Datum: 27.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürger- und Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek
Körperschaft: Gemeinde Flintbek
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderungsanträge zur Tagesordnung
2 Niederschrift vom 11.06.2020 (öffentlicher Teil)
3 Bericht der Verwaltung
4 Famila-Gelände: Zwischennutzung nach Abriss (SV)
5 Windrad an der Kläranlage K-15 (SV)
6 Umsetzung der Festsetzungen des B-Planes Nr. 30, hier: verkehrsberuhigter Bereich (SV)
7 Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den Straßen Ecksaal und Vierwenden (SV)
8 Verkehrsberuhigung (SV)
9 Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek (SV)
10 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung.pdf
Download Einladung 27.08.2020.pdf
Download Niederschrift vom 27.08.2020.pdf

zum Seitenanfang

1. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 1

Diskussionsverlauf

Für den TOP 10 ist kurzfdristig Herr Probst vom Ingenieurbüro Hansen&Klümpen einegladen worden. Daher wird dieser TOP als neuer TOP 5 vorgezogen.
Des Weiteren wird der TOP 8 „Fahrradstraße“ auf die nächste Sitzung am 30.09.2020 verschoben, damit die Fraktionen über die kurzfristig vorgelegte Vorlage der FDP ausreichend diskutieren können.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

2. Niederschrift vom 11.06.2020 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 2

Diskussionsverlauf

Zur Niederschrift vom 11.06.2020  (öffentlicher Teil) werden keine Einwände erhoben.
Die Niederschrift ist somit genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift vom 11.06.2020.pdf

zum Seitenanfang

3. Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 3

Diskussionsverlauf

Bezüglich des Landschaftsrahmenplanes SH ist die Bekanntmachung erfolgt, die neuen Pläne sind jetzt gültig.

Für das Sachthema Windenergie ist die Beteiligungsphase laut Amtsblatt abgeschlossen. Das weitere Vorgehen wird im September von der Landesregierung festgelegt.
Der Gewässerschutzbeauftragte hat zum 30.09.20 gekündigt, eine Alternative wird aktuell gesucht.

Für die Pflege der Regenwasserbewirtschaftungsanlagen ist der Auftrag für den ersten großen Rückschnitt vergeben worden; Nachtragsmeldung in Höhe von 45.000 € ist eingereicht.
Für die gewünschte Überarbeitung der Grünflächenausschreibung ist noch keine Rückmeldung der Landschaftsarchitekten eingegangen sodass die Begehung noch aussteht.
Eine Errichtung einer Ladesäule im Eingangsbereich des B-Plan 51 wäre möglich. Aufgrund des Beschluss des UmwWA vom 06.03.2020, dass keine Aufstellung auf öffentlichen Flächen auf Kosten der Gemeinde erfolgen soll, ist dies durch die Verwaltung verneint worden.

Bezüglich des Erikaweges hat die Gemeinde ihre Aufgaben in Form von Graben ausbaggern und Drainageleitung einpflegen sowie einen gewissen Rückschnitt am Bahndamm erledigt. Auf der landwirtschaftl. Fläche sollen die Arbeiten bis Mitte September abgeschlossen sein.

Die Baustelle Schlotfeldtsberg wird voraussichtlich Ende September beendet. Die Baustelle läuft ohne nennenswerte Hindernisse. Die Ampel muss eingeschaltet bleiben, da es während des Berufsverkehrs schwierig ist aus dem Schlotfeldtsberg oder ggü. h erauszufahren.

Für die Kanalsanierungsarbeiten, aufgrund der Asphaltierungsarbeiten des LBV in 2021, sind die Kosten i.H.v. ca. 118.000,00€ ermittelt und bereits in den 2. Nachtragshaushalt eingestellt.

Seit Montag findet in der Gemeinde die Regelspülung der Kanäle statt und wird ca. 3 Wochen dauern. Auf der homepage ist ein Hinweis, mit den betroffenen Straßen eingestellt.

Der LBV plant ab dem 05.10.20 die Asphaltsanierung von Techelsdorf bis Reesdorf (ist auf HP) und wird voraussichtlich 1 Monat dauern.

Abweichend vom Beschluss des Ausschusses sind aufgrund von näheren Untersuchungen die Straßen Bäckerberg, Hegereiterweg, Butenschönsredder-Rest, Richtg. L-307 sowie allgemeine Flickarbeiten zur Ausschreibung gekommen.
Im Kätnerskamp ist in der Asphaltschicht eine Pechbelastung nachgewiesen worden und im Mühlenkampsredder sind aufgrund der Topographie und der Anwohner mit Fahrzeugverkehr noch nähere Planung erforderl.(Kanal-Mulde; Umleitungsverkehr).
Für die Kanalsanierungsmaßnahmen Rahmenkamp laufen die Vorplanungen, um die Sanierung in 2021 zu realisieren und daran anschließend in 2022 den Asphalt (Vorplanung mit Kosten wird für den HH 2021 vorbereitet).
GV H. Groß moniert, dass die Vollsperrung in der Dorfstraße nicht in das Navigationssystem eingepflegt ist.
Frau GV’in Dr. Gesa Boysen teilt mit, dass Herr Kohler aus dem Freeweid, sie bezüglich der Asphaltsanierung vor seinem Haus angesprochen hat. Herr Wieck erläutert, dass derzeit die Ausschreibung für ein entsprechendes Ingenieurbüro läuft und Kanal- sowie Asphaltsanierungskosten für den Haushalt 2021 ermittelt werden, um den Freeweid in 2021 sanieren zu können.

zum Seitenanfang

4. Famila-Gelände: Zwischennutzung nach Abriss (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 4

Diskussionsverlauf

Unmittelbar vor der Ausschusssitzung fand eine Begehung der Fläche mit den Mitgliedern statt. Bereits dort wurde erläutert, was bei vorangegangenen Ortsterminen mit den Bauherren besprochen wurde, bspw., dass das komplette Pflaster entfernt wird, die Treppe erhalten werden kann und die Fläche bis zu den Bordsteinbegrenzungen an der Randbepflanzung beräumt werden soll.
In der Sitzung wurden dann noch Vorschläge gesammelt, was erhalten bleiben sollte und welche Bestandteile abgetragen werden müssten. So wurde von Frau Boysen vorgeschlagen, die Pflasterfläche am Vorplatz der Stützmauer zu erhalten, um sie als Freizeitfläche zu nutzen.
Andere sprachen sich wiederum dafür aus, alles weitestgehend zu entfernen.
Da jedoch keine Einigung erzielt werden konnte und die Angelegenheit auch nicht drängt, da der Famila-Markt in absehbarer Zeit nicht in die neuen Räumlichkeiten am Eiderkamp umziehen wird, wurde sich darauf verständigt, die offenen Fragen nochmals in den Fraktionen zu besprechen und in einem der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Wegeausschusses zu behandeln. Über einen Antrag der Bündnis 90/Die Grünen, über den ebenso wenig abgestimmt wurde wie über die Beschlussvorlage, wird dann neu zu diskutieren sein.

Dokumente
Download Interimslösung_Famila-Gelände.pdf

zum Seitenanfang

5. Windrad an der Kläranlage K-15 (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 5

Finanzielle Auswirkungen

Für die Ausarbeitung der Varianten und deren Machbarkeitsempfehlungen würden Vorplanungskosten in Höhe von 5.000 € anfallen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

CO2-Minderung bei öffentlichen Einrichtungen erreichen.

A Sachverhalt

Die Windenergieanlage (WEA) vom Typ Tacke TW 600 steht nun mittlerweile seit über 20 Jahren hinter dem Klärwerk und ist für Flintbek seither der einzige Lieferant in dieser Größenordnung für regenerativ bereitgestellten Strom. Wie die Turmhochhäuser am Hasselbusch und an der Gartenstraße, gehört auch die WEA zum weithin sichtbaren Ortsbild der Gemeinde.
Der Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Flintbek, als Eigentümer der Fläche, und dem Betreiber der WEA läuft allerdings zum 31.12.2020 aus. Der Vertrag sieht vor, dass die Anlage spätestens zu diesem Datum zurückzubauen ist.
In den vergangenen Ausschüssen wurde bereits angesprochen, dass sich über eine Zukunft des Areals für die Nutzung regenerativer Energien Gedanken gemacht werden sollte. Der Vorschlag des Planungsunternehmens Hansen + Klümpen, die das Sanierungskonzept des Klärwerks erstellt haben, vor Ort eine eigene kommunal betriebene Kleinwindenergieanlage (KWEA) zu errichten stieß zunächst auf positive Resonanz.
Mit ebendiesem Planungsbüro fand am 13.08.2020 ein Ortstermin statt, um zum einen die Altanlage zu besichtigen und zum anderen, um mögliche Varianten für das weitere Vorgehen zu besprechen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für das weitere Vorgehen stehen mit jetzigen Kenntnisstand zunächst folgende drei Optionen zur Wahl, die mithilfe eines Planungsbüros auf ihre Machbarkeit untersucht werden müssten:
  1. Altanlage durch derzeitigen Betreiber vollständig zurückbauen lassen und an gleicher Stelle eine KWEA errichten und betreiben,
  2. je nach Standfestigkeit, Altanlage wie 1. zurückbauen lassen, das Fundament jedoch für eine eigene kleinere Anlage beibehalten,
  3. Übernahme der Altanlage vom derzeitigen Betreiber und deren Weiterbetrieb (Anpassungen und evtl. Austausch von Komponenten nötig).

Für die genannten Varianten können, je nachdem wie sich letztlich nach dem Ergebnis der Voruntersuchungen entschieden wird, weiterführende Untersuchungen wie Standfestigkeitsgutachten, Check der Antriebstechnik etc. nötig werden.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Machbarkeitsbetrachtung, Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung der genannten Optionen ein Planungsbüro zu beauftragen und mit den sich ergebenden Erkenntnissen, im Zusammenwirken mit dem Umwelt- und Wegeausschuss, eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Standortes zu treffen. Hierfür würden für die Leistungsphase 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) Planungskosten in Höhe von ca. 5.000 € entstehen. Diese sind bei Beschlussfassung im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Altanlage vom Betreiber vertragsgemäß zurückbauen zu lassen und an dessen Stelle keine Neuerrichtung vorzunehmen. Dafür würden keine weiteren Planungs- und Investitionskosten anfallen. Aufgrund der Preisentwicklung am Energiemarkt im Zusammenhang mit dem hohen Verbrauch der beiden energieintensiven Liegenschaften Klärwerk und Pumpstation, mit einem Gesamtverbrauch von ca. 500.000 kWh/a und sich daraus ergebenden Kosten von über 100.000 € allein für den Stromverbrauch, sollten mittel- bis langfristig jedoch Wege gefunden werden, um den Eigenbedarf zumindest teilweise durch regenerative Energien zu decken, nicht nur aus Wirtschaftlichkeitsgründen, sondern auch aus klimapolitischer Sicht.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt, dass die Verwaltung ein Planungsbüro mit der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) zum Standort der Windenergienutzung am Klärwerk beauftragt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten von ca. 5.000 € sind im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Gez. M. Dönicke am 20.08.2020
Gez. O. Plambeck am 20.08.2020

Diskussionsverlauf

Herr Probst, vom Ingenieurbüro Hansen+Klümpen, konnte kurzfristig eine überschlägige Berechnung der drei Optionen vornehmen und stellt diese vor. Eine Übersicht zu den genannten Optionen ist dem Protokoll beigefügt. Sein Fazit lautet, dass der Weiterbetrieb der Altanlage die wirtschaftlichste Variante wäre, dieser aber genehmigungstechnisch mit einigen Hürden verbunden  ist, da durch den Betreiberwechsel der Bestandsschutz verloren geht. Nach seinen Ausführungen ergehen zahlreiche Wortmeldungen.
Herr Wachs sieht mit der FDP keinen Weiterbetrieb der Altanlage, ebenso wenig wie Herr Groß, der dies ablehnt und eine für das Klärwerk und PW1 abgestimmte Anlage bevorzugen würde. Herr Kruse, Herr Rahn und Frau Bläse können dem nur zustimmen. Herr Herrmann ergänzt, dass die Bestandsanlage nicht zu den leisesten ihrer Art zählt und deren Weiterbetrieb schon allein deswegen nicht akzeptabel wäre.
Frau Boysen stellt den Antrag eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den weiteren Betrieb der Altanlage durchführen zu lassen.
Frau Bläse fragt nach, über welche Punkte generell abgestimmt werden muss und worüber auch noch später entschieden werden kann, da die Meinungen zum Thema offensichtlich weit auseinandergehen. Herr Wieck erklärt, dass aufgrund der Beendigung des Vertrags zwischen Gemeinde und Betreiber eine Entscheidung getroffen werden muss, ob die Anlage zurückgebaut wird oder nicht.  
Letztlich wird über den eingebrachten Antrag von Frau Boysen und über die Beschlussvorlage wie folgt abgestimmt und somit soll die Anlage vollständig zurückgebaut werden und vorerst kein Planer mit weiteren Untersuchungen beauftragt werden.

Beschluss 1

Die Gemeinde Flintbek prüft die Übernahme der Altanlage vom derzeitigen Betreiber und deren Weiterbetrieb auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und beauftragt dafür ein Planungsbüro mit der Vorplanung, einschließlich notwendiger Verhandlungen mit den Stadtwerken Kiel. Die anfallenden Planungskosten sind im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
mehrheitlich abgelehnt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6, Enthaltungen: 0

Beschluss 2

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt, dass die Verwaltung ein Planungsbüro mit der Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2) zum Standort der Windenergienutzung am Klärwerk beauftragt. Die voraussichtlich anfallenden Kosten von ca. 5.000 € sind im 2. Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
mehrheitlich abgelehnt 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6, Enthaltungen: 1

Dokumente
Download SV_Windrad am Klärwerk_Vorbetrachtung_Hansen+Klümpen.pdf
Download TOP_Windrad an der Kläranlage K-15_Antrag B90-DieGrünen.pdf

zum Seitenanfang

6. Umsetzung der Festsetzungen des B-Planes Nr. 30, hier: verkehrsberuhigter Bereich (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 6

Rechtliche Bedeutung

Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Beschaffung und Aufstellung neuer Schilder

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen soll möglichst vermieden werden. Flintbek beteiligt sich an umweltgerechten Verkehrsplanungen.

A Sachverhalt

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 sehen vor, dass die vorhandenen Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen sind. Die Anordnung des VZ 325 war damals aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich, daher wurde eine Tempo 20 Zone eingerichtet. Eine Tempo 20 Zone ist nach den Bestimmungen der STVO jedoch nur in Geschäftsstraßen möglich. Dieses ist in den Straßen des B-Planes Nr. 30 nicht der Fall. Die Vorschriften in Bezug auf die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen haben sich im letzten Jahr verändert. Im Rahmen der letzten Verkehrsschau wurden die Straßen de B-Planes Nr. 30 befahren. Die Anordnung des VZ 325 ist jetzt möglich.

B Stellungnahme der Verwaltung

Da die Festzungen des B-Planes Nr. 30 bereits die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen vorsehen und es sich um eine rechtgültige Satzung der Gemeinde Flintbek handelt, ist ein weiterer Beschluss der kommunalen Gremien nicht notwendig. Die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird in Kürze die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

C Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt die Umsetzung der Festsetzungen des B-Planes Nr. 30 in Bezug auf die Ausweisung der Straßen als verkehrsberuhigte Bereiche zur Kenntnis.
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 13.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 13.08.2020

zum Seitenanfang

7. Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches in den Straßen Ecksaal und Vierwenden (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 7
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 24.09.2020 ö 7

Rechtliche Bedeutung

Selbstverwaltungsangelegenheit

Finanzielle Auswirkungen

Beschaffung und Aufstellung neuer Schilder

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen soll möglichst vermieden werden. Flintbek beteiligt sich an umweltgerechten Verkehrsplanungen.

A Sachverhalt

Die Straßen Ecksaal und Vierwenden sind als Tempo 20 Zonen ausgewiesen. Entsprechend der Vorschriften der STVO ist die Einrichtung von Tempo 20 Zonen nur in Geschäftsstraßen zulässig. Dieses ist bei den Straßen Ecksaal und Vierwenden nicht der Fall. Im Rahmen der letzten Verkehrsschau wurden die Straßen befahren. Die Kommission kann sich für die Straßen die Einrichtung von Tempo 30 Zonen oder verkehrsberuhigten Bereichen vorstellen. Beide Varianten sind rechtlich zulässig.

B Stellungnahme der Verwaltung

Die Entscheidung, ob in den Straßen Ecksaal und Vierwenden eine Tempo 30 Zone oder ein verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt werden soll, obliegt letztendlich der Gemeinde als Trägerin der Straßenbaulast.

In Vergleichbarkeit der Straßen Ecksaal und Vierwenden mit den Straßen des B-Planes Nr. 30 ist nach Auffassung der Verwaltung die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen  angezeigt.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu bitten, für die Straßen Ecksaal und Vierwenden verkehrsberuhigte Bereiche anzuordnen.

gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 13.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 13.08.2020

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu bitten, für die Straßen Ecksaal und Vierwenden verkehrsberuhigte Bereiche anzuordnen.

gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 13.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 13.08.2020

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Verkehrsberuhigung (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 8

Rechtliche Bedeutung

Freiwillige Leistung

Finanzielle Auswirkungen

2.500,00€

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

In den Straßenabschnitten, in denen keine befriedigende Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer gegeben ist, ist durch Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und durch bauliche Einzeländerungen die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

A Sachverhalt

Mit Beschluss vom 11.06.2020 sollen in den nachfolgend genannten Bereichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, ggf. in Absprache mit dem Baulastträger, geprüft und Kosten ermittelt werden.
  1. K 15 zwischen Feuerwehr und Einmündung zu den Kindergärten
  2. Schlotfeldtsberg zwischen Rosenberg, Praxis Dunkelmann und Einmündung Hasselbusch
  3. Langstücken zwischen Mühlensteinweg und Effland

B Stellungnahme der Verwaltung

Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde Rendsburg und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr S.-H. ist für Maßnahmen an klassifizierten Straßen (Kreis- und Landesstr., etc.) ein Ingenieurbüro zu beteiligen, welches mit entsprechenden Programmen genaue Aufmaße und planerische Zeichnungen prüffähig vorbereiten können. Des Weiteren ist auf den genannten Gemeindestraßen für die Straßenverkehrsbehörde ein Konzept in den bereits geschwindigkeitsreduzierten Straßen in Bezug auf den dortigen ÖPNV zu erstellen; in der Vergangenheit sind baul. Maßnahmen in den ÖPNV-Bereichen versagt worden.
Für die Umsetzung wurden Planungsleistungen i.H.v. vorerst 2.400,00€ ermittelt.
Diese könnten im 1. Nachtrag bereitgestellt werden, um mit der Planung kurzfristig zu beginnen.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt 2.4 00,00€ für die Planung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den Haushalt 2021 einzustellen.

gez. A. Wieck (Amtsleiter) am 19.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 20.08.2020

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss beschließt 2.4 00,00€ für die Planung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den Haushalt 2021 einzustellen.

gez. A. Wieck (Amtsleiter) am 19.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 20.08.2020

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

zum Seitenanfang

9. Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek (SV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 9

Rechtliche Bedeutung

Pflichtaufgabe

Finanzielle Auswirkungen

-keine-

A Sachverhalt

Aufgrund von Zeitablauf, einigen gesetzlichen Änderungen und Verschiebungen in den Rechtsgrundlagen ist die Abwassersatzung neu zu fassen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Für die neue Abwassersatzung sind nur geringfügige Änderungen ggü. der bisherigen Satzung erfolgt.
Parallel ist die in der Anlage beigefügte Abwassersatzung gem. § 45 Abs. 1 des Landeswassergesetzes der unteren Wasserbehörde zur Genehmigung übersandt worden. Bei Vorlagenerstellung war diese noch nicht erteilt.

C Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek, vorbehaltlich der Genehmigung der unteren Wasserbehörde zu beschließen.
gez. A. Wieck (Amtsleiter) am 19.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 20.08.2020

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss wünscht zukünftig die vorgenommenen Änderungen in den Satzungen kenntlich zu machen.

Beschluss

Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwassersatzung der Gemeinde Flintbek, vorbehaltlich der Genehmigung der unteren Wasserbehörde zu beschließen.
gez. A. Wieck (Amtsleiter) am 19.08.2020
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 20.08.2020

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Abwassersatzung.pdf

zum Seitenanfang

10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Wegeausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Umwelt- und Wegeausschuss 27.08.2020 ö 10

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung teilt mit, dass die Bordesholmer Sparkasse besonders unansehnliche Stromkästen oder Trafohäuschen sucht, um diese kunstvoll umzugestalten.
Für das Windvoranggebiet Kleinflintbek wird mitgeteilt, dass  die Planer des Gebietes die ersten Entwürfe für die Errichtung von WEA in der Sitzung des Umwelt- und Wegeausschusses am 30.09.2020 vorstellen werden.
Der Ausschuss erzielt Einkunft darüber, dass der im B-51 gefundene Findling im Einmündungsbereich des B-Plan-Gebietes platziert bleiben soll und nicht am Eingang zum Fehltmoor.
Aufgrund der Eingabe s. Anlage) von Herrn Wachs (FDP) bezüglich der Gehwegsanierung im Baumwurzelbereich, teilt die Verwaltung mit, dass eine solche Sanierung pro Baumscheibe ca. 17.000,00€ kostet.
GV H. Groß spricht noch einmal das grundsätzliche Problem des Parkens in Voorde sowie die damit verbundenen Ahndungen an und bittet die Verwaltung um lösungsorientierte Alternativen.
In diesem Zuge bittet der Ausschuss die Verwaltung, die Möglichkeit des Parkens, wie z.B. in der Straße Plambeckskamp oder im Heimstättenweg zu prüfen und eine entsprechende Vorlage zu erstellen.
Des Weiteren wird der mangelhafte Heckenrückschnitt im Ort angesprochen und hiergegen durch die Verwaltung Verwarn- bzw. Bußgelder zu erlassen.  GV Kruse spricht hier insbesondere das Sichtdreieck in der Feuerwache Ecke Butenschönsredder an.
Herr Wachs fragt nach dem Unfall-Laternenmast in der Gartenstraße. Daraufhin erwidert Herr Wieck, dass die Beauftragung sofort nach Unfallbekanntgabe erfolgte, sich aktuell aber auch nach einem weiteren Anbieter, bezüglich der Straßenbeleuchtung umgesehen wird.

Dokumente
Download Schäden Gehweg Schlotfeldtsberg.pdf

Datenstand vom 02.10.2020 11:05 Uhr