Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am Bürger-und Sportzentrum an der " Dorfstraße" sowie des Sportplatzes am " Eiderkamp" (SV)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeindevertretung, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Raschke Maike
Rechtliche Bedeutung
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Finanzielle Auswirkungen
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Zu beachtende Ziele und Grundsätze
Die Sportanlagen sollen in einem guten Zustand erhalten und bedarfsgerecht angepasst werden.
Vielfältige Kultur- und Freizeitangebote unterliegen einer besonderen Förderung durch die Gemeinde
Zukunftskonzept
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A Sachverhalt
Alle Satzungen in der Gemeinde Flintbek wurden überprüft und sollten aktualisiert werden.
Zudem werden Lesefassungen der einzelnen Satzungen verfasst, die auf der Homepage der Gemeinde Flintbek eingesehen werden können.
B Stellungnahme der Verwaltung
Die Satzung über die Benutzung der Sportanlagen im Bürger-und Sportzentrum an der „Dorfstraße/Schlotfeldtsberg“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“ ist vom 14.03.2005 und sollte neuverfasst werden.
Diese Satzung beinhaltet neben der Benutzung der Sportanlagen, auch die Nutzungen der Räumlichkeiten des im April 2018 abgebrannten Bürger- und Sportzentrums.
Der Neubau eines BSZ ist für 2021 geplant.
Im Zuge des Neubaus, sollte eine gesonderte Satzung unter anderem über die Benutzung der Räumlichkeiten (Umkleidekabinen, Dusch- und WC Räume, Büro des TSV u.a.) verfasst werden.
Die Neufassung dieser Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am BSZ und am Eiderkamp sollte mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft treten. Gleichzeitig müsste die Satzung vom 14.03.2005 außer Kraft treten.
Die Neufassung der Satzung ist in der Anlage beigefügt.
Der Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales hat sich in der Sitzung am 03.03.2021 mit diesem Tagesordnungspunkt befasst und der Gemeindevertretung den unter C genannten Beschluss mehrheitlich empfohlen.
C Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am Bürger-und Sportzentrum an der „Dorfstraße“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“.
gez. AL 60 H. Brede am 08.03.2021
gez. Bgm O. Plambeck am 08.03.2021
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen am Bürger-und Sportzentrum an der „Dorfstraße“ sowie des Sportplatzes am „Eiderkamp“.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Sportanlagen nach der Sitzung des BJKS am 03.03.21 (.pdf)
Datenstand vom 16.06.2021 07:49 Uhr