Datum: 09.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr

Anwesende Besucher*innen:
10 BesucherInnen

Öffentliche Sitzung
Einwohner*innen - Fragestunde:
Angelika Ratjen erkundigt sich, als Anwohnerin der Straße Freeweid, hinsichtlich der Stellplatzanzahl einer möglichen Wohnbebauung auf dem Schatzkammergrundstück "Freeweid 16a". Im Genauen zielt Ihre Frage darauf ab, ob sich ausgewiesene Carsharingplätze oder eine vorliegende Nähe zum Bahnhof für eine Reduzierung der Stellplatzanzahl sorgen könnte. Frau Dreier erklärt, dass die Gemeinde Flintbek über keine eigene Stellplatzsatzung verfügt. Demnach wird immer der Einzelfall betrachtet und auf den örtlichen Bedarf abgestimmt. Herr Lorenzen fügt hinzu, dass in Flintbek sehr darauf geachtet werde eine ausreichende Anzahl an Stellplätze ausweisen zu lassen, unverhältnismäßige Einsparungen seien keine gängige Praxis.

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 12.08.2021 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet ""Kätnerskamp", westlich und nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19, östlich angrenzend an den Friedhof Flintbek, südöstlich angrenzend an die Straße "Schlotfeldtsberg" und südlich angrenzend an die Straße "Eiderkamp"" hier: Präsentation des Planungskonzeptes (SV)
5 Grundstück "Freeweid 16a" ("Schatzkammer") hier: Beratung über Aufstellungsbeschluss zur Festlegung der baulichen Nutzung (SV)
6 Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Sachstandsbericht
7 Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen
8 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung Bauausschuss 09.09.2021.pdf
Download Einladung Bauausschuss 09.09.2021.pdf
Download Protokoll Bauausschuss 09.09.2021.pdf

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1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 1

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung.

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2. Niederschrift vom 12.08.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 2

Diskussionsverlauf

Es ergehen keine Einwände gegen die Niederschrift vom 12.08.2021 (öffentlicher Teil).

Dokumente
Download Protokoll Bauausschuss 12.08.2021.pdf

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3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 3

Diskussionsverlauf

Frau Dreier berichtet, dass eine Einwohnerversammlung (frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. §3 Abs.1 BauGB) zum B-Plan Nr.50 / 26. Änderung F-Plan am Dienstag, den 21.09.2021, um 19:00 Uhr in der Eiderhalle Flintbek stattfinden wird. Zur Einwohnerversammlung liegt noch kein Planungskonzept vor, dieses solle nach der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstellt werden, um alle Informationen und Anregungen zusammenzutragen und möglicherweise im Vorkonzept berücksichtigen zu können. 
Sie fragt nach der Zustimmung des Bauausschusses hinsichtlich der Durchführung der Einwohnerversammlung als interaktiver Workshop sowie zur Unterstützung durch Herrn Laleik (Professor an der Fachhochschule Lübeck) als Moderator. Im Bauausschuss herrscht diesbezüglich ein bestätigendes Meinungsbild. 
Frau Dreier berichtet bezüglich der Planungsidee zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes sowie der Umsiedlung der Sparkasse, dass ein Termin mit einem möglichen Investor und der Bordesholmer Sparkasse stattgefunden hat. Das Vorhaben könne des Weiteren nur in Verbindung mit der Städtebauförderung durchgeführt werden. Die Auslobungsunterlagen könnten dementsprechend angepasst werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll für Oktober/November in der Eiderhalle erfolgen, die Auslobungsunterlagen werden dann anschließend im November/Dezember im Hauptausschuss beraten und beschlossen, sodass der Realisierungswettbewerb mit Beginn des Jahres 2022 gestartet werden könnte. 
Anschließend ergeht im Ausschuss eine angeregte Diskussion über den beschriebenen Ablauf.

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4. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet ""Kätnerskamp", westlich und nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19, östlich angrenzend an den Friedhof Flintbek, südöstlich angrenzend an die Straße "Schlotfeldtsberg" und südlich angrenzend an die Straße "Eiderkamp"" hier: Präsentation des Planungskonzeptes (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 4

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Vorhabenträger getragen. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.
Schließen von Baulücken:
Es wird eine ortsbildverträgliche Lückenbebauung angestrebt.

A Sachverhalt

Am 23.01.2021 ist bei der Amts- und Gemeindeverwaltung Flintbek ein Antrag für die Änderung des B-Planes Nr. 29 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet ""Kätnerskamp", westlich und nördlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19, östlich angrenzend an den Friedhof Flintbek, südöstlich angrenzend an die Straße "Schlotfeldtsberg" und südlich angrenzend an die Straße "Eiderkamp"" eingegangen. 
Durch die Antragsteller wird eine Nachverdichtung durch Errichtung dreier Wohnhäuser auf dem Grundstück „Kätnerskamp 17“ angestrebt.
Bei dem B-Plan Nr. 29 handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. In diesem ist lediglich die Art der baulichen Nutzung festgesetzt. Zudem wurde festgelegt, dass in den Teilbereichen 1 und 3 Vergnügungsstätten unzulässig sind. 
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben sind daher gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die §§ 34 oder 35 BauGB (Innenbereich oder Außenbereich) anzuwenden. 
Da sich die durch die Antragsteller vorgesehene Baufläche im Außenbereich befindet und hier kein privilegiertes Bauvorhaben i.S.d. § 35 BauGB vorliegt, ist hierfür eine Änderung des B-Planes erforderlich.
Bereits 2019 ist für das Grundstück ein Antrag auf Vorbescheid gem. § 66 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) für den Abbruch des auf dem Grundstück befindlichen Gewächshauses und des Neubaus eines Wohnhauses eingegangen. 
Diese wurde seinerzeit zudem im Bauausschuss vorgestellt. Der Bauausschuss sprach sich grundsätzlich für eine Innenverdichtung aus. 
Auf Grund der Außenbereichslage der für die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche konnte dem Antrag seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde jedoch nicht stattgegeben werden. 
In der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 wurde über die Nachverdichtung des Grundstückes „Kätnerskamp 17“ beraten und in diesem Zuge der Empfehlungsbeschluss an die Gemeindevertretung gefasst, die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29, mit dem Planungsziel der Nachverdichtung des Grundstückes „Kätnerskamp 17“, zu fassen.
Die Gemeindevertretung folgte dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses und fasste am 25.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Durchführung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren.
Mit der Wiedereinführung des § 13b BauGB gilt der § 13a BauGB bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Eine diesbezügliche Abstimmung hinsichtlich der Verfahrensart mit der Regionalplanung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens nach § 13b BauGB erfüllt sind.
Nach erfolgter Ausschreibung war der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an die „AC Planergruppe GmbH“ zu vergeben. Ein erstes Auftaktgespräch zwischen dem Stadtplanungsbüro, der Verwaltung und der Vorhabenträger hat am 04.08.2021 stattgefunden.

B Stellungnahme der Verwaltung

Durch die Vorhabenträger wurde die angestrebte Nachverdichtung auf dem Grundstück „Kätnerskamp 17“ dahingehend konkretisiert, als dass nunmehr ein Bebauungskonzept entwickelt wurde, welches die Errichtung dreier Wohnhäuser unter Wiederverwendung von Holzständerwerk bestehender historischer und vom Abriss bedrohter Fachwerkhäusern aus der norddeutschen Region vorsieht. 
Das Konzept ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Eine eingehende Vorstellung und Erläuterung erfolgt durch die Vorhabenträger in der Sitzung des Bauausschusses am 09.09.2021.

Diskussionsverlauf

Die Investoren des B-Planverfahrens der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.29 der Gemeinde Flintbek, Axel und Maike Briege, präsentieren Ihre Planungsidee mit Hilfe einer Präsentation.
Diese beinhaltet die Wiedererrichtung dreier historischer Fachwerkhäuser. 
Das auf der Fläche bestehende Gewächshaus soll während der Bauphase als Materiallager genutzt werden, nach der Beendigung der Bauarbeiten soll in diesem ein Gemeinschaftshaus für die drei neu errichteten Wohnhäuser entstehen. Demnach sei die Bebauungsidee als Wohnhof anzusehen.
Frau Dreier erklärt, dass die Präsentation dazu diene, dass der Bauausschuss die Planungsidee der Investoren kennenlernt. Auf Grundlage des Vorgetragenen soll abgefragt werden, ob diese Idee als Planungsgrundlage für die Erstellung eines städtebaulichen Vorkonzeptes dienen könne.
Im Ausschuss herrscht der allgemeine Konsens, dass die Planungsidee im Rahmen der innerörtlichen Nachverdichtung positiv bewertet wird. 
Herr Lorenzen erfragt abschließend, ob die angrenzende Fläche durch die Kirche für wohnbauliche Zwecke genutzt werden wolle. 
Frau Dreier berichtet, dass am 16.09. ein Termin mit der Verwaltung und der Kirche stattfinden werde, welcher zum Anlass hat, dass dort eine Blühwiese entstehen soll. Dementsprechend sei die Idee diese Fläche wohnbaulich entwickeln zu wollen überholt. 

Dokumente
Download Bebauungskonzept Kätnerskamp 17.pdf

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5. Grundstück "Freeweid 16a" ("Schatzkammer") hier: Beratung über Aufstellungsbeschluss zur Festlegung der baulichen Nutzung (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 5

Rechtliche Bedeutung

Satzung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung sind zunächst durch die Gemeinde Flintbek zu tragen. Ggf. werden diese durch potenzielle Vorhabenträger im weiteren Verlauf der Planung übernommen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Das Grundstück „Freeweid 16a“ befindet sich im Ortsteil Voorde und ist derzeit mit mehreren Lagerhallen bebaut. Auf dem Grundstück wird ein Antik- und Trödelhandel („Schatzkammer“) betrieben. Das „Schatzkammer-Gelände“ umfasst ca. 14.600 qm.
Der Betrieb des Antik- und Trödelhandels wird durch den Inhaber zukünftig eingestellt werden. Der Grundstückseigentümer bereitet aus diesem Grunde derzeit die Veräußerung seines Grundstückes vor. 
Da sich mehrere Grundstücksinteressenten*innen hinsichtlich der Abfrage der städtebaulichen Zielsetzungen und Planungen der Gemeinde Flintbek für das Grundstück an die Verwaltung gewandt haben, erfolgte in der Bauausschusssitzung vom 20.05.2021 eine Beratung über grundlegende Themen und Fragestellungen.
Aus der Beratung haben sich die folgenden Parameter ergeben:
  • Anzahl der Wohneinheiten ca. 50 - 60
  • 2 Stellplätze je Wohneinheit
  • Berücksichtigung von Stellplätzen in der Planung für die bestehende Bebauung

Darüber hinaus sind durch einzelne Fraktionen die nachfolgenden Ideen, Vorschläge und Anregungen hervorgebracht worden:
- Chance der Überplanung des Grundstückes solle ergriffen werden, um die bauliche Situation auf dem Grundstück zu verbessern
-  Auf Grund der Anzahl der geplanten Baugebiete in der Gemeinde Flintbek solle eine Überplanung des Grundstückes „Freeweid 16a“ zurückgestellt werden
- Die versiegelte Fläche solle möglichst geringgehalten werden
- Durch Festsetzung von Grünland, beispielsweise zur eigenen Nutzung, könne ein harmonischer Übergang zum Landschaftsschutzgebiet hergestellt werden
- Eine dreigeschossige Bebauung sei wünschenswert
- Keine Gewerbenutzung oder Fläche für eine Kindertagesstätte 
- Fläche für eine Kindertagesstätte sei nicht vorzusehen, ggf. könne kleineren, nicht störenden Gewerbebetrieben die Möglichkeit gegeben werden, sich in diesem Bereich anzusiedeln
- Bei einer Überplanung solle über geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen, z.B. durch Baumpflanzungen, auf der Straße „Freeweid“ nachgedacht werden
- Die umsetzbare Anzahl an Wohneinheiten könnte sich ggf. aus den zu realisierenden Stellplätze ergeben
- 25 % sozialer Wohnungsbau sei wünschenswert
- Bebauungsvorschlag Nr. 1: Wohnnutzung mit Spielplatzfläche, max. 66 WE, 6 MFH * ca. 320 qm = 1.920 qm (Bsp. ohne Nebenanlagen), 3 Vollgeschosse (Gebäudetyp MFH im B-Plan Nr. 51), Pro WE zwei Stellplätze zzgl. Besucherstellplätze (insg. 140 Stellplätze; ca. 2.800 qm für Stellplätze), Pro WE ein Stellplatz für die bestehende MFH Bebauung (Annahme: 24 WE ca. 480 qm für Stellplätze)
 - Bebauungsvorschlag Nr. 2: 
Wohnnutzung mit Spielplatzfläche und eine Standortvariante für eine Kita, max. 40 WE (5 * 8 WE), 5 MFH * 320 qm = 1.600 qm (Bsp. ohne Nebenanlagen), 2 Vollgeschosse zzgl. Staffelgeschoss analog MFH mit 8 WE im B-Plan Nr. 51, Pro WE zwei Stellplätze zzgl. Besucherstellplätze (insg. 84 Stellplätze; ca. 1.700 qm für Stellplätze) / Für Zufahrten und Nebenanlagen ca. 1.500 qm, Pro WE ein Stellplatz für die bestehende MFH Bebauung (Annahme: 24 WE ca. 480 qm für Stellplätze)
Durch die „Holstein Bau GmbH“ wurde ein Bebauungsvorschlag für die Errichtung von Geschosswohnungsbau auf dem Grundstück erarbeitet, welches in der Bauausschusssitzung vom 12.08.2021 vorgestellt wurde.
Der Bebauungsvorschlag sieht die Realisierung eines Wohnquartiers mit 104 Wohnungen, wovon 25 barrierearm hergestellt werden, vor. Geplant sind vier viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit je 18 Wohneinheiten sowie drei dreigeschossige Wohnhäuser mit zweimal je 11 Wohneinheiten und einmal je 10 Wohneinheiten. Die detaillierten Angaben zum Bebauungsvorschlag können dem Bauausschussprotokoll vom 12.08.2021 entnommen werden.
Ein weiterer Grundstücksinteressent, die „Gewoba Nord Baugenossenschaft eG“, wird sich in der Bauausschusssitzung am 21.10.2021 darüber hinaus vorstellen. 
Im Bauausschuss besteht der Konsens, dass das am 12.08.2021 vorgestellte Bebauungskonzept nicht den Zielsetzungen des Bauausschusses für die Fläche entspricht. Insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten und damit einhergehend die Anzahl der Wohnhäuser als auch die Geschossigkeit seien zu reduzieren.
Eine Neuordnung des Geländes sowie die Nutzung des Grundstückes zu Wohnzwecken wird jedoch grundsätzlich positiv gesehen. Die Bauausschussmitglieder kamen daher überein, über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festlegung eines konkreten Planungsziels zu beraten. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek ist das Grundstück derzeit zum Teil als Mischgebiet und zum Teil als naturnahe Grünfläche dargestellt.
Da das Grundstück derzeit nicht überplant ist, finden für die Bemessung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bau- und Nutzungsänderungsanträgen derzeit die Vorschriften der §§ 34 und 35 BauGB Anwendung.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Zulässigkeit eines Vorhabens nach der Art der baulichen Nutzung lässt sich im Speziellen aufgrund der Regelung des §34 (2) BauGB bemessen, sollte sich die nähere Umgebung in einen der Baugebietstypen nach den §§2-11 Baunutzungsverordnung einklassifizieren lassen.

Eine städtebaulich geordnete Überplanung des Grundstückes erfolgt durch eine durchzuführende Bauleitplanung. Ein alsdann geltender Bebauungsplan gilt mit seinen Festsetzungen aus bauplanungsrechtlicher Sicht für die Zulässigkeit von Vorhaben nach §29 BauGB als maßgebend. 
Ein Aufstellungsbeschluss dokumentiert die Planungsabsicht der Gemeinde mit einer diesbezüglich verbundenen Außenwirkung, einen Bebauungsplan aufzustellen und damit einhergehend das jeweilige Planungsziel bekanntzugeben. 
Der Aufstellungsbeschluss ist verfahrensrechtlich keine Voraussetzung für die Planaufstellung. Er ist jedoch Voraussetzung für die Nutzung der Plansicherungsinstrumente des Baugesetzbuches in Form des Erlasses einer Veränderungssperre (§ 14 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)), der Zurückstellung der Entscheidung über ein Vorhaben (§15 Abs.1 und 3 BauGB) und für Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Planaufstellung (§ 33 Abs.1 BauGB), soweit schon die städtebaulichen Ziele der Planung hinreichend konkretisiert sind.

Durch Fassung eines Aufstellungsbeschlusses mit der Zielsetzung der „Schaffung von Wohnraum“ dokumentiert die Gemeinde Flintbek nach außen Ihre Absicht, dieses Ziel durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu realisieren. 
Für den Erlass einer Veränderungssperre muss jedoch bereits eine Mindestkonkretisierung der planerischen Absichten der Gemeinde vorliegen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde positive Vorstellungen über den Inhalt des aufzustellenden Bebauungsplanes haben muss. Das Ziel, ein bestimmtes Vorhaben zu verhindern, ist nicht ausreichend (unzulässige Verhinderungsplanung).

In Hinblick auf das Erfordernis der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB erhält die Gemeinde frühzeitig Kenntnis von Bauanträgen. Sobald ein solcher vorliegt, kann die Gemeinde auch erst dann durch Erlass eines Aufstellungsbeschlusses und einer Veränderungssperre reagieren. Die Zulässigkeit einer „anlassbezogenen“ Veränderungssperre ist in der Rechtsprechung anerkannt. 

Die aktuelle ausgebübte und genehmigte Nutzung des Grundstückes mit den darauf errichteten baulichen Anlagen als Lagerfläche für die Einlagerung von Möbeln, Haushaltsgegenständen genießt sowohl im unbeplanten Innenbereich nach §34 BauGB als auch im Geltungsbereich eines Bauleitplanes einen formellen Bestandschutz. 
Durch eine Nutzungsänderung erlischt allerdings der Bestandsschutz hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als auch des Maßes der baulichen Nutzung, was zur Folge hat, dass eine beantragte Nutzung nach §34 BauGB als zulässig anzusehen ist. Der bauplanungsrechtlichen Prüfung unterliegen die aktuellen Orts- und Lebensverhältnisse.

Abschließend ist zu benennen, dass eine Planung ohne Zusammenarbeit mit einem Vorhabenträger Planungskosten verursacht, welche durch die Gemeinde Flintbek getragen werden müssten. Darüber hinaus besteht die Ungewissheit, ob ein aufgestellter Angebotsbebauungsplan einer kompatiblen Planungsidee eines privaten Investors entsprechen kann. 

Aus den o.g. Gründen sollte in der Bauausschusssitzung am 09.09.2021 eingehend darüber beraten werden, ob ein Aufstellungsbeschluss zu jetzigem Zeitpunkt gefasst werden sollte. 

C Beschlussvorschlag

Beschlüsse ergeben sich ggf. aus der Beratung. 

Diskussionsverlauf

Frau Dreier gibt einen Rückblick auf die Vorstellung des Planungskonzeptes der Holstein Bau GmbH, welche Ihre Planungsidee in der letzten Bauausschusssitzung am 12.08. vorstellten.
Des Weiteren sei angedacht in einer kommenden Bauausschusssitzung eine Planungsidee der GEWOBA Nord Baugenossenschaft vorzustellen.
Am heutigen Sitzungstag solle allerdings über einen möglichen Aufstellungsbeschluss zur Festlegung der baulichen Nutzung des zu betrachtenden Grundstückes beraten werden.
Sie führt einführend fort, dass Herr Lorenzen, aufgrund seines naheliegenden Wohnsitzes zum Geltungsbereich der möglichen Planung, als nicht befangen gilt. Dies sei darin begründet, dass sich durch das Erwirken eines diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil für Ihn ergebe. Bei Folgeberatungen und Beschlussfassungen sei ein mögliches Vorliegen der Befangenheitsmerkmale nach der Gemeindeordnung erneut zu prüfen.
Herr Pieczonka erkundigt sich, ob auf dem Grundstück eine Ausgleichsfläche liegt. Frau Dreier erteilt die Auskunft, dass von gemeindlicher Seite keine Anhaltspunkte vorliegen, dass dort eine Ausgleichsfläche existiere. Eine Antwort auf eine sich darauf beziehende Abfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde stehe noch aus. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Flintbek stellt hier lediglich eine naturnahe Grünfläche dar. 
Herr Lorenzen verweist darauf, dass dieser Bereich aufgrund einer absinkenden Topographie bei Regenereignissen sich als Fläche darstellt, die dann eine starke Vernässung aufweist. Er erfragt des Weiteren, wann Bestandsschutz für die bauliche Nutzung der Gebäude bestehe. Frau Dreier führt aus, dass für die genehmigte Nutzungsart ein Bestandsschutz bestehe, im Speziellen auch hinsichtlich einer Überplanung des Grundstückes.
Durch einen Aufstellungsbeschluss halte sich die Gemeinde die Möglichkeit offen die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs in Form der Zurückstellung oder der Veränderungssperre zu nutzen, sollte eine dem Planungsziel entgegenstehende Nutzungsart beantragt werden.
Im Ausschuss herrscht der mehrheitliche Konsens einen allgemeinen Aufstellungsbeschluss zu fassen, mit dem Planungsziel Wohnraum auszuweisen. Die Fraktion der CDU spricht sich gegen ein solches Planungsziel für die Fläche „Freeweid 16a“ aus.

Beschluss

1. Für das Gebiet „nördlich des „Bahnhofes Flintbek“, östlich der Straße „Freeweid“, westlich der Bahnlinie Kiel-Neumünster-Hamburg und südlich der Seniorenwohnanlage „Mühlenhof““ („Schatzkammer-Grundstück“ – Freeweid 16a) (Geltungsbereich siehe Anlage) wird ein B-Plan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung einer Wohnbaufläche 
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach §3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

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6. Bebauungsplan Nr. 53 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet "An der Straße "Zur Heide", östlich der Straße "Röthsoll", südlich der Straße "Christiansruh" (Vorranggebiet Windenergienutzung)" hier: Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

Frau Dreier berichtet, dass der Antrag auf Zurückstellung nach §15 Baugesetzbuch (BauGB) am 06.07.2021 dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume übersendet worden ist. Dieser Antrag befindet sich aktuell in der Bearbeitung. Die Dauer der Zurückstellung belaufe sich auf 1 Jahr, die Dauer der Jahresfrist beginnt mit dem Eingang des Genehmigungsschreibens beim Antragssteller. Ein Entwurf des städtebaulichen Vertrages, welcher zwischen der Gemeinde und dem Windkraftvorhabenträger geschlossen werden könnte, befindet sich aktuell zur rechtlichen Überprüfung beim Fachanwalt des Vorhabenträgers. Des Weiteren diene dies zur Vorabstimmung, um dem Hauptausschuss in einer der nächsten Ausschusssitzungen einen beratungsreifen Vertragsentwurf vorlegen zu können. 
Herr Groß spricht sich deutlich gegen die Vorgehensweise der Verwaltung aus. Er führt an, dass der Vertragsentwurf vor der Übersendung dem Ausschuss hätte vorgelegt werden müssen. Frau Schlegelberger-Erfurth schließt sich Herrn Groß Auffassung an.
Herr Lorenzen unterstützt das Handeln der Verwaltung und verweist darauf, dass dies eine gängige Vorgehensweise im Ablauf eines Bauleitplanverfahrens sei.  Herr Kernke-Robert schließt sich den Aussagen Herrn Lorenzens an und sagt, dass das Vorgehen einen realisierbaren Vorentwurf erzeuge.
Herr Pieczonka merkt an, dass der Entwurf abschließend durch ein politisches Gremium beschlossen werden müsse. Bis dahin seien keine Entscheidungen getroffen.
Frau Bläse fasst zusammen, dass der Entwurf des städtebaulichen Vertrages in seiner vorabgestimmten Ausfertigung in einer der nächsten Ausschusssitzungen beraten werden und zu dieser auch Herr Blumberg als Rechtsberatung eingeladen werden solle.

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7. Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

Zu Beschluss 1:
Frau Dreier stellt einen Befreiungsantrag vor, in welchem die Antragsteller, Am Fehltmoor 29, beantragen von der Festsetzung eines im B-Plan Nr.51 festgesetzten Baums befreit zu werden. 
Der besagte Baum ist vom Eschensterben befallen, wodurch das entstandene Totholz eine Gefahr darstellt. Die Untere Naturschutzbehörde hat eine diesbezügliche Fällgenehmigung erteilt.

Zu Beschluss 2:

Der Antragsteller, Dorfstraße 31a, beantragt die Befreiung von einer Festsetzung der 1.Änderung des Bebauungsplans Nr.16, welche regelt, dass Einfriedungen und gärtnerische Anlagen innerhalb der Sichtdreiecke eine Höhe von 70 cm, gemessen von der Straßenoberfläche, nicht überschreiten dürfen.
Er beabsichtigt hier Einfriedungen zu errichten, welche die maximal zulässige Höhe überschreiten.
Der Ausschuss vertritt die Auffassung, dass aus Gründen der Verkehrssicherung dem Befreiungsantrag nicht zugestimmt werden könne, des Weiteren sei die bereits bestehende Hecke, welche die Maximalhöhe überschreitet, auf das im B-Plan festgesetzte Maß zurückzuschneiden. 

Beschluss 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7, Enthaltungen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 09.09.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

Herr Herrmann merkt an, dass die Verlegung der Befreiungsanträge vom nichtöffentlichen in den öffentlich Sitzungsteil ohne vorherige Unterrichtung mit dem Ausschuss erfolgte und spricht sich dagegen aus. 

Herr Lorenzen verweist darauf, dass er bereits mehrmals an die Verwaltung herangetreten ist, da im Bebauungsplan, welcher sich über die Ecke Hahnenbusch/Butenschönsredder erstreckt, festgesetzte Bäume entfernt wurden. Er bittet erneut dies durch die Verwaltung zu prüfen.

Datenstand vom 01.11.2021 13:06 Uhr