Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Beratung über den Beschluss einer Veränderungssperre als Satzung gem. §§ 16 i.V.m. 14 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 17.03.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Diskussionsverlauf

Herr Brede berichtet, dass seitens des Vorhabenträgers ein Antrag zur Errichtung zweier Windkraftanlagen im Windvorranggebiet in der Gemeinde Flintbek (PR2_RDE_074) beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingereicht wurde und teilt diesbezüglich mit, dass die Gemeinde Flintbek zur Sicherung ihrer aus dem B-Plan Nr. 53 (Windvorranggebiet) ergebenden Zielsetzungen eine Veränderungssperre erlassen kann.
Herr Muhs erläutert den Ergänzungsantrag der UWF-Fraktion aus der Gemeindevertretersitzung vom 24.09.2020 und bittet die Verwaltung, die Thematik der Regelung der Ausgleichsflächen mit in das anstehende Gespräch mit dem Vorhabenträger zu nehmen.
Herr Herrmann hält den Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses über den Erlass einer Veränderungssperre noch nicht für erforderlich und schlägt vor, zunächst das Gespräch mit dem Vorhabenträger abzuwarten. Herr Wenderoth schließt sich Herrn Herrmanns an.
Herr Kernke-Robert teilt mit, dass durch die Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemeinde Flintbek ein gemeindlicher Beitrag zur Klimawende geleistet wird und hält den Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses für den Erlass einer Veränderungssperre daher als falsches Signal.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Entwurf einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Straße „Zur Heide“, östlich der Straße „Röthsoll“, südlich der Straße „Christiansruh“ (Vorranggebiet Windenergienutzung)“ gemäß §§ 16 i.V.m. 14 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 4

Datenstand vom 30.04.2021 07:44 Uhr