Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" hier: Erweiterung des Geltungsbereiches (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 17.03.2021 ö 7

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleiplanung werden von der Gemeinde Flintbek getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

A Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flintbek hat in ihrer Sitzung am 21.12.2016 be­schlossen, die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „An der Bahn" aufzustellen. Ziel der Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 war die Umsiedlung von Einzelhandel an den Standort „Blumenwiese" (B-Plan Nr. 47) und die Aus­weisung des freiwerdenden Areals zum Gewerbegebiet. Durch die von der Landesplanung vorgegebene Obergrenze für Verkaufsflächen in Flintbek, musste das im B-Plan Nr. 28 fest­gesetzte ”sonstige Sondergebiet, Handel" und die damit verbundene Verkaufsfläche aus dem B-Plan Nr. 28 herausgenommen werden, damit die Verkaufsfläche am neuen Standort wieder festgesetzt werden konnte. Das freiwerdende Areal im Gebiet des B-Planes Nr. 28 sollte daher als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 06.06.2018 durchge­führt. Die Vermessungsarbeiten, die landschaftsplanerischen Leistungen sowie die städte­baulichen Leistungen wurden bereits beauftragt. Weitere Verfahrensschritte wurden bis dato nicht durchgeführt.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Flintbek hat sich in seiner Sitzung am 12.06.2019 grundsätzlich für einen Schulneubau ein einem neuen Standort im Gemeindegebiet ausge­sprochen. In der Sitzung des Hauptausschusses vom 21.08.2019 erfolgte darauf der Be­schluss, eine neue Schule am Altstandort „Aldi" zu errichten. Gleichzeitig wurde der Bürger­meister beauftragt, entsprechende Verhandlungen zu führen.
Um den Bau einer Schule auf der Fläche des Altstandortes „Aldi" im Gebiet des B-Planes realisieren zu können, war für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 28 ein erneuter Aufstel­lungsbeschluss zu fassen, da sich das Planungsziel verändert hatte. Das derzeit in der Ur­schrift des B-Planes Nr. 28 festgesetzte „sonstige Sondergebiet, Handel" sollte in „Grund­stück für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung „Schule“ gewandelt werden. Die Gemeindevertretung fasste aus diesem Grund den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss mit dem veränderten Planungsziel in ihrer Sitzung vom 14.11.2019 erneut.
Auf Grund eines eingereichten Bürgerbegehrens gem. § 16 g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) für den „Erhalt der Flintbeker Schule am Eiderwald am bestehen­den Standort" ruhte das Verfahren bis zu einer Entscheidung hierüber. Das Bürgerbegehren wurde mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 16. Dezember 2019 für zulässig erklärt.
Der sodann am 21.06.2020 durchgeführte Bürgerentscheid brachte das Ergebnis hervor, dass die Schule am Eiderwald am bestehenden Standort erhalten bleiben soll.
Das Aldigelände steht auch für die Aufstellung von Container für den vorübergehenden Schulbetrieb der Schule am Eiderwald nicht mehr zur Verfügung.
Aus diesem Grund beschloss der Bauausschuss am 01.10.2020 als Empfehlungsbeschluss den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr.28 der Gemeinde Flintbek mit dem Planungsziel der Festsetzung „Gewerbegebiet“.
Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 wurde der o.g. Empfehlungsbeschluss abschließend bestätigt.
Der Käufer des alten Aldigeländes trat nunmehr an die Verwaltung heran und bat diese in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Das alte Aldigebäude soll für die Nutzung von Büroräumlichkeiten umfunktioniert werden, des Weiteren soll auf diesem Gelände eine neue Halle für gewerbliche Zwecke errichtet werden.
Vorschläge seitens des Käufers sind die Änderung einer Teilfläche der aktuell ausgewiesenen Grünfläche hin zur Fläche für Gewerbe zu ändern. Hierfür ist bei der Unteren Naturschutzbehörde bezüglich der generellen Machbarkeit des Vorschlages Rücksprache zu halten. Des Weiteren erfragt der Käufer, ob die Möglichkeit besteht die Fläche der Lise-Meitner-Straße zu erwerben und folgend als Privatstraße zu nutzen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Erweiterung des Geltungsbereiches durch die bereits benannte Grünfläche könnte möglicherweise das Erfordernis von zu erbringenden Ausgleichsmaßnahme mit sich bringen. In diesem Falle sollte der Gemeinde Flintbek keine Kosten entstehen. Die Kosten hätte folgend der Antragsteller zu tragen.
Die Möglichkeit der Veräußerung der Fläche „Lise-Meitner-Straße“ wäre wirtschaftlich gesehen ein Ersparnis aufgrund wegfallender Unterhaltungs- und Pflegekosten. Das öffentliche Nutzen der Stichstraße sowie der sich dortig befindlichen Bushaltestelle ist seit dem Wegzug des Einzelhandelbetriebes „Aldi“ stark gesunken.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" wird um die Grünfläche südlich des alten Aldi Gebäude (siehe Anlage) erweitert.

Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)




Gez. K. Jürgensen 04.03.2021
Gez. O. Plambeck 05.03.2021

Diskussionsverlauf

Herr Brede führt zunächst in den Tagesordnungspunkt ein und berichtet in diesem Zusammenhang, dass der Erwerber des ehemaligen Aldi-Grundstückes mit seiner Planung an die Verwaltung herangetreten ist.
Der Erwerber habe vorgeschlagen, eine Teilfläche der aktuell ausgewiesenen Grünfläche hin zur Fläche für Gewerbe zu ändern. Zudem habe der Erwerber angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die „Lise-Meitner-Straße“ von der Gemeinde Flintbek abzukaufen.
Herr Brede berichtet anschließend, dass Herr Groß die Idee an die Verwaltung herangetragen habe, die Fläche der „Lise-Meitner-Straße“ an den Erwerber des Grundstückes zu übergeben und im Gegenzug den Behelfsparkplatz am Sportplatz Eiderkamp um den gleichen Flächenanteil der „Lise-Meitner-Straße“ zu vergrößern.
Herr Kernke-Robert macht darauf aufmerksam, dass trotz der Planung von Gewerbefläche die grünordnerischen Festsetzungen nicht außer Acht gelassen werden dürfen und bittet, dass der Grundstückserwerber dem Bauausschuss seine Planung vorstellt.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Bahn" wird um die Grünfläche südlich des alten Aldi Gebäude (siehe Anlage) erweitert.

Der geänderte Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
21-03-03_B28_GeltungsbereichVariante1 (.pdf)
B28 1.Ä Grünfläche (.pdf)

Datenstand vom 30.04.2021 07:44 Uhr