Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek (SV)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Umwelt- und Wegeausschuss, 16.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachbearbeiter/in Hagenah Dirk
Rechtliche Bedeutung
Pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit
A Sachverhalt
Bei der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Flintbek wurde festgestellt, dass in der Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek das Zitiergebot nicht korrekt beachtet wurde.
B Stellungnahme der Verwaltung
Die Satzung wurde hinsichtlich des Zitiergebotes berichtigt. Die Satzung zitiert aktuell das Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) (§§ 20, 21, 23, 26, 56 und 62). Die Satzungsermächtigung ergibt sich konkret aus § 23 Abs. 1 Satz 1 und § 26 Abs. 1 Satz 1 StrWG.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft, damit die aufgrund der alten Satzung erlassenen Verwaltungsakte weiterhin Bestand haben.
Weitere Anpassungen im Inhalt sind nach Auffassung der Verwaltung nicht erforderlich.
C Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die anliegende Satzung der über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek zu beschließen.
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 26.10.2022
gez. Sonja Baller (Büroleiterin) am 27.10.2022
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 28.10.2022
Beschluss
Der Umwelt- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die anliegende Satzung der über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Gemeinde Flintbek zu beschließen.
gez. Dirk Hagenah (Amtsleiter) am 26.10.2022
gez. Sonja Baller (Büroleiterin) am 27.10.2022
gez. Olaf Plambeck (Bürgermeister) am 28.10.2022
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Sondernutzungssatzung Neufassung 2022 (.pdf)
Datenstand vom 27.01.2023 08:44 Uhr