Eingaben nach § 10 der Geschäftsordnung (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 16.12.2021 ö 3

Sachbearbeiter/in
Brede Hendrik

A Sachverhalt

Gemäß § 10 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner sich mit Eingaben (Anregungen, Bedenken und Beschwerden) an die Gemeindevertretung wenden.
Mit Schreiben vom 14.10.2021 wandte sich Herr Hillebrand an den Bauausschuss hinsichtlich des Planungsverfahren um den Bebauungsplan Nr. 50 für das Gebiet „östlich und südöstlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““. Da die absolute Zuständigkeit über die Behandlung von Anregungen und Beschwerden der Einwohner/innen bei der Gemeindevertretung liegt, wurden die Fragen in der Sitzung des Bauausschusses am 21.10.2021 vorberaten. Die Verwaltung hat daraufhin die Beantwortung der Fragen schriftlich ausgearbeitet. Das Schreiben von Herrn Hillebrand liegt der Sitzungsvorlage bei.

B Stellungnahme der Verwaltung

Herr Hillebrand erhält folgende Antworten auf seine Fragen:


Zu Frage 1a:
Das Votum aus der Befragung resultiert aus 155 teilnehmenden Personen. 63 Personen haben die Frage zur wohnbaulichen Entwicklung positiv bewertet, 92 Personen haben eine negative Haltung. In Relation zur Einwohnerzahl der Gemeinde Flintbek spiegelt sich hier die Meinung von knapp 2 % der Bevölkerung wieder. Die Politik wird weiterhin an der wohnbaulichen Entwicklungsplanung festhalten.

Zu Frage 1b:
Vor Durchführung der Online-Beteiligung war keineswegs ersichtlich wie hoch die Beteiligung der Flintbeker Bürger sein wird.

Zu Frage 2a und b:
Im Rahmen der Bauleitplanung wurde bereits die Erstellung eines Verkehrskonzepts beauftragt. Innerhalb dieses Gutachten werden die Auswirkungen für die Radfahrer und Fußgänger betrachtet und in entsprechenden Mobilitätsansätzen berücksichtigt.

Zu Frage 3a und b:
Der genannte Bereich der Straßen liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr, da er sich hier um eine Landesstraße handelt. In der Vergangenheit wurden bereits Anträge auf Tempo 30 durch die Gemeinde gestellt. Das Resultat aus dem zuletzt gestellten Antrag war die Errichtung der Ampelanlage in der Dorfstraße. Auch Gespräche mit dem Landrat konnten den Willen der Gemeinde Flintbek hinsichtlich der Ausweisung einer Tempo 30 Zone nicht durchsetzen.

Zu Frage 4:
Der Bauausschuss hat bisher lediglich beschlossen, im Gebiet einen absenkbaren Poller zu installieren, um die Durchfahrbarkeit des Gebietes für den ÖPNV und Rettungsfahrzeuge etc. sicherzustellen. Eine endgültige Entscheidung ob eine Durchfahrbarkeit des Gebietes zugelassen wird, kann erst unter Berücksichtigung der Verkehrsgutachten getroffen werden.
Die Planungsbüros der Gemeinde Flintbek arbeiten derzeit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung an den Bebauungsideen und notwendigen Gutachten. Sobald alle Gutachten ausgearbeitet sind und ein, durch den Bauausschuss beschlossener, Planentwurf vorliegt wird der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Nach dieser Beschlussfassung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben. Bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann, muss die Gemeindevertretung alle eingegangenen Stellungnahmen abwägen.

C Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Antwort auf die Eingabe gemäß § 10 der Geschäftsordnung und bittet die Verwaltung diese auszufertigen.

gez.  H. Brede am 08.12.2021
gez. C. Stegelmann am 08.12.2021

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Antwort auf die Eingabe gemäß § 10 der Geschäftsordnung und bittet die Verwaltung diese auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Einwohner*innen-Eingabe zum B-Plan Nr. 50 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2022 08:41 Uhr