Bauanträge/Bauvoranfragen und allgemeine Anfragen (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschuss, 21.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Flintbek (Gemeinde Flintbek) Bauausschuss 21.10.2021 ö 6

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

A Sachverhalt

Der Antragsteller „Konrad-Zuse-Ring 6“ stellt den Bauantrag zur Errichtung eines Folientunnels.
Die damit beantragte baulichen Anlage ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits erbaut. Dies resultierte aus der baurechtlichen Auffassung des Antragstellers, dass diese bauliche Anlage nach §63 Landesbauordnung als verfahrensfrei anzusehen sei.
Das zu betrachtende Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.38 der Gemeinde Flintbek.
In diesem befindet sich die textliche Festsetzung Nr. 4.2., dass Nebenanlage im Sinne des § 14 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Flächen (Baugrenzen) zulässig sind.
Die bauliche Anlage überschreitet die Baugrenze um 5 m.
Aus diesem Grunde beinhaltet der Bauantrag einen diesbezüglichen Befreiungsantrag von der o.g. Festsetzung. 

B Stellungnahme der Verwaltung

Es wurden bereits Befreiungsanträge von der o.g. Festsetzung für den B-Plan Nr.38 erteilt.

C Beschlussvorschlag

Ein Beschluss ergeht aus dem Beratungsverlauf.

gez. K. Jürgensen am 14.10.2021
gez. H. Brede am  14.10.2021

Diskussionsverlauf

Zu Beschluss 1:

Frau Dreier stellt zunächst einen Befreiungsantrag des Grundstückseigentümers „Meisenbogen 19“ von der textlichen Festsetzung aus dem Bebauungsplan Nr. 30, 3. Änderung, dass die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO, mit Ausnahme der nach Landesrecht genehmigungsfreien Vorhaben und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, außerhalb der Baugrenzen ausgeschlossen ist, vor. 
Der Antragsteller beabsichtige, im hinteren Bereich seines Grundstückes eine, durch einen Holzofen betriebene, Sauna aufzustellen. 
Frau Dreier erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Sauna lediglich auf Grund des Holzofens genehmigungspflichtig ist. Sofern diese elektrisch betrieben würde, sei diese verfahrensfrei, sodass keine Befreiung erforderlich sei. 
Die Protokollführerin ergänzt anschließend, dass der Antragsteller die schriftlichen Zustimmungen der angrenzenden Eigentümer*innen der Nachbargrundstücke vorgelegt hat und der Schornsteinfegermeister den angedachten Standort darüber hinaus nach einer Ortsbesichtigung freigegeben hätte.


Zu Beschluss 2:

Frau Dreier berichtet weiter, dass durch die Grundstückseigentümerin des Grundstückes „Konrad-Zuse-Ring 6“ ein Genehmigungsfreistellungsantrag zur Errichtung eines Folientunnels eingereicht wurde. Der beantragte Folientunnel beinhalte Anpflanzungsflächen für Pflanzen, welche u.a. für die Weiterverarbeitung in Medikamenten, verwendet werden.
Der Folientunnel sei zum jetzigen Zeitpunkt bereits erbaut. Herr Brede ergänzt hierzu, dass seitens der Antragstellerin davon ausgegangen worden sei, dass der Folientunnel nach § 63 Landesbauordnung Schleswig-Holstein verfahrensfrei zu errichten sei.
Da der Folientunnel die im Bebauungsplan Nr. 38 festgesetzten Baugrenzen um ca. 3,44 m im hinteren Bereich des Grundstückes überschreite, sei seitens der Antragstellerin gleichzeitig eine Befreiung für die Überschreitung dieser beantragt worden.

Beschluss 1

Der Bauausschuss stimmt der Befreiung vom B-Plan Nr. 30, 3. Änderung, von der textlichen Festsetzung, dass die Errichtung von Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO, mit Ausnahme der nach Landesrecht genehmigungsfreien Vorhaben und für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, außerhalb der Baugrenzen ausgeschlossen ist, hinsichtlich der Errichtung einer, durch einen Holzkohleofen betriebenen, Sauna auf dem Grundstück „Meisenbogen 19“ zu. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Befreiung lediglich zugestimmt wird, da die elektrisch betriebene Sauna mit gleichem Baukörper, verfahrensfrei zu errichten wäre.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Bauausschuss stimmt der Überschreitung der im B-Plan Nr. 38 festgesetzten Baugrenzen um 3,44 m im hinteren Bereich des Grundstückes „Konrad-Zuse-Ring 6“ für die nachträgliche Genehmigung eines Folientunnels zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.11.2022 14:33 Uhr