26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Flintbek für das Gebiet: "Teilbereich 1: Südöstlich der 'Gartenstraße' und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplans Nr. 50; Teilbereich 2: Südlich der Straße 'Himmelreich', östlich der Bebauung am 'Runenweg' und nördlich des 'Schönhorster Weges'" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (SV)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeindevertretung, 21.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Flintbek (Gemeinde Flintbek) Gemeindevertretung 21.12.2022 ö 15

Sachbearbeiter/in
Dreier Sandra

Rechtliche Bedeutung

Vorbereitende Bauleitplanung

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Bauleitplanung werden durch den Investor getragen

Zu beachtende Ziele und Grundsätze

Planung von Baugebieten (auch bestehender Gebiete):
In der näheren Zukunft wird der Druck zur weiteren Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern, bezahlbaren Wohnraum und sozialen Wohnungsbau, wenn ein Investor gefunden wird, nicht nachlassen. Eine Erweiterung der Wohnbauflächen kann jedoch nur in kleinen Schritten erfolgen, um eine Überforderung der vorhandenen Infrastruktur zu vermeiden. Die Ausweisung der Baugebiete soll so erfolgen, dass eine zusätzliche Belastung der innerörtlichen Straßen möglichst vermieden wird.
Für die ortsansässigen Klein- und Mittelbetriebe sind im erforderlichen Rahmen Gewerbeflächen vorzuhalten, um einer Abwanderung entgegen zu wirken. Eine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird abgelehnt.
Barrierefreies Wohnen ermöglichen:
Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft erfordert ein besonderes Augenmerk auf die Bereitstellung von Wohnraum für das „barrierefreie“ Wohnen und Pflegeeinrichtungen. Mit einer geeigneten Verbindung dieser Wohnflächen mit der für junge Familien soll ein Zusammenleben der Generationen gefördert werden. Die Umsetzung ist nur über die Investoren möglich.
Generationsübergreifendes Wohnen:
Eine geeignete Durchmischung von Wohnflächen, bspw. mit jungen Familien oder Single-Haushalten, soll das Zusammenleben verschiedener Generationen und Sozialgruppen fördern.

A Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 50 in der Gemeinde Flintbek für das Gebiet „östlich der „Gartenstraße“, südlich der Bebauung der Straßen „Birkenring“ und „Ecksaal“ und westlich der Straße „Schönhorster Weg““ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnraum.
Bezüglich der Entwässerung des Baugebietes ist ein naturnahes Entwässerungskonzept über Gräben, Auslaufflächen und Straßenkanäle geplant. Diese ersten Ideen wurden erstmals in der Bauausschusssitzung am 18.06.2020 durch das Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Ideen Grundlage für die Erarbeitung des B-Planes für das Plangebiet sind, waren diese frühzeitig mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu besprechen und abzustimmen. Der Bauausschuss gab das Entwässerungskonzept aus diesem Grund für die Vorstellung bei der Unteren Wasserbehörde frei. Das Planungsgespräch mit der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde fand am 11.08.2020 statt. Seitens der Fachbehörden fand das vorgestellte Entwässerungskonzept grundsätzlich Zustimmung.
Um die Flächeneigentümer der umliegenden, landwirtschaftlichen Flächen frühzeitig zu beteiligen, wurde das Konzept in einer Informationsveranstaltung vorgestellt. 
Das Entwässerungskonzept sieht vor, dass das im geplanten Wohngebiet anfallende Oberflächenwasser über Gräben nach Süden aus dem Wohngebiet abgeleitet wird. Südlich des geplanten Wohngebietes soll auf einer Fläche, die ca. 6,5 ha groß ist und die zurzeit landwirtschaftlich genutzt wird (Fläche für die Landwirtschaft), ein Retentionsraum geschaffen werden. 
Der Retentionsraum soll als „Fläche für die Wasserwirtschaft“ festgesetzt werden. Der Retentionsraum wird ca. 3 ha groß sein und soll bei starken Regenereignissen überstaut werden. Die verbleibende Fläche (ca. 3,5 ha) soll als naturschutzfachliche Maßnahmenfläche festgesetzt werden.
Da die Retentions- und Ausgleichsfläche bisher nicht im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 50 lag, wurde der Geltungsbereich mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.01.2021 um diese Fläche erweitert.
Die Fläche des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 50 wurde durch die rechtsgültige 22. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ gewandelt.
Der Aufstellungsbeschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Gemeindevertretersitzung vom 25.01.2021 beschlossen.
Die im Arbeitskreis des 16.02.2022 vorgestellte Planungsskizze beinhalt eine der Topographie entsprechenden Straßenplanung. Dadurch rückt die in der Skizze vorgesehene südliche Grenze der Bebauung weiter in Richtung Süden. Im besonderen Maße im südwestlichen Bereich des Geltungsbereiches, welcher für die Nutzung einer Kindertagesstätte vorgesehen ist. Des Weiteren resultiert diese südliche Erweiterung der Wohnbaufläche aus dem naturnahen Entwässerungskonzept aber auch durch die in der Skizze berücksichtigten Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches. 
Der Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes war daher zu erweitern.
In der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 erteilte der Bauausschuss die Freigabe des erweiterten Geltungsbereichs der 26. Änderung des Flächennutzungsplans für die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand daraufhin am 21.09.2021 im Rahmen einer Informationsveranstaltung statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 08.04.2022 bis zum 08.05.2022 durchgeführt.

B Stellungnahme der Verwaltung

In der Bauausschusssitzung vom 01.12.2022 wurden die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge hierzu sowie der Planentwurf für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch das Planungsbüro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ vorgestellt.
Da die Sitzungsunterlagen aus Zeitgründen lediglich als Tischvorlage zur Sitzung vorlagen, ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.12.2022 zu fassen. 
Im Bauausschuss besteht der Konsens, dass durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.12.2022 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorgestellten Planentwurf gefasst werden sollte.

C Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf der 26. Änderung des F-Planes für das Gebiet "Teilbereich 1: Südöstlich der 'Gartenstraße' und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplans Nr. 50; Teilbereich 2: Südlich der Straße 'Himmelreich', östlich der Bebauung am 'Runenweg' und nördlich des 'Schönhorster Weges'" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB 
            öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger  
            öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind 
            der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 
            Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und 
            über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu  
            machen.

gez. S. Dreier am 12.12.2022
gez. O. Plambeck am 13.12.2022

Diskussionsverlauf

Fragen an Herrn Jeß vom Büro „B2K und dn Ingenieure GmbH“ werden nicht gestellt.

Beschluss

  1. Der Entwurf der 26. Änderung des F-Planes für das Gebiet "Teilbereich 1: Südöstlich der 'Gartenstraße' und südlich des geplanten Baugebietes des Bebauungsplans Nr. 50; Teilbereich 2: Nördlich und südlich der Straße 'Himmelreich', östlich der Bebauung am 'Runenweg' und nördlich des 'Schönhorster Weges'" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB 
            öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger  
            öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind 
            der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 
            Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und 
            über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu  
            machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Dokumente
26. Änderung F-Plan Gemeinde Flintbek - Artenschutzrechtliche Einschätzung (.pdf)
26. Änderung F-Plan Gemeinde Flintbek - Grünbestandsplan (.pdf)
26. Änderung F-Plan Gemeinde Flintbek - Plan (.pdf)
26. Änderung F-Plan Gemeinde Flintbek - Umweltbericht (.pdf)
Abwägungsvorschläge (.pdf)
Begründung (.pdf)

Datenstand vom 23.02.2023 07:38 Uhr