2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 16.12.2021 ö 15

Sachbearbeiter/in
Jürgensen Ken

Rechtliche Bedeutung

Satzung                        

Finanzielle Auswirkungen

Kosten für die Bauleitplanung wird durch den Investor getragen.

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.

Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.

Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

Das zu betrachtende Grundstück, auf welchem sich aktuell die Bebauung „Dorfstraße 37“ befindet, liegt innerhalb der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek. 
Der Grundstückseigentümer ist mit einer Bebauungsidee an die Verwaltung herangetreten, welche in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.03.2021 vorgestellt wurde. Diese wurde allerdings als zu massiv bewertet, sodass der Investor am 20.05.2021 im Rahmen der Bauausschusssitzung eine geänderte Bebauungsidee vorstellte. Nun sieht die Planung auf dem Grundstück zwei neu zu errichtende Baukörper vor, welche jeweils vier Wohneinheiten beinhalten sollen. Da die zu errichtenden Wohneinheiten als Single-Wohnungen geplant werden, ist pro Wohneinheit jeweils ein Stellplatz vorgesehen. Die vorhandene Zufahrt des Grundstückes, welche sich aktuell gegenüber der Straßeneinfahrt „Schönhorster Weg“ befindet, soll in Richtung Norden verschoben werden, um einer Negativentwicklung der verkehrlichen Lage vor Ort entgegenzuwirken und eine sichere An- und Zufahrt des Grundstückes gewährleisten. 
Der Investor ist nunmehr mit dem Anliegen an die Verwaltung herangetreten von seiner bestehenden Planungsidee, aus welcher ein Planungserfordernis resultiert, zurückzutreten.
Der Neubau soll demnach gemäß im bauplanungsrechtlichen Rahmen der rechtskräftigen ersten Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek durchgeführt werden. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Sollte die Gemeinde Flintbek an der Änderung des Bebauungsplanes festhalten wollen, besteht die Möglichkeit eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB zu erlassen. Die Kosten des Bauleitplanverfahren wären in diesem Falle durch die Gemeinde zu tragen. Da das Ziel der Änderung des Bebauungsplanes die Förderung und Ermöglichung der Innenraumverdichtung sowie Ausweisung von Geschosswohnungsbau war und dieses Ziel durch den Vorhabenträger weiterhin erfüllt wird, empfiehlt die Verwaltung nicht an der Änderung des Bebauungsplanes festzuhalten.
Gemäß des Verfahrenserlasses zur Bauleitplanung soll der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden, sollte ein Planverfahren in irgendeinem Planungsstadium vor dem abschließenden Beschluss aufgegeben werden, um den Rechtsschein des nicht abgeschlossenen Verfahrens aufzuheben.
Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 16 ist daher aufzuheben. 
Der Bauausschuss hat in seiner Ausschusssitzung, am 18.11.2021, den Empfehlungsbeschluss für die Gemeindevertretung gefasst, den diesbezüglichen Aufhebungsbeschluss zu beschließen.

C Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ aufzuheben.

2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

Beschluss

1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.16 der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „nordwestlich Schönhorster Weg/ südöstlich Schlotfeldtsberg/ südwestlich Bokseer Weg“ aufzuheben.
2. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs.1 S.2 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Lageplan 2.Änderung B16 (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2022 08:41 Uhr