Für das Grundstück „Heidberg 6“ ging bei der Gemeinde Flintbek die Anfrage eines privaten Investors hinsichtlich der Realisierung von Geschosswohnungsbau ein. Das Grundstück ist derzeit mit einem baufälligen Einfamilienhaus bebaut und liegt im Bereich des B-Planes Nr. 10. Im B-Plan sind für das Grundstück zwei Baufelder ausgewiesen, die vertikal angeordnet sind. Um das Vorhaben realisieren zu können, müssten die Baufelder jedoch horizontal angeordnet sein. Aus diesem Grund muss der B-Plan Nr. 10 geändert werden. Da im Bauausschuss der Konsens bestand, dass die Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück „Heidberg 6“ positiv gesehen wird, wurde die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Der Bauausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 21.11.2019 durch Beschluss empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Flintbek zu fassen, um Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück zu realisieren. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2019 sodann den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit dem Bauleitplanverfahren erst begonnen wird, wenn eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors vorliegt. Die unterschriebene Kostenübernahmeerklärung des Investors wurde im Februar bei der Verwaltung eingereicht.
Die Gemeindevertretung beschloss darüber hinaus, dass mit der Ausarbeitung eines Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden solle. Nach einer daraufhin durchgeführten Preisumfrage wurde mit dem Büro „Bauleitplan Czierlinski“ der Planungsvertrag über die städtebaulichen Leistungen geschlossen.
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 wurde für die Aufstellung der 3. Änderung des B-Planes Nr. 10 im Regelverfahren zur Aufstellung eines angebotsorientierten Bebauungsplanes gefasst. Über eine Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich der Verfahrensart und der Geltungsbereichsgröße wurde bisher noch nicht beschlossen.
In der Bauausschusssitzung vom 18.06.2020 erfolgte durch Herrn Czierlinski in Hinblick auf den Grünbestand, den derzeit bestehenden B-Plan sowie die Umgebungsbebauung, die Lage- und Höhensituation des Grundstückes sowie die verkehrliche Situation ein erster Sachstandsbericht.
Im Ausschuss bestand der Konsens, dass die an dem Grundstück angrenzende Treppe nicht in den Geltungsbereich aufgenommen werden solle. Die Treppe ist nicht öffentlich gewidmet, sodass eine Erschließung nur durch das Eintragen einer Grunddienstbarkeit möglich wäre.
Eine mögliche Verbreiterung der südlichen Verkehrsfläche wurde seitens der Ausschussmitglieder positiv bewertet. Dier Verwaltung wurde aus diesem Grunde beauftragt, den Geltungsbereich dementsprechend zu erweitern.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Anliegern der Straße „Heidberg“ sowie mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu führen.
Am 03.08.2020 fand ein Gespräch zwischen den Anliegern der Straße „Heidberg“, der Verwaltung und dem beauftragten Städteplanerbüro statt. Über die Bedenken und Anregungen wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2020 berichtet. Es wurden die folgenden Bedenken und Ideen geäußert:
•Anzahl der vorgesehenen Stellplätze (derzeit 14 TG-Stellplätze für 12 WE geplant) kritisch
•Im Regelbetrieb herrscht auf Grund der angrenzenden Schule reger Verkehr - Kann die schmale Straße den zusätzlich entstehenden Verkehr aufnehmen?
•Ruhender Verkehr stellt aktuell bereits ein erhebliches Problem dar, da die Müllabfuhr wegen parkender Autos nicht durchkommt und dies auch bei Notfällen für die Feuerwehr und Rettungswagen zutrifft.
•Der Standort der geplanten Tiefgarageneinfahrt ist sehr sensibel
•Von einer Verbreiterung des Straßenquerschnitts in der Kurve sollte nicht der PKW-Verkehr profitieren, sodass die Autos den Abschnitt mit erhöhter Geschwindigkeit passieren. Die Verbreiterung sollte vielmehr dafür genutzt werden, dass neben der Fahrspur ein Gehweg errichtet wird, damit sich die Umstände für die zahlreichen Fußgänger verbessern.
•Das Grundwasserniveau sollte noch einmal genau untersucht werden, da der Grundwasserspiegel der Geländeoberfläche folgt und dies bei dem geplanten Bodeneingriff im hinteren Bereich des Geländes für Probleme sorgen könnte.
•Im Verfahren sollte eine frühzeitige Beteiligung durchgeführt werden.
•Eine Überprüfung des Grundbuches des Grundstückes sollte dahingehend erfolgen, ob große Bodenbewegungen auf dem Grundstück evtl. ausgeschlossen wurden
•Das Vorhaben fügt sich nicht die in umliegende Bebauung ein
•Die Einmündung des „Heidbergs“ in den „Lassenweg“ wird für Autofahrer nicht als Straßen-, sondern viel mehr als Grundstücksausfahrt wahrgenommen. Wenn der Verkehr im Heidberg durch die verdichtete Bauweise zunimmt, sollte auch an eine Umgestaltung des Einfahrtsbereichs gedacht werden.
•Da bereits in der Vergangenheit der Parkplatz am Lassenweg zum Busbahnhof umgestaltet wurde und die Brückenstraße für den Schülerverkehr nicht zugänglich gemacht wurde, sollte der zunehmende Schülerverkehr nicht über den „Heidberg“ gelenkt werden. Dieser sei bereits jetzt überlastet.
•Der Schwerverkehr sollte während der Baumaßnahmen limitiert werden und es sollte sichergestellt werden, dass die Investoren für die Sanierung der Straße aufkommen, falls diese durch den Baustellenverkehr beschädigt wird
Seitens der Regionalplanung des Kreises Rendsburg-Eckenförde wird die Anwendbarkeit eines §13a-Verfahrens grundsätzlich für möglich gehalten. Trotz der Wahl des beschleunigten Verfahren solle aber bewusst darauf geachtet werden die Anwohner und die Öffentlichkeit ausreichend in einer frühzeitigen Beteiligung zu berücksichtigen.
Um den weiteren Verfahrensablauf abzustimmen und die Fraktionen auf die sich durch die Realisierung der Planung entstehenden Auswirkungen u.a. hinsichtlich der Verdichtung des Grundstückes und der Wirkung dessen sowie der Verkehrssituation zu sensibilisieren, fand am 20.10.2020 ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden statt.
Die Investoren wurden in einem Gespräch am 09.11.2020 über die sich aus dem Fraktionsgespräch ergebenden Fragestellungen informiert.
Folgend wurden die Beschlüsse der Bauausschusssitzung vom 26.11.2020 hinsichtlich der Thematiken des Baukörpers/Bauweise, Verfahrensart, Verkehrssituation, Stellplätze, Abfallentsorgung, Hangsicherung und Grünbestandes gefasst um den gemeindlichen Planungswillen zu konkretisieren.
Der Investor trat daraufhin an die Verwaltung heran und äußerte Bedenken an der Umsetzungsfähigkeit der nun vorgegebenen Stellplatzanzahl von zwei Stellplätzen pro Wohnung.