2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet "nordwestlich der Straße "Amselring", nordöstlich der Siedlung "Immenhagen"" hier: Aufstellungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 16.12.2021 ö 14

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Satzung                

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung sind durch den Investor oder durch die Gemeinde zu tragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete) – 

In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.

A Sachverhalt

Aufgrund der kritischen Haushaltslage der Gemeinde Flintbek wurde die Verwaltung im Rahmen einer Arbeitskreissitzung beauftragt, Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten. Eine Möglichkeit einmalige Einnahmen zu generieren, liegt in der Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke. 

Da das Grundstück „Spielplatz Immenhagen; Grünfläche angrenzend an den Müllershörn“ im räumlichen Bezug zur Bebauung der Siedlung „Immenhagen“ steht und sich eine Erweiterung der Bebauung um die Fläche des Spielplatzes und der Grünfläche durchaus in das Siedlungsbild einfügen würde, besteht die Idee, diese Fläche zu überplanen und zu veräußern. 
Der Druck zur Ausweisung von Wohnbauflächen wird in der näheren Zukunft nicht nachlassen. Das Interesse, welches sowohl von den Flintbeker Bürger/innen als auch von Bürger/innen aus dem Umland, der Verwaltung entgegengebracht wird, ist immens. 
Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 3.500 qm und wird derzeit als Spielplatzfläche sowie als Grünfläche genutzt. Das Grundstück liegt innerhalb des rechtsgültigen B-Planes Nr. 27 für das Gebiet „Immenhagen - zwischen den Straßen Müllershörn und Bergkoppel“ der Gemeinde Flintbek. Der B-Plan Nr. 27 wurde im Jahre 1989 bereits durch die 1. Änderung dahingehend überarbeitet, dass die Dächer im Plangebiet flach geneigt - Dachneigung bis 11° - mit begrünter Oberfläche herzustellen sind. 
Für eine Überplanung des Spielplatzes und der Grünfläche wäre folglich die 2. Änderung des B-Planes durchzuführen. 
Seitens der Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird die Anwendbarkeit des Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ausgeschlossen. Die zu überplanende Fläche befindet sich zwar im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen B-Planes, jedoch ist diese als Grünfläche und teilweise als Kinderspielplatz festgesetzt und befindet sich in Randlage mit unmittelbaren Übergang in den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Durch das Wiederinkrafttreten des § 13b Baugesetzbuch (BauGB) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) kann allerdings doch ein beschleunigtes Verfahren gewählt werden. Diesbezügliche Rücksprache erfolgte in einem Planungsgespräch mit der Landes- sowie Regionalplanung am 26.08.2021.
Aus einer im Juni 2020 durchgeführten Verkehrsschau hat sich ergeben, dass eine verkehrliche Anbindung an die Straße „Müllershörn“ durchgeführt werden könnte. Eine fußläufige Anbindung könnte über die Siedlung „Immenhagen“ erfolgen. Die Schmutz- und Regenwasserentsorgung könnte durch Anschluss an die in der Siedlung „Immenhagen“ befindlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle erfolgen. 
Bei diesen Überlegungen ist jedoch zu beachten, dass sich der Fußweg im Privateigentum befindet.
Eine erste Begutachtung der Fläche in Hinblick auf die arten- und landschaftsschutzbezogenen Belange mit der Unteren Naturschutzbehörde soll am 22.11. stattfinden.
Der Bauausschuss berat und beschloss in der Sitzung vom 20.08.2020, dass die Verwaltung einen Aufstellungsbeschluss vorbereiten solle, um eine Bauleitplanung anzustoßen.

B Stellungnahme der Verwaltung

Ein Aufstellungsbeschluss wurde bis dato im nicht beschlossen.
Zudem wurde seinerzeit von der Verwaltung empfohlen, den gesamten Geltungsbereich des B-Plans Nr.27 hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zu überplanen.
Da die Festsetzung „Kleinsiedlungsgebiet“ gem. § 2 Baunutzungsverordnung heute nicht mehr zeitgemäß ist, sollte zudem darüber nachgedacht werden, das gesamte Plangebiet zu überarbeiten. 
Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. Bei dem Kleinsiedlungsgebiet handelt es sich um ein Auslaufmodell. In Zeiten gestiegenen Wohlstands und gewandelter Lebensgewohnheiten tritt die sozialpolitische Bedeutung dieser Festsetzung, für Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen durch eigenen Besitz von Haus und Garten und/oder landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung durch Bodenständigkeit eine gewisse Krisenfestigkeit zu erreichen, in den Hintergrund. Die Festsetzung eines Kleinsiedlungsgebietes ist funktionslos geworden, wenn im betroffenen Gebiet auf absehbare Zeit nicht mehr mit einer Rückkehr zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln, die auf dem Grundstück gewonnen werden, zu rechnen ist und sich die Bewohner erkennbar auf diesen Zustand eingestellt haben. 
Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek sollte sich allerdings dieser Problematik, sowie ähnlichen bauplanungsrechtlichen Spannungen, angenommen werden, sodass die Berücksichtigung dieser Überplanung in der 2. Änderung des B-27 aus zeitlicher sowie fachlicher Sicht keine Berücksichtigung finden sollte.
Über die Veräußerung der Fläche vor der Schaffung des Baurechts, vor dem Beginn der Erschließung der Fläche oder nach der abgeschlossenen Erschließung als Bauland sollte in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen beraten werden.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung durch Beschluss des 18.11.2021 einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

C Beschlussvorschlag

  1. Für das Gebiet „nordwestlich der Straße „Amselring“, nordöstlich der Siedlung „Immenhagen““ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet „Immenhagen“ der Gemeinde Flintbek als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Beschluss

  1. Für das Gebiet „nordwestlich der Straße „Amselring“, nordöstlich der Siedlung „Immenhagen““ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.27 für das Gebiet „Immenhagen“ der Gemeinde Flintbek als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. 

Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: 

Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Geltungsbereich 2. Änderung B27 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2022 08:41 Uhr