebiet zu führen.
Ziel des Gespräches soll es sein, festzustellen, ob eine Vereinbarkeit der Zielsetzungen des Bauausschusses und der des Vorhabenträgers erlangt werden kann.

gez. S. Dreier 04.03.2021
gez. O. Plambeck 05.03.2021

Diskussionsverlauf

- Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt -

Dokumente
GV-200924 TOP 13 Ergänzungsantrag UWF-1 (.pdf)
Windpark-Projektvorstellung-2 (.pdf)

Datenstand vom 30.04.2021 07:44 Uhr