Bebauungsplan Nr. 16, 2. Änderung der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Hauskoppel Schlotfeldt" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 10.06.2021 ö 8

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.

Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Das zu betrachtende Grundstück, auf welchem sich aktuell die Bebauung „Dorfstraße 37“ befindet, liegt innerhalb der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek. 
Der Grundstückseigentümer ist mit einer Bebauungsidee an die Verwaltung herangetreten, welche in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 vorgestellt wurde. Diese wurde allerdings als zu massiv bewertet, sodass der Investor am 20.05.2021 im Rahmen der Bauausschusssitzung eine geänderte Bebauungsidee vorstellte. Nun sieht die Planung auf dem Grundstück zwei neu zu errichtende Baukörper vor, welche jeweils vier Wohneinheiten beinhalten sollen. Da die zu errichtenden Wohneinheiten als Single-Wohnungen geplant werden, ist pro Wohneinheit jeweils ein Stellplatz vorgesehen. Die vorhandene Zufahrt des Grundstückes, welche sich aktuell gegenüber der Straßeneinfahrt „Schönhorster Weg“ befindet, soll in Richtung Norden verschoben werden, um einer Negativentwicklung der verkehrlichen Lage vor Ort entgegenzuwirken und eine sichere An- und Zufahrt des Grundstückes gewährleisten. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Um eine solche städtebauliche Entwicklung, die Ausweisung von Geschosswohnungsbau, zu ermöglichen, wäre der bestehende Bebauungsplan der 1.Änderung des Bebauungsplans Nr.16 erneut zu ändern.  
Das vorgelegte Bebauungskonzept des Investors soll als Planungsidee gelten, weitere Anpassungen sollen aus dem Verfahrensverlauf ergehen.

C Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung, dass der Verwaltung eine Kostenübernahmeerklärung durch den Investor vorgelegt wird, den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 für das Gebiet „Hauskoppel Schlotfeldt“ der Gemeinde Flintbek als vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung sowie Ausweisung von Geschosswohnungsbau. 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.


  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Diskussionsverlauf

Herr Brede stellt das Bauvorhaben in kurzer Zusammenfassung vor.
Es ergehen zustimmende Wortmeldungen aus dem Ausschuss. Herr Herrmann führt an, dass sich im Verfahren mit der Stellplatzanzahl befasst werden müsse, da ein Stellplatz pro Wohneinheit als nicht ausreichend betrachtet werden könne. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Flintbek empfiehlt der Gemeindevertretung, unter der Voraussetzung, dass der Verwaltung eine Kostenübernahmeerklärung durch den Investor vorgelegt wird, den folgenden Beschluss: 

  1. Für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 für das Gebiet „Hauskoppel Schlotfeldt“ der Gemeinde Flintbek als vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung sowie Ausweisung von Geschosswohnungsbau. 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.


  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Lageplan 2.Änderung B16 (.pdf)

Datenstand vom 10.09.2021 10:17 Uhr