Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "Langstücken / Am Krähenholz" hier: Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 25.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 25.03.2021 ö 9

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Planungskosten / Baukosten / Betriebskosten

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Die öffentlichen Gebäude sollen bedarfsgerecht erweitert, saniert und unterhalten werden. Für jedes Gebäude ist ein Unterhaltungsplan zu erstellen und umzusetzen. Alle Maßnahmen mit Einfluss auf den Energieverbrauch haben einen höchstmöglichen Standard zu erfüllen.
Durch gestalterische Vorgaben muss ein Rahmen gesetzt werden, um ein typisches Ortsbild zu erhalten. Anbauten sind im Rahmen des bestehenden Baurechts zulässig, soweit das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Die Teilhabe am öffentlichen Leben ist für alle Bürger/innen zu gewährleisten.

A Sachverhalt

Im Zuge der Fertigstellung des Neubaugebietes „B-Plan Nr. 51“ sind nach den vorliegenden Berechnungen unter Ausnutzung der vorhandenen Kapazitäten zwei zusätzliche altersgemischte Gruppen notwendig. Mit Fertigstellung des B-Planes Nr. 50 sind weitere Plätze notwendig. Hier wird auf die Vorlage zur Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales (BJKS-Ausschuss) vom 10. Juni 2020 verwiesen.
Aus diesem Grunde wurde in den vergangenen Sitzungen des BJKS-Ausschusses über die Schaffung von Kindertagesstättenplätzen beraten.
Als möglichen Standort für die Schaffung von Kindertagesstättenplätzen wurde unter anderem das ehemalige Feuerwehrhaus Voorde vorgeschlagen.
Zur Prüfung, ob im ehemaligen Feuerwehrhaus Voorde und dem angrenzenden „Krähenholz“ die Einrichtung eines Wald- oder Naturkindergartens möglich ist, hat die Verwaltung daraufhin entsprechende Prüfungen durch ein Architekturbüro vornehmen lassen. Die verschiedenen Varianten zur Schaffung von Kindertagesstättenplätzen sind dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Hinsichtlich der Schaffung einer Waldkindergartengruppe hat am 20. November ein Termin vor Ort mit der Unfallkasse stattgefunden.
Der Ortstermin mit dem Vertreter der Unfallkasse Nord hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Waldfläche im „Krähenholz“ aufgrund der Topographie eher nicht zum Betrieb einer Waldkindertagesstätte geeignet ist. Betrachtet werden muss hierbei die Fläche im Wald, auf der die hauptsächliche Aktivität der Gruppe stattfindet. Der Wald ist am Ende im Eigentum der Stiftung Naturschutz, die diese Fläche extensiv pflegt und eine Nutzung als Standort ausscheidet. Der übrige Bereich des Waldes ist eher von einer Hanglage geprägt. Hier müsste u.a. entweder ein Zaun errichtet werden oder zusätzlichen Personal eingestellt werden. Die Errichtung eines Zaunes widerspricht den Grundzügen eines Waldkindergartens und der freien Natur. Zusätzliches Personal wäre außerhalb des notwendigen Personalschlüssels zu beschäftigen und würde nicht finanziert werden.
Die Fläche „Am Wald“ wurde ebenfalls als ungeeignet betrachtet, da diese direkt an der Eider liegt und dort außer grüner Wiese nichts vorhanden ist, was die Nutzbarkeit als Naturkindertagesstätte möglich macht.
Zuletzt mit E-Mail vom 17. Februar 2021 hat die Stiftung Naturschutz folgendes mitgeteilt: „„Das Flurstück 37 der Flur 2 in der Gemarkung Voorde liegt innerhalb der Naturwaldkulisse. In einem Naturwald müssen alle Pflegemaßnahmen unterbleiben. Wir führen lediglich eine Verkehrssicherung entlang der gewidmeten Wege durch. Die Errichtung eines Waldkindergartens auf dem Flurstück ist daher nicht möglich. Die Kinder dürfen aber selbstverständlich im Sinne des freien Betretungsrechtes den Wald für Spaziergänge, Waldbesuche o.ä. nutzen.“
Damit scheidet die Einrichtung eines Waldkindergartens aus.
Eine Bauvoranfrage zur Variante 4 wurde bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Entscheidung eingereicht.
Die erste schriftliche Mitteilung, dass die Waldfläche für die Errichtung eines Waldkindergartens nicht geeignet ist hat die Verwaltung bereits am 26. Januar erhalten. Hierüber hatte die Verwaltung per E-Mail am 28. Januar informiert und gleichzeitig vorgeschlagen, die Variante 3, umzusetzen.
Die Variante 3 sieht den Abriss des Feuerwehrgerätehauses und den Neubau von 2 zeitgemäßen Gruppen, jedoch ohne Bewegungsraum und ohne Mensa, da das Baufenster des B-Planes Nr. 15 dies nicht zulässt, vor.
Da Gebäude und Gebäudeteile die Baugrenzen nicht überschreiten dürfen und ein Vortreten von Gebäudeteilen nur in geringfügigem Ausmaß durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden kann, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales vom 03.03.2021 zudem über die weitere Variante beraten, das Baufenster durch eine Änderung des Bebauungsplanes zu verändern.
Der BJKS hat in gleicher Sitzung nunmehr den Abriss des Feuerwehrgerätehauses Voorde und einen Neubau einer Kindertagesstätte für 3 Gruppen, sowie eine Mensa und einen Bewegungsraum beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, ein Interessenbekundungsverfahren auf den Weg zu bringen, um einen Träger für diese Kindertageseinrichtung zu finden. Im Interessenbekundungsverfahren ist aufzunehmen, dass an diesem Standort eine Naturkindergartengruppe entstehen soll.
Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, eine entsprechende Planung für die Kindertagesstätte erarbeiten zu lassen einschließlich einer Kostenschätzung, sowie die Änderung des B-Planes Nr. 15 vorzunehmen und den Flächennutzungsplan anzupassen.
Als Übergangslösung besteht die Möglichkeit der Anmietung von Räumlichkeiten direkt gegenüber des ehemaligen Feuerwehrhauses Voorde für eine Kindertagesstätte. Entsprechende Gespräche wurden mit dem Eigentümer und der Heimaufsicht geführt. Hierüber wurde seitens des Bürgermeisters in der Sitzung des BJKS-Ausschusses bereits berichtet. Seitens der Mitglieder des BJKS-Ausschusses sowie der zusätzlich anwesenden Gemeindevertreter bestand der Konsens, in die konkrete Planung einzusteigen und Kosten für die Herrichtung der Räumlichkeiten als Kindertagesstätte zu ermitteln.

B Stellungnahme der Verwaltung

Im B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Flintbek ist das Grundstück des Feuerwehrhauses Voorde als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrgerätehaus“ festgesetzt. Darüber hinaus ist die überbaubare Fläche durch Baugrenzen festgelegt worden. Für die Schaffung einer Kindertagesstätte mit 3 Gruppen, einer Mensa und einem Bewegungsraum muss das vorhandene Baufeld verändert werden.
Da Gebäude und Gebäudeteile die Baugrenzen nicht überschreiten dürfen und ein Vortreten von Gebäudeteilen nur in geringfügigem Ausmaß durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zugelassen werden kann, ist hierfür ist eine Änderung des B-Planes Nr. 15 erforderlich.
Nach Abstimmung mit der Regionalplanung des Kreises Rendsburg-Eckernförde sind für die Änderung des B-Planes Nr. 15 die formalen Verfahrenserleichterungen gemäß § 13 a BauGB anwendbar.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 kann abgesehen werden.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Ein separates Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Der Bauausschuss hat in seiner Ausschusssitzung, am 17.03.2021, den Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung gefasst, den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss zu beschließen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Der B-Plan Nr. 15 für das Gebiet „Langstücken/ Am Krähenholz“ soll für den Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses Voorde (siehe beigefügtem Lageplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wie folgt geändert werden:

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Kindertagesstätte für 3 Gruppen mit einer Mensa und einem Bewegungsraum auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrhauses Voorde („Langstücken 2a“)

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.


gez. K. Jürgensen am 18.03.2021
gez. O. Plambeck am 18.03.2021

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die nachfolgenden Beschlüsse:

  1. Der B-Plan Nr. 15 für das Gebiet „Langstücken/ Am Krähenholz“ soll für den Bereich des ehemaligen Feuerwehrhauses Voorde (siehe beigefügtem Lageplan) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wie folgt geändert werden:

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Kindertagesstätte für 3 Gruppen mit einer Mensa und einem Bewegungsraum auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrhauses Voorde („Langstücken 2a“)

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8 , Enthaltungen: 0

Dokumente
B15 1.Änderung Geltungsbereich (.pdf)

Datenstand vom 16.06.2021 07:49 Uhr