Bebauungsplan Nr. 50 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "östlich und südöstlich der "Gartenstraße", südlich der Bebauung der Straßen "Birkenring" und "Ecksaal" und westlich der Straße "Schönhorster Weg"" hier: Beratung über weitere Planung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 17.03.2021 ö 8

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.

Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche mit Geschosswohnungsbau und Einzelhausbebauung.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 23.05.2019 wurden durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ im Rahmen einer ersten Machbarkeitsskizzierung zwei Konzepte vorgestellt. Außerdem wurden die topographischen und erschließungstechnischen Problemstellungen erläutert. Die Vorstellung diente als erste Grundlage für weitere Beratungen in den Fraktionen.
Zudem fand am 20.06.2019 ein Ortstermin des „Arbeitskreises Ortsentwicklungsplanung“ am Gebiet des B-Planes Nr. 50 statt, an welchem Herr Matthiesen vom Büro „Freiraum- und Landschaftsplanung Matthiesen Schlegel“ die Ausgleichkonzeption für die B-Pläne 50 und 51 vorstellte.
Am 05.11.2019 fand ein „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in welchem grundlegende Themen, wie z.B. der Umgang mit der Topographie, die Erschließung des Gebietes sowie Bauabschnitte diskutiert wurden.
Am 08.06.2020 folgte ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“. In diesem wurden die o.g. Themen noch einmal aufgegriffen und diskutiert. Darüber hinaus wurden erste Ideen hinsichtlich eines Entwässerungskonzept auf Grundlage der neuen Vorgaben in Hinblick auf die wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten aus dem November 2019 vorgestellt.
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zur Zeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Diese ersten Ideen wurden in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, sind diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grunde für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde hat am 11.08.2020 stattgefunden. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Da sich die Untere Naturschutzbehörde dafür ausgesprochen hat, Teile des anfallenden Wassers in das „Kirchenmoor“ zu leiten, um das Moor durch die Versorgung mit zusätzlichem Wasser zu revitalisieren und hierdurch zudem die „Spöck“ weiter zu entlasten, wurden die Eigentümer der Moorflächen ebenfalls zu dem Termin eingeladen.
Am 07.10.2020 fand ein weiterer „Arbeitskreis Ortsentwicklungsplanung“ statt, in dem die Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung mit den Flächeneigentümern und das Entwässerungskonzept thematisiert wurden. In diesem Zuge wurde auch die Abgrenzung des Geltungsbereiches angesprochen.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, war der Geltungsbereich um diese Fläche zu erweitern. Der Empfehlungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde am 29.10.2020 durch den Bauausschuss gefasst. Die Gemeindevertretung fasste den Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches daraufhin am 25.01.2021.
Der für den 07.01.2021 vorgesehene öffentliche Workshop zum B-Plan Nr. 50 wurde auf Grund der Situation im Umgang mit der Corona-Pandemie abgesagt.

B Stellungnahme der Verwaltung

Zu den nachfolgenden Themen können nunmehr weitere Erkenntnisse und Informationen eingebracht werden:
Anbindung an den „Schönhorster Weg“ (L 307):
Eine erste Anfrage bei dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr hinsichtlich der Errichtung eines Kreisverkehrs für die Anbindung des Gebietes des B-Planes Nr. 50 an den „Schönhorster Weg“ fiel negativ aus. Da seitens der Politik sowie der Verwaltung jedoch der Konsens bestand, dass eine Anbindung durch einen Kreisverkehr angestrebt und dieses Ziel zunächst weiterverfolgt werden solle, fand am 09.12.2020 ein erneutes Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr hinsichtlich der Anbindung an den „Schönhorster Weg“ statt. In diesem wurde insbesondere auch auf den Aufstellungsbeschluss für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen, welche für die nördlich angrenzende Fläche an der L 307 (Teilbereich 2) die Darstellung von Wohnbaufläche vorsieht. Der LBV SH sieht die Notwendigkeit für die Realisierung eines Kreisverkehrs auf Grund dessen als gegeben. Seitens des LBV SH wird ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 45,00 m gefordert, um den Schwerlastverkehr sicherzustellen.
Bei der Betrachtung des über den Kreisverkehr eingespeisten Verkehres durch den B-Plan Nr. 50 wurde der Anteil des vorhabeninduzierten Verkehres angesetzt, der aus 180 Wohneinheiten resultiert und dabei folglich von einer dreiseitigen Erschließung des B-Planes Nr. 50 ausgeht (Gartenstraße, Vierwenden, L 307). Die Entscheidung über die verkehrliche Erschließung (durchgängige Erschließung, zweiseitige Teilerschließung) wirkt sich daher nicht auf die Zulässigkeit der Errichtung eines Kreisverkehrs aus, da durch die Berechnung alle aufgeführten Varianten abgedeckt werden. Sollte es z.B. keine Anbindung an die Gartenstraße geben, erhöht sich der beurteilungsrelevante Verkehr aus der Nebenrichtung sogar noch am Kreisverkehr. Gleiches gilt für den Fall, dass keine Teilerschließung über die Straße Vierwenden erfolgt.
Somit führt keine Variante dazu, dass der Kreisverkehr aufgrund der Verkehrseinspeisung ausgeschlossen werden kann.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Am 26.01.2021 fand ein Gespräch mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hinsichtlich der Abstimmung, ob der Ortsbus (Linie 791 – ehemals Nr. 7) durch das Gebiet des in Planung befindlichen B-Planes Nr. 50 geleitet werden kann, statt. Aus dem Gespräch hat sich ergeben, dass die Leitung der Buslinie 791 durch das Gebiet des B-Planes Nr. 50 grundsätzlich möglich ist, da nach erster Betrachtung die Fahrzeit auch durch eine Änderung des Linienverlaufes eingehalten werden kann. Entscheidend ist hierfür jedoch, wie die Straßen innerhalb des Plangebietes später ausgebaut werden und wie es dem ÖPNV möglich ist, den „Schönhorster Weg“ zu erreichen (z.B. durch einen elektronischen Poller). Bei entsprechender Planungsreife muss dies weiter mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde abgestimmt werden.
Durch die Leitung der Linie 791 durch das Gebiet des B-Planes Nr. 50 würden die beiden Haltestellen „Gartenstraße“ und „Butenschönsredder“, welche im Zuge der Sanierung der „Gartenstraße“ mit hohem Kostenaufwand barrierearm hergestellt wurden, entfallen. Eine Beibehaltung der beiden Bushaltestellen bei gleichzeitiger Verlegung der Linie 791 ist aus Sicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde nicht möglich.
Aus diesem Grunde ist über folgende Konstellationen zu beraten:
- Leitung der Linie 791 (Halbstundenrhythmus) durch das Plangebiet und Fortfall der Bushaltestellen „Gartenstraße“ und „Butenschönsredder“
- keine Leitung der Linie 791 durch das Gebiet, sondern Abdeckung über die Linie 798 (Zweistundenrhythmus aus Preetz kommend) und Beibehaltung der Bushaltestellen „Gartenstraße“ und „Butenschönsredder“
Bei der Beratung sind jedoch die verschiedenen Erschließungsqualitäten zu beachten.
Werden die Bestandslinien in der jetzigen Form erhalten, können etwa 1.458 Einwohner in der Summe über die betrachtungsrelevanten Wohnstraßen mit einem 30-min Takt und einer maximalen Luftlinienentfernung von 300 m zum nächsten Haltepunkt an den ÖPNV angeschlossen werden. Der B-Plan Nr. 50 ist dann jedoch nur zu etwa 45 % entsprechend der definierten Kriterien durch den ÖPNV erschlossen.
Wird die Linie 791 zukünftig durch den B-Plan Nr. 50 geführt, kann für etwa 2.083 Einwohner der betrachtungsrelevanten Straßen ein 30-min Takt und eine Zuwegung von max. 300 m Luftlinie gewährleistet werden. Eine geringfügige Verschlechterung bei der Zuwegung zur nächsten ÖPNV-Haltestelle entsteht für etwa 88 Einwohner aus Birkenring, Tulpenweg und Gartenstraße. Die Zuwegeweite liegt aber weiterhin unterhalb von 350 m Luftlinie. Dem steht eine verbesserte ÖPNV-Erschließung für die Straßen Ecksaal, Vierwenden, Himmelreich und Runenweg gegenüber. Hier gelangen weitere 163 Einwohner in den definierten Kriterienbereich. Durch die Verlegung der Linie 791 haben perspektivisch etwa 625 Einwohner zusätzlich eine Haltestelle innerhalb des Entfernungsbereiches von 300 m bei einem 30-min Takt.
Alternativ zur Verlegung der Linie 791 wurde die Auswirkung der Einrichtung eines Haltepunktes für die Linie 798 am geplanten Anbindungspunkt des B-Planes Nr. 50 an die Landesstraße L 307 geprüft. Die Linie 798 weist mit einem 120-min Takt eine deutlich schwächere Bedienqualität auf. Die Einrichtung eines Haltepunktes ist zunächst grundsätzlich positiv zu bewerten. Gleichzeitig stellt die Taktfrequenz von 120 min der überörtlichen Linie 798 keine ausreichende Qualität für einen innergemeindlichen ÖPNV dar. In der Variante würden etwa 1.458 Einwohner der betrachtungsrelevanten Straßen innerhalb des Kriterienbereiches (300 m, 30-min Takt) liegen. Zusätzlich würden etwa 663 (davon 500 aus dem B-Plan Nr. 50) durch den 120-min Takt der Linie 798 erschlossen werden.
Aus verkehrsplanerischer Sicht hat die Verlegung der Linie 791 durch den B-Plan Nr. 50 den größten Effekt und verspricht die höchste ÖPNV-Nutzung. Es kann hierdurch dazu beigetragen werden, dass das vorhabeninduzierte Verkehrsaufkommen reduziert wird und sich die Nutzerzahl im ÖPNV erhöht.
Die Darstellung der verschiedenen Linienverläufe sowie die Berechnungstabelle der ÖPNV-Abdeckung sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
In der Bauausschusssitzung soll weiter über grundlegende Themen und Fragestellungen, welche für den weiteren Ablauf des Verfahrens entscheidend sind, beraten werden.
 Zudem sollte darüber beraten werden, ob und in welcher Form der Workshop mit der Öffentlichkeit zum Status 0 noch vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden soll.
Den Fraktionen wurden die nachfolgenden Fragestellungen in Vorbereitung auf die Sitzung übersandt:
1.) Soll eine durchgängige Erschließungsstraße oder eine zweiseitige Teilerschließung erfolgen?
2.) Soll der ÖPNV durch das Gebiet geleitet werden?
3.1.) Soll im Plangebiet eine Fläche für eine Kita vorgehalten werden?
3.2.) Wenn ja, wo soll die Kita im Gebiet errichtet und betrieben werden?
3.3.) Wenn ja, wie viele Betreuungsplätze sollen in der Kita angeboten werden?
4.) Wo sollen einzelne Wohnformen im Gebiet entstehen?
5.) Welcher zeitlicher Rahmen wird für die Aufstellung des B-Planes vorgegeben?
6.) Wird vor dem Hintergrund der hohen Anzahl neuer Bewohner in dem Gebiet des B-Planes Nr. 50 gewünscht, einen öffentlichen Platz auszuweisen, der für die Begegnung, als Veranstaltungsfläche und zusätzlich z. B. für das „Boulespiel“ genutzt werden kann?
7.1.) Soll das nahe der Gartenstraße vorhandene steile Gelände für einen zentralen Spielplatz genutzt werden?
7.2.) Sind anstatt eines zentralen Spielplatzes entlang der das Gebiet durchziehenden Grünzonen Aufweitungen vorzusehen, die mit Spiel- und eventuell auch Fitnessgeräten für Jung und Alt ausgestattet werden?

C Beschlussvorschlag

Die Beschlüsse ergeben sich aus dem Beratungsverlauf.

gez. S. Dreier am 04.03.2021
gez. O. Plambeck am 05.03.2021

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Begrüßung der Anwesenden und Einleitung durch Herrn Kühle vom Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“, geht Herr Jeß vom Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ mit den Bauausschussmitgliedern die an die Fraktionen übersandten Fragestellungen zum B-Plan Nr. 50 anhand einer Präsentation durch. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Zur weiteren Vorgehensweise fasst Herr Kühle abschließend zusammen, dass das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ mit dem für die Erschließungsplanung beauftragten Büro „Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH“ auf Grund der nunmehr gefassten Beschlüsse die weitere Abstimmung veranlasst und einen städtebaulichen Gestaltungsplan erarbeitet. Dieser könne ca. im Mai/Juni vorgestellt werden. Die frühzeitige Behördenbeteiligung könne sodann in der Sommerpause, ggf. mit einem verlängerten Zeitraum von 6 Wochen, durchgeführt werden, sodass die eingegangenen Anregungen nach erfolgter Auswertung dem Bauausschuss vorgestellt werden können. Hiernach könnte ein Planentwurf erarbeitet werden. Die Auslegung könnte zunächst für das 1. Quartal 2022 vorgesehen werden. Herr Kühle schlägt vor, die frühzeitige Beteiligung der Bürger im Rahmen einer Präsens-Informationsveranstaltung ca. Anfang Mai/ Ende Juni (Terminierung abhängig von der Corona-Lage) durchzuführen.
Die Anwesenden haben gegen den geplanten Ablauf und die vorläufige Zeitschiene keine Einwände.
Auf Anregung von Herrn Kernke-Robert, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung auch für eine Werbung potenzieller Bauträger dienen könne, berichtet Herr Kühle von der Vorgehensweise der Gemeinde Altenholz. Diese habe sich an potenzielle Bauträger gewandt, welche vorgesehene Bauflächen auswählen konnten und hierfür Planungen und Ideen einreichen konnten.
Im Zuge der Beratungen werden die nachfolgenden Vorgaben für die weitere Planung der Aufstellung des B-Planes Nr. 50 als Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll durch das Gebiet des B-Planes Nr. 50 geleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Im Gebiet des B-Planes Nr. 50 soll eine Fläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte vorgehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 3

Als Standort für die geplante Kindertagesstätte wird der Standort der Variante „3a“ (Übergangsbereich der im Lageplan als „S1“ und „S3“ bezeichneten Standorte) festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Beschluss 4

Hinsichtlich der Festlegung der Anzahl der Betreuungsplätze wird die Verwaltung beauftragt, den Bedarf unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und Daten aus dem Gebiet des B-Planes Nr. 51 zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 5

Die UWF-Fraktion stellt den Antrag, im Gebiet des B-Planes Nr. 50 eine ständig durchfahrbare Haupterschließungsstraße im Ausbau der „Gartenstraße“ herzustellen.
- Antrag abgelehnt -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6 , Enthaltungen: 0

Beschluss 6

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, im Gebiet des B-Planes Nr. 50 einen absenkbaren Poller zu installieren, sodass eine dauerhafte Durchfahrbarkeit des Gebietes für den ÖPNV, Rettungsfahrzeuge etc. sichergestellt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 7

Die Anordnung der einzelnen Wohnformen im Gebiet wird entsprechend der Variante „3a“ für die weitere Planung vorgegeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 8

Als Zielsetzung für die Erlangung des Baurechts wird das 2./3. Quartal des Jahres 2022 festgelegt, sodass Mitte 2023 eine Bebauung der Grundstücke beginnen kann.

Weitere Anmerkung (nicht Bestandteil der Beschlussfassung): In den weiteren Beratungen ist ein zeitlicher Bezug zwischen der Bebauung und der Errichtung sowie dem Betrieb der Kindertagesstätte herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 9

An den Grünzäsuren sind Kommunikations- und Freizeitflächen vorzusehen. Zudem ist in der Mitte des Plangebietes eine Begegnungsfläche einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Gegenüberstellung der Linienverläufe (.pdf)
ÖPNV Abdeckung, Bilanz (.pdf)
Präsentation B-Plan Nr. 50 - Fragestellungen (.pdf)
Varianten zur Anordnung verschiedener Bauweisen (.pdf)

Datenstand vom 30.04.2021 07:44 Uhr