Daten angezeigt aus Sitzung:
Ausschuss für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales, 28.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Hagenah Dirk
Rechtliche Bedeutung
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe
Finanzielle Auswirkungen
Planungskosten/Baukosten/Betriebskosten
Zu beachtende Ziele und Grundsätze
Das vielfältige Angebot an Kindertagesstätten soll bedarfsgerecht bei dem jetzigen Qualitätsstand erhalten bleiben. (Ziel)
Schaffung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. (Grundsatz)
A Sachverhalt
Die Verwaltung hat ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel der Vergabe einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte mit vorübergehender Einrichtung einer Übergangsgruppe durchgeführt.
Es erfolgte eine Bewerbung und zwei Absagen (Anlage).
B Stellungnahme der Verwaltung
Die Pädiko e.V. ist als Träger geeignet und wird sich in der Sitzung persönlich vorstellen.
C Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Jugend, Bildung, Kultur und Soziales stimmt einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Flintbek, mit vorübergehender Einrichtung einer Übergangsgruppe zu und beauftragt die Verwaltung mit Pädiko e.V. eine Vereinbarung auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Leistungs-, Entgelt-, Anpassungs- und Prüfungsvereinbarung) bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales zur Beschlussvorlage auszuarbeiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Übergangsgruppe im Bedarfsplan entsprechend aufnehmen zu lassen
30.1 Katja Plambeck.
21.0.4.2021 Sonja Baller-Büroleitung- .
Diskussionsverlauf
Die Vorsitzende des Vereins Pädiko e.V., Frau Clausing stellt den Verein und das eingereichte Konzept den Mitgliedern des Ausschusses vor.
Beschluss
Der Ausschuss für Jugend, Bildung, Kultur und Soziales stimmt einer Trägerschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Flintbek, mit vorübergehender Einrichtung einer Übergangsgruppe zu und beauftragt die Verwaltung mit Pädiko e.V. eine Vereinbarung auf der Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) über den Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Leistungs-, Entgelt-, Anpassungs- und Prüfungsvereinbarung) bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kultur und Soziales zur Beschlussvorlage auszuarbeiten. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Übergangsgruppe im Bedarfsplan entsprechend aufnehmen zu lassen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
, Enthaltungen: 1
Dokumente
AWO (.pdf)
DRK (.pdf)
Pädiko 1 (.pdf)
Pädiko 2 (.pdf)
Datenstand vom 03.06.2021 08:09 Uhr