Lärmaktionsplan der Gemeinde Flintbek hier: vorbereitende Schritte zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 22.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 22.04.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dönicke Marcel [deaktiviert]

Rechtliche Bedeutung

Pflichtaufgabe der Gemeinden nach §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Finanzielle Auswirkungen

Für die Ausarbeitung des Berichtes zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Flintbek würden Honorarkosten des zu beauftragenden Ingenieurbüros entstehen. Für die dritte Runde im Jahr 2018/2019 waren dies rund 5.800 €.
Zudem würde ein mittlerer dreistelliger Betrag für die Erfassung der Lärmbelastung der L 307 in die Lärmkarten des Landes anfallen.

A Sachverhalt

Die wesentlichen Aufgaben, die sich aus der Umgebungslärmrichtlinie ergeben, sind die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vorbeugung durch Lärmaktionspläne.
Zuständig für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind die Gemeinden. Für die Haupteisenbahnstrecken werden die Lärmkarten vom Eisenbahnbundesamt ausgearbeitet. Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die zuständigen Gemeinden mit der kostenfreien Erstellung der Lärmkarten bezüglich der Hauptverkehrsstraßen für Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern. Hierfür wurde vom MELUND eine Projektgruppe eingesetzt, um die Ausarbeitung der Lärmkarten bis Mitte 2022 zu koordinieren. Die Lärmaktionspläne der Kommunen sind auf dessen Grundlage bis spätestens 2024 zu erstellen.
Für die jetzt vorzubereitende vierte Runde der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gibt es seitens des LLUR die Überlegung, weitere Straßen bei der Lärmkartierung aufzunehmen, die über die bereits erfassten Hauptverkehrswege hinausgehen. Dies erfolgt jedoch nur, wenn die betreffenden Gemeinden frühzeitig ihr Interesse bekunden und die dafür notwendigen Daten übermitteln. Zudem sind die Kosten der Kartierung für diese Straßenabschnitte von den Gemeinden zu tragen.
Die Lärmaktionsplanung der vorangegangenen Berichtszeiträume 2013 und 2018 wurde bereits in den folgenden Sitzungen thematisiert: Bauausschuss am 26.04.2018, Bauausschuss am 28.05.2018, Bauausschuss am 25.10.2018, Bauausschuss am 21.03.2019 und in der Gemeindevertretung am 28.03.2019.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für die Fortschreibung der Lärmaktionspläne hat die Gemeinde Flintbek erneut einen Bericht an die zuständige Behörde zu übermitteln. Demnach sind Vorbereitungen zu treffen, um fristgerecht für das Berichtsjahr 2023/2024 einen Lärmaktionsplan zu fertigen und die Meldung zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie an das LLUR zu senden.
Bereits bei der letzten Runde der Lärmaktionsplanung wurde in den politischen Gremien vorgeschlagen, neben den bereits erfassten Lärmquellen der Bahnlinie und der Hamburger Chaussee (L 318) zudem die Hauptverkehrsstraße im Ort (L 307/Eiderkamp) mit in die Lärmkarten und dem daraus abgeleiteten Bericht aufzunehmen. Das im Jahr 2017 verfasste Verkehrsgutachten für das Untersuchungsgebiet Ortszentrum Flintbek ergab eine Verkehrsbelastung des Eiderkamps in Höhe der Bahnunterführung von 10.200 Kfz/Tag, was einer Belastung von > 3 Mio. Kfz/Jahr entspricht und somit für die Aufnahme in die Lärmkarten und dem Bericht spricht. Da die Gemeinde Flintbek jedoch bereits in Verzug mit der Abgabe des Berichtes stand, wurde von der Betrachtung des Eiderkamps abgesehen. Dies soll in der nun anstehenden vierten Runde der Lärmaktionsplanung berücksichtigt und umgesetzt werden.
Wie bereits im Sachverhalt erwähnt, erwägt die Projektgruppe auf Landesebene unter Führung des LLUR den Kommunen die Möglichkeit zu geben, weitere Hauptverkehrsstraßen in die landesweite Lärmkartierung aufzunehmen. Da die Lärmkartierung des Landes im Vorfeld der Ausarbeitung der Aktionspläne durch die Kommunen erfolgt und somit bis 2022 abgeschlossen sein sollte, müssen die Gemeinden dementsprechend frühzeitig ihr Interesse über die Aufnahme von Straßenabschnitten bekunden. Dabei sind von den Gemeinden folgende Angaben zu erbringen:
  1. Abschnitt der betreffenden Straße,
  2. Daten über die Verkehrszahlen,
  3. Auskunft über die Fahrbahnoberfläche und zugelassene Geschwindigkeiten.
Der betreffende Abschnitt der L 307 ist in der beigefügten Karte dargestellt. Dieser sollte sich von der Hamburger Chaussee bis zum Schönhorster Weg, ungefähr auf Höhe des geplanten Kreisverkehres für das Bebauungsplangebietes Nr. 50, erstrecken. Die Länge der Strecke beträgt somit rund 3,4 km.
Die Verkehrszahlen können auf Grundlage des genannten Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2017 angebracht werden.
Da es sich um eine Landesstraße handelt, können die Angaben über die Fahrbahnoberfläche und der Geschwindigkeitsbereiche vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr angefragt werden. Sind hierfür keine belastbaren Angaben abrufbar, werden Standardoberflächen für weitere Berechnungen angesetzt.
Die anfallenden Kosten für die Einarbeitung der Daten in die numerischen Simulationsmodelle und die Erstellung der Lärmkarten durch das LLUR sollen anteilig von den Gemeinden getragen werden, da diese Leistung über die ohnehin kostenfreie Bereitstellung der Lärmkarten für die erfassten Hauptverkehrswege (L 318) hinausgeht. Die entstehenden Kosten sollen laut ersten Informationen des LLUR bei ca. 100 €/km liegen. Für den genannten Abschnitt der L 307 wären dies 340 €. Der finanzielle Aufwand, den die Gemeinde Flintbek durch die Erarbeitung eigener Lärmkarten durch ein Ingenieurbüro hätte wäre weitaus größer. Demnach wäre es sehr ratsam, die Ausarbeitung der Lärmkarten für die L 307 durch das LLUR vornehmen zu lassen.
Nachdem die Lärmkarten fertiggestellt und veröffentlicht sind, können die Gemeinden mit der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne beginnen. Da vom Entwurf des Aktionsplans, über die Auslegungs- und Beteiligungsphase, bis zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der Bekanntgabe bis zu einem Jahr vergehen kann, sollte möglichst schon im Jahr 2022 damit begonnen werden. Die Kosten für die Beauftragung eines Planungsbüros sind frühzeitig zu ermitteln und im Haushaltsplan für 2022 aufzunehmen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bittet die Gemeindeverwaltung, der zuständigen Behörde (LLUR) alle nötigen Unterlagen zu übermitteln, damit die Erfassung der L 307 – von der Hamburger Chaussee bis zum geplanten Kreisverkehr Höhe Ecksaal (siehe Karte) – in den Lärmkarten des Landes erfolgen kann.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, frühzeitig mit dem Planungs- und Beteiligungsverfahren zum Aufstellen des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Flintbek zu beginnen und die nötigen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.

Diskussionsverlauf

Herr Brede fügt dem aus der Sitzungsvorlage hervorgehenden Beschlussvorschlag hinzu, dass dieser um die Erfassung der K15 (Ortseingang aus Richtung Böhnhusen bis Ortsausgang Kleinflintbek) erweitert werden könnte. Hintergrund dessen ist die vermehrte Anzahl an Bürgeranfragen bezüglich des Lärmschutzes.
Allerdings müsse geklärt werden, ob hier eine Verkehrsbelastung gegeben ist, die für die Aufnahme in die Lärmkartierung des LLUR ausreiche.
Herr Kernke-Robert spricht sich für den Beschluss sowie den Vorschlag der Verwaltung aus, den Untersuchungsraum für die Erstellung der Lärmkarten zu erweitern. Des Weiteren beantragt er, dass ebenfalls die Straßen Langstücken und Freeweid untersucht werden sollte.
Frau Bläse verweist darauf, dass es bereits 2018 der politische Wille gewesen sei die L307 in der Lärmkartierung zu berücksichtigen und spricht sich daher dafür aus.
Herr Herrmann äußert sich skeptisch gegenüber der Erstellung eines Lärmaktionsplans, da sich dieser nur auf Berechnungen stützt und auf keinen Messergebnissen basiere.
Herr Muhs erachte das Thema des Lärmschutzes als ein wichtiges und hält es für sinnvoll neue Verkehrszählungen durchzuführen, nachdem die Neubaugebiete bewohnt worden sind.

Beschluss 1

Der Bauausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und bittet die Gemeindeverwaltung, der zuständigen Behörde (LLUR) alle nötigen Unterlagen zu übermitteln, damit die Erfassung der L 307 – von der Hamburger Chaussee bis zum geplanten Kreisverkehr Höhe Ecksaal (siehe Karte) – in den Lärmkarten des Landes erfolgen kann.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, frühzeitig mit dem Planungs- und Beteiligungsverfahren zum Aufstellen des Lärmaktionsplans für die Gemeinde Flintbek zu beginnen und die nötigen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 2

Beschluss 2

Der Bauausschuss beschließt des Weiteren den Untersuchungsraum zur Erstellung der Lärmkartierung durch das LLUR um die Straßen K15, Langstücken sowie Freeweid zu erweitern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 2

Dokumente
Lärmaktionsplan_Flintbek_L 307 (.pdf)

Datenstand vom 25.05.2021 14:59 Uhr