Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Beratung über weiteres Vorgehen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 10.06.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Städtebauliche Leistungen (B-Plan Nr. 53 und 25. Änderung FNP): 52.700,- € netto
Umweltbericht (B-Plan Nr. 53): ca. 12.500,- € netto
Umweltbericht (25. Änderung FNP): ca. 10.000,- € netto
Im Verfahren können weitere Gutachten (Artenschutzbericht, Schallgutachten, Schattenwurfgutachten, Baugrunduntersuchung) erforderlich werden. Das Erfordernis sowie die genaue Bezifferung der Kosten kann jedoch erst im Verfahren nach Erfassung der abwägungsrelevanten Sachverhalte erfolgen.
Außerdem ist zu beachten, dass eine Standortplanung, welche im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu erstellen ist, auszuarbeiten ist. 
Weitere Kosten können u.a. durch Vermessungsarbeiten entstehen.
Die Fachgutachten wurden der Gemeinde Flintbek durch den Vorhabenträger zur Verfügung gestellt. Sofern die Möglichkeit genutzt werden soll die vorliegenden Gutachten für die Bauleitplanung zu verwenden, entstehen der Gemeinde Flintbek hier keine weiteren Kosten.  

A Sachverhalt

Mit der Veröffentlichung des dritten Entwurfs der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP), mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, bestand vom 13.01.2020 bis zum 13.03.2020 die Möglichkeit Stellungnahmen beim zuständigen Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung abzugeben.
Für den ersten und zweiten Entwurf des LEP – und den darin enthaltenen Vorranggebieten PR2_RDE_074 – hat die Gemeinde Flintbek vom Anwaltsbüro BROCK MÜLLER ZIEGENBEIN Stellungnahmen erarbeiten lassen und diese im Juni 2017 (erster Entwurf) bzw. im Dezember 2018 (zweiter Entwurf) beim zuständigen Ministerium abgegeben.
Der seitens der Gemeinde Flintbek für den zweiten Entwurf des Regionalplanes eingereichten Stellungnahme wurde nicht gefolgt.
Neben der Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Entwurf, wurde zugleich der dritte Entwurf zu den Regionalplänen I-III (Sachthema Windenergie) am 17.12.2019 von der Landesregierung beschlossen und veröffentlicht. Gegenüber dem zweiten Entwurf sind darin Anpassungen im Textteil, dem Umweltbericht und zahlreichen Datenblättern vorgenommen worden. Das Vorranggebiet PR2_RDE_074, nordöstlich von Großflintbek, blieb jedoch unverändert. Auf Grund des Beschlusses des Umwelt- und Wegeausschusses vom 13.02.2020 wurde zu dem 3. Entwurf eine weitere Stellungnahme durch die Gemeinde Flintbek eingereicht (siehe hierzu Sitzungsvorlage Umwelt- und Wegeausschuss vom 13.02.2020). 
Nach langanhaltender Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesregierung im Sommer 2020 den dritten Durchlauf abgeschlossen. Aus der Synopse ergaben sich abermals keine Änderungen am Vorranggebiet PR2_RDE_074.Die Landesplanung hat daraufhin die vierten Entwürfe für die Teilregionalpläne Wind fertiggestellt. Gegenüber den vorhergehenden dritten Entwürfen gab es 22 große und rund 85 kleinere Änderungen. Mit den Entwürfen werden 2,03 % der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen. Insgesamt wird es 334 Vorranggebiete geben, davon 35 für Repowering.
Die vierte Anhörung erfolgte nach einem anderen Prinzip als in den vorhergehenden Anhörungen. Ausgelegt wurden nur noch diejenigen Gebiete, in denen sich gegenüber dem vorhergehenden Entwurf Änderungen ergeben hatten. Von knapp 970 Datenblättern der dritten Entwürfe blieben rund 90 % unverändert. Lediglich 107 Datenblätter sind in die vierte Anhörung gegangen.
Das Datenblatt für das Vorranggebiet PR2_RDE_074 war nicht Bestandteil dieser Anhörung. Somit konnten für dieses auch keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie nunmehr endgültig beschlossen. Am 31. Dezember 2020 lief das Windenergie-Moratorium aus. Seit dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regionalpläne.
Das Eignungsgebiet der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes, mit seinen Regionalplänen zum Sachthema Windenergie, ist auch ohne kommunale Bauleitplanung mit Windenergieanlagen bebaubar.
Durch die Aufstellung des B-Planes Nr. 53 beabsichtigt die Gemeinde Flintbek jedoch im Rahmen ihrer Planungshoheit die Windenergienutzung städtebaulich zu steuern und eine Feinsteuerung der Ausweisung des Vorranggebietes vorzunehmen. 
Das Vorranggebiet liegt östlich des Siedlungsgebietes. Am östlichen Ortsrand entsteht derzeit ein neues Wohnbaugebiet (Bebauungsplan Nr. 51). Die Gemeinde erwägt, südöstlich dieses Baugebietes ein weiteres Wohngebiet auszuweisen (nordöstlich der Landesstraße L 307). Der geplante Windpark wird von den Bewohnern am östlichen Siedlungsrand als landschaftsbildprägendes Element wahrgenommen werden. 
Die Gemeinde sieht deshalb das Erfordernis, durch einen Bebauungsplan das Erscheinungsbild bzw. die optische Wirkung des Windparks zu steuern. Die Belange der Anwohner (Anforderungen an die Wohnqualität und an das Wohnumfeld) und die Belange der Energiegewinnung sollen im Bebauungsplan aufeinander abgestimmt werden. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Energiegewinnung zu ermöglichen. 
Die Empfehlungsbeschlüsse an die Gemeindevertretung, die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan Nr. 53 sowie für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen, wurden durch den Bauausschuss am 20.08.2020 gefasst. Da die 24. Änderung bereits im Verfahren ist (ehem. Aldi-Grundstück), war die lfd. Nummer für die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Windvorranggebiet auf Nr. 25 zu ändern.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 wurden die Beschlüsse zur Aufstellung der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des B-Planes Nr. 53 gefasst. 
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein Planungsbüro beauftragt werden soll. 
Nach erfolgter Ausschreibung der städtebaulichen Leistungen stimmte der Bauausschuss der Beauftragung des Planungsbüros „B2K und dn Ingenieure GmbH“ in seiner Sitzung vom 10.12.2020 zu.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2020 wurde neben der Aufstellung eines B-Planes auch über den der Erlass einer Veränderungssperre gesprochen. Die Beratung wurde jedoch zunächst vertagt.
Planungen eines Projektentwicklungsbüros für die Realisierung zweier Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 229 m und 200 m liegen bereits vor. Das Projektentwicklungsbüro „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“ hat diese Planung in der Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses vom 30.09.2020 vorgestellt. 
Der BImSchG-Antrag ist zur Genehmigung beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingegangen. Im Genehmigungsverfahren wird die Gemeinde gebeten, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Hierzu erhält Sie eine Frist von zwei Monaten. Die Gemeinde Flintbek wurde durch den Eingang des BImSchG-Antrages am 26.05.2021 verfahrensgemäß beteiligt. In dieser Zeit müsste spätestens ggf. auch eine Veränderungssperre erlassen werden. Der Empfehlungsbeschluss zum Erlass einer Veränderungssperre wurde bereits am 17.03.2021 durch den Bauausschuss gefasst.
Bereits am 23.04.2021 tauschten sich der Vorhabenträger „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“ mit der Verwaltung über eine Abweichung der im Antrag angegebenen Gesamthöhen von 230,80 m und 202,80 m aus. Als Resultat des Gespräches kann herausgestellt werden, dass der Vorhabenträger sich grundsätzlich dazu bereiterklären würde, eine einheitliche Gesamthöhe beider Anlagen mit jeweils 200 m zu akzeptieren.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Bauleitplanung darf nicht dazu führen, dass der der Windenergie vom Gesetzgeber anerkannte substantielle Raum beschnitten wird. Gemäß geltender Rechtsprechung ist die Gemeinde verpflichtet, der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers (Regionalplan) Rechnung zu tragen und der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum zu schaffen. 
Nach rechtlicher Prüfung ist die städtebauliche Begründbarkeit als strittig anzusehen, welche als Voraussetzung einer Bauleitplanung gilt. Zudem entstehen der Gemeinde aus einer Bauleitplanung sowohl verfahrenseigene Kosten des Weiteren könnten mögliche Schadensersatzansprüche durch den Vorhabenträger geltend gemacht werden. 
Somit könnte hier stattdessen ein städtebaulicher Vertrag als Rechtsmittel das städtebauliche Ziel die Einheitsgröße von 200 Metern je Anlage zwischen der Gemeinde Flintbek und dem Vorhabenträger sichern. Zudem besteht die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit der Kommune nach §36 k) Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), welche ebenfalls im städtebaulichen Vertrag nach diesbezüglichen Verhandlungen festgeschrieben werden könnte. 
Die CDU-Fraktion beantragt, mit dem Antrag vom 25.05.2021, aus dem Bauleitplanverfahren Nr. 53 der Gemeinde Flintbek auszusteigen und sich stattdessen in ein Vertragsverfahren mit den Vorhabenträgern zu begeben. Der Antrag wurde der Sitzungsvorlage beigefügt.
Das weitere Vorgehen sowie die Behandlung und Beratung des eingegangenen CDU-Antrages sollen nunmehr im Sitzungsverlauf dieses Tagesordnungspunktes thematisiert werden.

C Beschlussvorschlag

Beschlüsse ergehen aus dem Beratungsverlauf.

Diskussionsverlauf

Herr Hermann gibt bekannt, dass die CDU ihren vorab eingereichten Antrag zurückzieht. Des Weiteren verliest er eine Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt. (Diese ist der Niederschrift beigefügt.)
Herr Muhs teilt mit, dass er einer Zurückstellung des Antrages zustimmen werde. Er begründet dies mit dem Zusatz, dass eine Veränderungssperre anschließend erlassen werden könne. 
Herr Erfurth spricht sich aus zeitlichem Handlungsbedarf für eine Zurückstellung aus. Herr Pieczonka spricht sich ebenfalls für die Zurückstellung aus. 
Herr Lorenzen spricht sich gegen die Zurückstellung aus.

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch (BauGB) des Antrages für eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) des Antragstellers „VSB Neue Energien Deutschland GmbH“ für die Errichtung und des Betriebes von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Flintbek, je einmal vom Typ „Vestas V162 5.6 MW“ (FLI 1) und vom Typ „Vestas V150 5.6 MV“ (FLI 2) zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung der hierfür erforderlichen Schritte zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Dokumente
CDU-Antrag-Windkraft (.pdf)
Stellungnahme der CDU (.pdf)

Datenstand vom 10.09.2021 10:17 Uhr